Finder darf Geld nicht behalten Wann ist ein Schatz ein Schatz?

Ein Mann, der in einem Kaminofen seines Hauses Bargeld im Wert von fast 150.000 Euro entdeckt hat, kann das Geld nicht behalten. Das entschied das Landgericht in Düsseldorf am Freitag (27.07.2012). Warum es sich bei dem Fund eben nicht um einen Schatz handelt, erklärt Rechtsanwalt Hubertus Rohlfing.

Der Finder hatte argumentiert, es handele sich bei dem im Kaminofen gefundenen Geld um einen herrenlosen Schatz. Er hatte das Geld bei Renovierungen entdeckt, es war in zwei Stahlkassetten versteckt. Der Mann gab die Summe im Januar 2009 im Fundbüro der Stadt Düsseldorf ab. Das Landgericht stellte nun am Freitag (27.07.2012) fest, dass das Geld der früheren Hausbesitzerin Martha S. gehört hatte. Der Betrag geht jetzt an die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld. Die evangelische Einrichtung hat das bewegliche Vermögen der Gönnerin geerbt. Warum es sich bei dem Geld nicht um einen Schatz handelt, den der Finder hätte behalten können, erklärt Dr. Hubertus Rohlfing, Rechtsanwalt und Notar in Hamm.

WDR.de: Warum darf man etwas, was man im eigenen Haus findet, nicht einfach behalten?


Dr. Hubertus Rohlfing
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Dr. Hubertus Rohlfing

Dr. Hubertus Rohlfing: Weil man es nicht mit erworben hat. Als der Beklagte das Haus 2008 gekauft hat, hat er diese Gegenstände nicht mit erworben. Er hat das Grundstück gekauft und das Haus, mit Sicherheit aber nicht diese beiden Stahlkassetten. Für diese fehlt der sogenannte Übereignungswille. Der Verkäufer, dem das Haus bis 2008 gehörte, der wusste ja auch nichts von den Stahlkassetten. Und es können nur immer dann Gegenstände veräußert werden, wenn ein Übereignungswille vorhanden ist. Und dieser erstreckte sich nicht auf die Stahlkassetten mit 300.000 D-Mark.

WDR.de: Ist man verpflichtet, gefundene Gegenstände zum Fundbüro zu bringen?

Rohlfing: Ja, das müssen Sie. Wenn Sie Sachen finden - egal wo - müssen Sie die zum Fundbüro bringen. Die gibt es in jeder Gemeinde, sie gehören zum Ordnungsamt.

WDR.de: Gibt es zumindest einen rechtlichen Anspruch auf einen Finderlohn?

Rohlfing: Ja. Das ist in Paragraf 971 BGB genau geregelt. Bis zu einem Wert von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent - und von dem Mehrwert dann drei Prozent. So ist das gesetzlich festgelegt. Bei 145.000 Euro, die der Beklagte umgerechnet gefunden hat, hätte der Finderlohn also 4.253,37 Euro ausgemacht. Bekommen hat er 5.000 Euro, das ist also in Ordnung.

WDR.de: Einen Schatz darf man doch auch behalten, wenn man ihn findet - warum diesen Schatz in den eigenen vier Wänden nicht?

Rohlfing: Wenn es denn ein Schatz gewesen wäre. Das liegt im Sinne des Gesetzes aber nur dann vor, wenn es sich um eine verborgene Sache handelt, bei der der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Aber das Landgericht Düsseldorf hat ja im aktuellen Fall den Eigentümer ermittelt. Das Gericht hat durch Indizien festgestellt, dass die 1993 verstorbene Martha S. Eigentümerin war.

WDR.de: Aber wenn es ein "Schatzfund" gewesen wäre, hätte der Finder das Geld behalten können?

