Streit um Länge des Schulwegs Wenn der Schulweg 17 Meter zu kurz ist

Knapp daneben ist auch vorbei: Weil sein Schulweg nur 1.983 statt 2.000 Meter lang ist, bekommt ein Grundschüler aus Ibbenbüren kein Schulticket von der Stadt. Aber wo fängt man an zu messen und wo hört man auf? Das klärte am Dienstag (28.08.2012) das Verwaltungsgericht Münster.


Einen Kilometer und genau 983 Meter ist der Schulweg des Jungen lang - das hatte die Ibbenbürener Stadtverwaltung mit einem geeichten Zählrad nachmessen lassen. Deswegen weigerte sich die Stadt auch, die rund 390 Euro für das Jahresticket des Grundschülers zu erstatten. Denn nach der aktuellen Schülerfahrtkostenverordnung für NRW werden einem Grundschüler die Fahrtkosten erst ab einem Schulweg von mehr als zwei Kilometer erstattet. Die Eltern des i-Dötzchens waren mit den Messpunkten der Stadt nicht einverstanden gewesen und hatten Klage bei Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Vergeblich: Am Dienstag (28.08.2012) entschied der zuständige Richter, dass die Messungen der Stadt in Ordnung seien.

Familie: Die Tür ist entscheidend


Schulkind betritt Schulgelände
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Wo beginnt die Schule und wo hört der Schulweg auf?

Die Eltern des Jungen argumentierten, die Stadt habe die falsche Haustür als Ausgangspunkt genommen. Der Schulweg beginne nicht an der zur Straße gelegenen Tür ihres Hauses, denn diese sei aus Energiespargründen durch einen Schraubverschluss versperrt. Als Haustür und damit als Beginn des Schulwegs sei vielmehr die an der seitlich zum Carport des Hauses eingebaute Tür anzusehen. Deshalb sei der Schulweg etwa zehn Meter länger. Zudem ende der eigentliche Schulweg nicht an der Grundstücksgrenze der Schule, sondern an einer Absperrung innerhalb des Schulgeländes. Das seien deshalb noch mal 15 bis 20 Meter mehr, so die Argumentation der Familie. Zusammen addiert komme man über die zwei Kilometer - damit müsste die Stadt für ein Schülerticket zahlen.

Zu kurz oder lang genug?

Doch der Richter wies die Klage ab. Zur Begründung sagte er, der Verschluss der Haustür sei nur vorübergehend und könne schnell wieder rückgängig gemacht werden. Auch sei das Vorgehen der Stadt legitim, nur bis zur Grundstücksgrenze des Schulgrundstücks zu messen. Ob die Eltern gegen die Entscheidung rechtliche Mittel einlegen wollen, war zunächst nicht bekannt.


Stand: 28.08.2012, 11.47 Uhr


Kommentare zum Thema (66)

letzter Kommentar: 30.08.2012, 17:58 Uhr

Robert M. schrieb am 30.08.2012, 17:58 Uhr:
Irgendwo muß die Grenze gezogen werden! 2.000 Meter sind 2.000 Meter und eben nicht 1.983 Meter. Wenn bei dem einen bei 1.983 Meter ein Auge zugedrückt würde, dann will sein Nachbar bei 1.953 Meter auch ein kostenloses Schulticket für seine Kinder usw. usw. Deshalb ist es richtig das die Stadt hier hart bleibt! Und damit nicht jeder glaubt mit Wiedersprüchen lässt sich eine Stadtverwaltung schon kleinkriegen ist es richtig bei solchen Bagatellen keine Wiedersprüche zuzulassen. Den Unsinn würden wir sonst alle bezahlen! Ich habe jedenfalls weder ein Interesse daran für andere Leute Kinder die Schultickets mitzubezahlen (es sei denn für wirklich Bedürftige z.B. Hartz4) noch deren Streitigkeiten mit der Stadt durch meine Steuern und Gebühren zu bezahlen! Wer Kinder hat ist auch für den Schulweg verantwortlich und 2000 Meter sind nun wirklich nicht die weite Welt! Die kann auch ein Grundschulkind mit dem Rad fahren oder laufen.
Anonym schrieb am 30.08.2012, 16:32 Uhr:
Ich meinte Blag
Läufer schrieb am 30.08.2012, 16:32 Uhr:
Was ist daran so schlimm, wenn das Bald einfach dei 2 km geht, anstatt mit dem Bus zu fahren?
RechtsDaumenLinks schrieb am 30.08.2012, 08:30 Uhr:
Tz. meine Eltern durften vor 25 Jahren jeden Monat 130,-DM für meine Buskarte abdrücken. Dagegen nehmen sich die 390,-€ doch recht bescheiden aus. Na und wenn die Kohle nicht reicht weil man von HartzIV lebt dann zahlt doch sicher der Staat für das Ticket. Wenn man allerdings genug Geld hat ist es einfach nur Gier.
Anonym schrieb am 29.08.2012, 14:51 Uhr:
Eure Kinder, euer Problem! Wer Kinder hat sollte auch dafür sorgen das seine Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen d.h. sie entweder selber bringen wenn die 2Km nicht erreicht werden oder eben das Ticket zahlen! Wo ist das Problem?

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