Strafen für Schienenkartell: Thyssen-Krupp muss 103 Millionen Euro zahlen
Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag (05.07.2012) Bußgelder in Höhe von 124,5 Millionen Euro gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen verhängt. Die Firmen, darunter auch eine Thyssen-Krupp-Tochter, haben Quoten und Preise abgesprochen und damit vor allem die Deutsche Bahn geschädigt.

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"Schienenfreunde" sprachen sich zehn Jahre lang ab
Seit über einem Jahr hatte die Bundesbehörde gegen eine Vielzahl von Unternehmen ermittelt, die im Verdacht standen, ein Kartell mit dem Namen "Schienenfreunde" gebildet zu haben. Im März waren die Untersuchungen in Gang gekommen, als anonyme Strafanzeigen eingingen: Die Kartellmitglieder hätten sich seit mindestens 1998 abgesprochen und so überhöhte Preise für Bahnschienen durchgesetzt. "Die Kartellanten überwachten die Einhaltung der Quoten, ordneten Projekte einander zu und gaben Schutzpreise vor, um die Auftragsvergaben zu steuern", heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts. Die Schienen gingen vor allem an die Deutsche Bahn AG. Die soll früheren Zeitungsberichten zufolge allein zwischen 2003 und 2008 rund 400 Millionen Euro zuviel für die Schienen bezahlt haben. Die Verhandlungen der Deutschen Bahn mit den Schienenlieferanten über Schadenersatz-Zahlungen dauern an.
Drei NRW-Firmen im Kartell
Das höchste Bußgeld erging gegen die GfT Gleistechnik in Essen, eine Tochterfirma von Thyssen-Krupp: Sie muss 103 Millionen Euro bezahlen. Die TSTG Schienen-Technik aus Duisburg, eines von zwei beteiligten Tochterunternehmen von Voestalpine, bekam ein Bußgeld von 4,5 Millionen. Voestalpine hatte den Schienenfall beim Kartellamt als Kronzeuge ins Rollen gebracht. Außerdem ist auch eine Tochter des Sauerländer Unternehmens Vossloh betroffen. Bei der Bemessung der Bußgelder spielte der Umsatz im kartellierten Geschäft mit der Deutschen Bahn eine Rolle. Außerdem wurde berücksichtigt, wie lange die Firmen dem Kartell angehörten und ob sie zur Kooperation bereit waren. Die Bußgelder kommen der Staatskasse zugute.
Die Unternehmen akzeptieren das Bußgeld
Der Thyssen-Krupp-Konzern ließ in einer Stellungnahme wissen, er akzeptiere das Bußgeld. Das Unternehmen sprach dabei von einer eindeutigen Sachlage. Bei der Berechnung des Bußgelds habe das Bundeskartellamt die Konzernzugehörigkeit der GfT Gleistechnik berücksichtigt, hieß es weiter. Nach Unternehmensangaben hatte der Konzern im Geschäftsjahr 2010/2011 einen Umsatz von 49 Milliarden Euro erwirtschaftet. Deshalb sei das Bußgeld vergleichsweise hoch ausgefallen. Auch Vossloh will nach Angaben eines Sprechers gegen die Bescheide keinen Einspruch erheben. Den Hauptteil des Bußgelds würden ohnehin die früheren Eigentümer der Vossloh-Tochter Stahlberg Roensch zu tragen haben. Die Sauerländer hatten dieses Unternehmen erst 2010 übernommen.
Preisabsprachen bis ins Jahr 2011
Das Kartellamt hatte verschiedene Produktmärkte ins Visier genommen, nämlich kopfgehärtete Schienen, Weichenzungen und Normal-Schienen. Im Bereich Normal-Schienen waren unter anderem die Thyssen-Krupp-Tochter und das Duisburger Unternehmen aktiv, so die Behörde. Quoten und Preisabsprachen wurden zum Teil sogar bis 2011 praktiziert.
Das Kartellamt ermittelt weiter
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Das Kartellamt betont, dass mit den Bußgeldbescheiden nur ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen wurde und es den Schwerpunkt der Ermittlungen auf andere Bereiche verlagert, nämlich auf Schienen und Weichen für lokale und regionale Kunden.
Stand: 05.07.2012, 14.49 Uhr
Kommentare zum Thema (16)
letzter Kommentar: 09.07.2012, 13:05 Uhr
- Müser schrieb am 09.07.2012, 13:05 Uhr:
- Ja da ist das Kartellamt fix bei der Sache! Wie siehts den mit den ach mal wieder erhöhten Spritprteisen zum Ferienbeginn aus? Ach ja,der Herr Schäuble kassiert ja mit....!
- Heinz Faßbender schrieb am 07.07.2012, 18:20 Uhr:
- @Sedance - Jo mache ich - dann geht es insgesamt bis zum Europäischen Gerichtshof - das kennt man doch in Deutschland. Wir brauchen eine Revolution der Anständigen - sind Sie dabei?
- Anonym schrieb am 07.07.2012, 11:04 Uhr:
- hmm, warum werden diese Firmen nicht von der Kurzarbeitermöglichkeit und anderen Subventionen ausgeschlossen, der Mutterkonzern wohlgemerkt und nicht die GmbH irgendwo in Timbuktu? Dann folgen jetzt wohl noch die Schadensberechnungen der Bahn und Thyssen-Krupp meldet bald schon Kurzarbeit an. So geht es zu in BRD, schöne Fassaden aber was steht dahinter? Es steht aber nicht im Bericht, wer über die Jahre den Hauptprofit aus diesem Kartell zog, es könnte der Kronzeuge gewesen sein?
- Der gelbe Graf schrieb am 06.07.2012, 15:22 Uhr:
- Sicher nur die Spitze des Eisberges! Werden die Fahrkarten jetzt billiger?
- Sedance schrieb am 06.07.2012, 13:25 Uhr:
- @Heinz Faßbender:Na vom herumgejammer beim WDR werden sie ''ihr'' Geld bestimmt wieder bekommen. Stellen sie doch einen Antrag beim Kartellamt,Bahn oder Bundesfinanzministerium.Das geht bestimmt schneller.
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