Rohlfing: Mindestens zur Hälfte. Denn bei einem Schatzfund wird der Wert aufgeteilt: Die Hälfte bekommt der Entdecker, der den Schatz gefunden hat. Und die andere Hälfte der Eigentümer der Sache, in der dieser Schatz verborgen war. Wenn das Landgericht in diesem Fall gesagt hätte: 'Wir können den Beweis, dass die Erbin der Martha S. Eigentümerin des Geldes geworden ist, nicht als geführt ansehen', also keinen Eigentümer hätte feststellen können, dann wäre es ein Schatzfund gewesen. Und dann hätte der Eigentümer des Hauses das Geld behalten können - wenn er zugleich auch Finder des Geldes gewesen ist. Ansonsten hätte er es mit dem Finder teilen müssen.

WDR.de: Ist der Düsseldorfer Fall ein Einzelfall?

Rohlfing: Nein, das kommt oft vor. Ich mache ja sehr viel Erbrecht. Da habe ich schon erlebt, dass beispielsweise unter den Fußleisten alter Küchen noch Wertpapiere oder Bargeld gefunden wurde. Das stellt man natürlich erst nach Jahren fest, wenn einmal eine neue Küche gekauft wird. Das kann zehn Jahre später sein. Und solche Ansprüche aus dem Eigentum verjähren erst nach 30 Jahren. Ich hatte auch schon Fälle, bei denen Geld hinter einem Bild oder sogar hinter der Tapete versteckt war.

Das Interview führte Rainer Striewski.


Stand: 27.07.2012, 18.15 Uhr


Kommentare zum Thema (22)

letzter Kommentar: 30.07.2012, 13:00 Uhr

Rollo schrieb am 30.07.2012, 13:00 Uhr:
Also ich habe hier gelernt, wer einen solchen Fund macht sollte schweigen und auf keinen Fall ein Fundbüro bemühen! Die alte D-Mark einfach mit einer hübschen Geschichte über den Sparstrumpf der Oma in Euronen tauschen und genießen! Die Wahrheit war hier einfach nur dumm!
Dieter schrieb am 30.07.2012, 11:57 Uhr:
@Peter M: Und wo kein Kläger da ... wenn in dem Kästchen kein Zettel mit Namen etc. steht dann leg ich das Geld erst mal nen Jahr oder 2 auf Seite und wenn sich keiner Meldet wirds eingesackt.
Anonym schrieb am 29.07.2012, 15:59 Uhr:
So spielt das Leben. Ein Menschlein fängt an sich ein Haus zu bauen und alle äffen dem nach. Noch weit vor Lebensende werden die eigenen vier Wände zur Qual. Da sitzen die Besitzer nun und besitzen. Viele Jungschweinsteaks mit Pommes, Kräuterbutter und leckeres Gemüse dazu hätte ich am Tage dreimal gegessen, und Edles für mein stabiles Gemüt gekauft und nur notwendigstes Kleingeld gespart - nach meinem Ableben den Findern nur den Daumen gezeigt.
Anonym schrieb am 29.07.2012, 13:40 Uhr:
Natürlich ist es verlockend, einen solchen Fund zu behalten. Aber ich könnte mir vorstellen, daß es auch ein schlechtes Gewissen macht, etwas zu behalten, von dem man nicht weiß, ob es einen Eigentümer gibt, dem die Fundsache von Rechts wegen zusteht. Andererseits: Auf diesen Fall bezogen, hat der Käufer Grundstück und Haus (samt Kaminofen und vielleicht anderem Mobiliar) vermutlich "gekauft, wie gesehen" und wenn dann nach Jahr und Tag Wertgegenstände in Schränken oder auch Kaminöfen auftauchen, könnte man schon darüber nachdenken, ob die "meldepflichtig" sind oder nicht. Zumindest ist in einem solchen Fall eine gute Rechtsberatung bestimmt hilfreich.
OMG schrieb am 29.07.2012, 12:49 Uhr:
@Peter M: und wenn schon. 100.000 sind 100.000 und da kann man schon mal was riskieren. Ein Ersttäter bekommt max. 1 Jahr auf Bewährung. Was soll´s?

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