Bochumer Salafist mit Al-Qaida-Ausbildung: Keine rechtliche Möglichkeit zur Ausweisung
Ein Bochumer Salafist soll zwei Mitglieder der Düsseldorfer Terror-Zelle ideologisch geschult haben. Die Sicherheitsbehörden halten den Mann für gefährlich, weil er ein Al-Qaida-Ausbildungslager besucht haben soll. Doch alle Ausweisungsversuche der Ausländerbehörde scheiterten bislang.
Die Zeitungen der WAZ-Gruppe hatten unter Hinweis auf Dokumente der Bundesanwaltschaft berichtet, der Tunesier Sami A. sei Leibwächter von Osama bin Laden gewesen und mitverantwortlich für die Radikalisierung von zwei Mitgliedern der sogenannten Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle. Nach WAZ-Angaben soll er ihnen das ideologische Rüstzeug für einen geplanten Bombenanschlag in Deutschland vermittelt haben. Sami A. soll der Glaubensrichtung des Salafismus angehören.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte, man habe bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet, um den Anfangsverdacht zu prüfen, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren sei aber 2007 eingestellt worden, weil sich ein Tatverdacht "nicht mit hinreichender Sicherheit" ergeben habe, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde. Ob Sami A. tatsächlich mutmaßliche Mitglieder der sogenannten "Düsseldorfer Zelle" radikalisiert habe, werde die laufende Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ergeben. Der Sprecher betonte aber, Sami A. sei nicht für die Rekrutierung der Düsseldorfer Zelle verantwortlich gewesen. Ob er aber tatsächlich Leibwächter des früheren Al Qaida-Chefs war, ist nach WDR-Informationen zweifelhaft. WDR-Terrorexperte Paul Elmar Jöris sagt: "Sami A. war 1999/2000 wohl in einem Ausbildungslager von Al-Qaida. Ob er dort auch Leibwächter von bin Laden gewesen ist? Die Sicherheitsbehörden, mit denen ich gesprochen habe, sagen: 'Dafür haben wir keine Belege'".
"Ideologischer Brandstifter"
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat Sami A. schon seit acht Jahren im Visier. "Wir stufen Sami A. als einen gefährlichen Prediger ein", teilte Verfassungsschutzpräsident Burkhard Freier mit.
Auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerte sich am Montag (06.08.2012) zur Causa Sami A.: "Ich setze alles daran, die Menschen vor solchen gefährlichen Djihadisten zu schützen", teilte er mit. "Ideologische Brandstifter wie Sami A. gefährden das friedliche Zusammenleben der Menschen. Wir haben eindeutige Hinweise, dass er mit seinem Gedankengut versucht, junge Menschen zu radikalisieren."
Keine rechtliche Möglichkeit zur Abschiebung
Bislang haben die Behörden allerdings kein strafrechtlich relevantes Material gegen den 36-Jährigen in der Hand, der mit der erklärten Absicht zum Technikstudium in die Bundesrepublik eingereist war. 1999/2000, als Sami A. das terroristische Ausbildungslager besucht hatte, gab es den Straftatsbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung noch nicht. Der entsprechende Paragraf 129b wurde erst 2002 ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Im März 2006 hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. dann mit Abschiebung gedroht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf. Einerseits berücksichtigten die Richter, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie drei gemeinsame kleine Kinder mit deutschem Pass hat. Andererseits hätte es auch keine rechtliche Möglichkeit gegeben, ihn nach Tunesien abzuschieben.
Richter: "Terroristische Verbindungen"
Gleichzeitig äußerte sich die Kammer in ihrem Beschluss vom März 2011 aber "überzeugt, dass der Kläger im Jahr 1999 an einer militärischen Ausbildung bei der Al-Qaida in Afghanistan teilgenommen und (...) eine terroristische Vereinigung unterstützt hat". Von seiner "gegenwärtigen Gefährlichkeit" sei weiterhin auszugehen. Die Richter sehen sogar "gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass auch über den Aufenthalt in Afghanistan hinaus beim Kläger Verbindungen zu terroristischen Kreisen aufrechterhalten worden sind, die in ihrer Qualität allerdings derzeit noch nicht so verdichtet sind, dass von einer strafrechtlich relevanten Tätigkeit des Klägers ausgegangen werden kann." Ob Sami A. demnächst doch noch ausgewiesen wird, wird sich in Münster zeigen. Dort entscheidet das Oberverwaltungsgericht über einen entsprechenden Berufungsantrag der Stadt Bochum.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Artikels hatten wir Sami A. als "Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens" bezeichnet. Diese Bezeichnung wird im aktuellen Fall von vielen deutschen Medien benutzt. Nach ergänzenden WDR-Recherchen gibt es dafür aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Grundlage.
Stichworte
- Al-Qaida
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Das Terrornetzwerk Al-Qaida wurde in den späten 1980er Jahren von dem aus Saudi-Arabien stammenden Osama bin Laden und dem wenig bekannten Palästinenser Abdullah Assam gegründet. Das Ziel der radikalislamischen Organisation ist der weltweite Dschihad ("Heiliger Krieg"), der sich vor allem gegen die USA, Israel und ihre Verbündeten richtet. Als oberstes Ziel gilt die Gründung eines Kalifats auf der Grundlage der Scharia, dem islamischen Recht. Das Netzwerk ist keine hierarchisch organisierte Gruppe, sondern hat weltweit halbautonome Untergruppen. Al-Qaida gilt unter anderem als verantwortlich für die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Auch nach der US-Kommandoaktion vom Mai 2011, bei der bin Laden starb, besteht das Netzwerk weiter.
- Salafismus
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Der Begriff "Salafismus" kommt aus dem Arabischen und bedeutet "die frommen Altvorderen" (as-salaf as salih). Salafisten predigen einen Islam, der sich eng am Wortlaut des Koran und den Überlieferungen aus dem Leben des Propheten (Sunna) sowie seiner frühen frommen Gefährten orientiert. In der Rückbesinnung auf die ersten drei Generationen wollen die Salafisten den ursprünglichen Islam bewahren und leben. Entstanden ist der Salafismus im 19. Jahrhundert in Ägypten. Er ist geprägt von stark intoleranten Zügen gegenüber anderen Religionen und Religionsgemeinschaften. Salafisten verstehen sich als die einzig wahre Gemeinschaft der Gläubigen, da ihrer Auffassung nach nur sie den Islam, wie Gott ihn vorgeschrieben hat, leben.
Die salafistische Glaubenspraxis umfasst auch Kleidungsvorschriften: Viele Salafisten tragen weite Gewänder, lange Bärte und Kopfbedeckungen. Der Salafismus bietet seinen Anhängern ein Schwarz-Weiß-Werteschema an. Demokratie oder Gleichberechtigung werden als "unislamisch" abgelehnt. Einige Salafisten gelten zudem als gewaltbereit und befürworten den Dschihad, den "Heiligen Krieg", um einen Gottesstaat zu errichten. In NRW gibt es laut Verfassungsschutz rund 1.000 Salafisten, bundesweit seien es bis zu 4.000. Mehrere Gruppierungen werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Stand: 06.08.2012, 20.07 Uhr
Kommentare zum Thema (18)
letzter Kommentar: 09.08.2012, 13:17 Uhr
- Staunt schrieb am 09.08.2012, 13:17 Uhr:
- und staunt und staunt... Nun sind wir wieder bei den guten alten DDR Zeiten gelandet und bei einer deutschen Sportlerin mit angeblich rechtsextremistischem Umgang - was stört uns da ein durch Recht behüteter Salafist!!! Können wir hier noch grad die Witwe des Nazi-Opfers abposten und uns noch über den total normalen Wahnsinn der Steuerhinterziehung widmen? - Es ist echt beschämend und ignorant mit welchen Vergleichen hier aufgefahren und argumentiert wird, aber am Ende hat es eh jeder kleine dumme Bürger kommen sehen und meutert warum denn vorher niemand... - irgendwas ist ja immer.
- Das Zentralorgan schrieb am 08.08.2012, 01:51 Uhr:
- @ CB: Das war ein abgewandeltes Honecker Zitat vom Oktober `89. Wir muessen diese real existierende Demokratie, welche bei uns nichts anderes als ein Werkzeug der Fremdbestimmung darstellt, ueberwinden, um selbstbestimmt in unserem Land leben zu koennen. Die BRD ist genausowenig reformierbar wie die DDR es war.
- dummer Martin schrieb am 07.08.2012, 21:14 Uhr:
- Ich lese nur Gerüchte. Er hat angeblich ein Ausbildungslager von Al Quaida besucht und angeblich zwei Menschen indoktriniert, was immer das sein soll und ist angeblich Leibwächter von bin Laden gewesen. Soweit ich die antiterroristische Rechtsprechung verstehe, reicht bereits die bloße Mitgliedschaft, die sich durch gleiche Ansichten ausdrückt, zur Verurteilung bzw. Abschiebung. Bei terroristischer Gefahrenlage helfen ihm weder Kinder noch eine deutsche Ehefrau, er wird abgeschoben, wenn er Glück hat, sonst Knast. Wir haben nur einen aufgeregten Reporter, mehr nicht. Was den Hype um die arme Drygalla betrifft, so ist dies allerdings verkehrte Welt. Und wer macht den Hype?
- @Zentralorgan----CB schrieb am 07.08.2012, 20:23 Uhr:
- ...der DDR hat's aber auch nichts geholfen! Zum Thema: Einfach nur noch albern! Der Mann stellt eine Bedrohung für Land und Leute dar und da darf nicht die Frage im Raum stehen, für was man ihn denn nu ausweisen möchte.
- Das Zentralorgan schrieb am 07.08.2012, 20:13 Uhr:
- Die Demokratie in ihrem Lauf, haelt weder Och`s noch Esel auf! (DDR Volksweisheit)
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