Richter kritisieren Praxis in NRW Lehrer sollen nicht auf Reisekosten sitzen bleiben

Lehrer dürfen nicht auf den Reisekosten für Schulfahrten sitzen bleiben. Mit seinem Urteil (16.10.2012) stärkte das Bundesarbeitsgericht die Position der Lehrer und kritisiert die Praxis in NRW. Das Schulministerium will das Urteil prüfen.


Schulklasse bei einer Klassenfahrt
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Wer zahlt die Reisekosten für Lehrer, wenn der Etat aufgebraucht ist?

Im verhandelten Fall ging es um einen mehrtägigen Ausflug von Schülern einer Gesamtschule in Beckum nach Berlin. Eine Lehrerin hatte bei der genehmigten Studienfahrt Auslagen von 234,50 Euro - davon aber nur 28,45 Euro erstattet bekommen.

Die Auszahlung der Differenz hatte das Land NRW mit dem Hinweis auf ihre Unterschrift unter einem entsprechenden Formular abgelehnt. Dieses Formular ist eine Anlage zu den "Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten" vom 1.7.2012 und wird vom Schulministerium als Formblatt den Schulen in NRW zur Verfügung gestellt. Hier muss der Lehrer ankreuzen, ob die zu zahlende Reisekostenvergütung "gedeckt" oder "möglicherweise nicht mehr gedeckt" ist. Soweit diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen, verpflichtet sich der Lehrer mit seiner Unterschrift, auf die Erstattung der Kosten zu verzichten.

NRW muss der Lehrerin die Reisekosten voll erstatten

In dem Fall kreuzte die Lehrerin "möglicherweise nicht mehr gedeckt" an und unterschrieb. Sie tat das deshalb, weil in der Praxis der Verzicht Voraussetzung für die Genehmigung ist. Und begründete: Sie wollte nicht vor die Wahl gestellt werden, auf ihre Ansprüche zu verzichten oder ihre Klasse im Stich zu lassen, so die Begründung. Im Februar 2011 klagte sie dann - obwohl sie die Verzichtserklärung unterschrieben hatte - erfolgreich vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm gegen die entstandenen Kosten.


Schulklasse bei einer Klassenfahrt
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Jede Schule erhält vom Land Geld für Ausflüge

Das Land Nordrhein-Westfalen ging daraufhin in Revision. Doch das Bundesarbeitsgericht bestätigte am Dienstag (16.10.2012) die Entscheidung aus dem Februar. Die Richter stellten in ihrem Urteil nicht das Gesetz über die Reisekostenvergütungen für Beamte des Landes infrage, sondern die Genehmigungspraxis für Schulfahrten, die mit der Verzichtserklärung auf eine Reisekostenerstattung gekoppelt sei. Mit diesem Verfahren verstoße das Land gegen seine Fürsorgepflicht.

5,1 Millionen Euro gibt NRW für die Reisekosten von Lehrern aus

"Wir prüfen das Urteil", so Jörg Harms vom NRW-Schulministerium gegenüber WDR.de. Die Entscheidung richte sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis. 5,1 Millionen Euro betrage der Reisekosten-Etat für Lehrer im Jahr 2012. Dieser Betrag werde nach einem Schlüssel auf alle Schulen aufgeteilt. Kommt eine Schule über den ihr zugewiesenen Betrag, dann muss der Lehrer auf die zu zahlende Reisekostenvergütung verzichten.

Der Verband Bildung und Erziehung NRW reagierte hingegen erfreut auf das Urteil. "Lehrer reisen mit den Schülern nicht zu ihrem Privatvergnügen in andere Städte oder Länder", kommentierte VBE-NRW-Chef Udo Beckmann. "Man kann nicht erwarten, dass Landesbedienstete, die ihre Arbeit tun, dafür auch noch Geld bezahlen müssen."


Stand: 16.10.2012, 17.42 Uhr


Kommentare zum Thema (27)

letzter Kommentar: 17.10.2012, 23:22 Uhr

Stürmer schrieb am 17.10.2012, 23:22 Uhr:
@Solala: was Sie für Fachspezifische Literatur aus eigener Tasche ausgeben, ob diese Notwendig ist und ob Sie diese steuerlich absetzen ist allein Ihre Sache. Es geht hier um Dienstreisen. Dienstreisen bezahlen Mitarbeiter auch in Mittelst. oder Kleinbetrieben nicht selber. Da schreiben Sie schlicht Unsinn. Wäre ich Lehrer, würde ich mich auf das Arbeitszeitgesetz berufen und meinen Lohn auf die tatsächlich verwendeten Stunden, bzw. auf meine Bereitschaftszeit aufrechnen in der ich auf den "Nachwuchs" bei einer Klassenfahrt aufpassen muss. Das sind 24 Std. jeden Tag, für die lieben Teenys, die die Nacht gerne zum Tag machen.
Gast schrieb am 17.10.2012, 23:06 Uhr:
@ so lala, Sie sollten sich mal informieren, wieviel Geld LEHRER für Bücher, Fachliteratur usw. jährlich ausgeben !AUS EIGENER TASCHE Die Schulen sind so schlecht ausgestattet, dass für ordentlichen Unterricht auch noch einiges an Unterrichts- und Büromaterial von den Lehrern aus eigener Tasche angeschafft wird.Sozialneiddiskussion- das trifft es wohl am besten. Wer sich mal die Mühe macht und hinter die Fassade des Lehrers mit den vielen Ferien sieht, der wird sich mit Sicherheit wundern, wie die Wirklichkeit aussieht. Übrigens kenne ich kein Mittelstandsunternehmen, in dem die Mitarbeiter Dienstreisen selbst bezahlen müssen
Solala schrieb am 17.10.2012, 22:43 Uhr:
@Bert: vielleicht nicht unbedingt bei Siemens, jedoch in den meisten Mittelständigen- und Kleinbetrieben! Die "armen" Lehrer fahren nicht aus Lust und Laune mit..die Ferien..."Entschuldigung "unterrichtsfreie Zeit zwecks ""Fortbildung"" werden jedoch mit Lust und Laune mitgenommen!! Also ehrlich sich wegen ca. 250 Euro so anzustellen und zukünftig in Kauf zu nehmen dass Klassenfahrten nicht mehr statt finden!!! Naja..so isset halt... Dieses Gejammere!! Ich gebe mehr Geld pro Jahr für fachspezifische Literatur aus!!!!! AUS EIGENER TASCHE
Stürmer schrieb am 17.10.2012, 22:35 Uhr:
@bert: Das hier ist leider eine Sozialneid Diskussion. Wie so oft. Warten Sie mal ab, bald wird hier gefordert werden den Lehrern das Gehalt für "nicht geleisteten Unterricht" oder Urlaubstage für den Zeitraum der Klassenfahrt abzuziehen. Dvon abgesehen finde ich 320 Euro für drei Übernachtungen bei einer Klassenfahrt eine Menge Geld...je nachdem wo diese Klassenfahrt hin ging natürlich.
Bert schrieb am 17.10.2012, 17:19 Uhr:
@Mutter: Denken Sie doch bitte noch einmal nach! Der Lehrer kriegt auch Geld dafür, dass er in die Schule geht - Ihre Kinder nicht ... ist das auch ein klarer Vorteil??????? Es geht darum, dass der Lehrer, der ein Arbeitnehmer ist, für eine dienstliche Veranstaltung selber aufkommen muss. Das muss kein Arbeitnehmer! Oder meinen Sie, dass der Ingenieur bei Siemens auf eigene Kosten z.B. Zulieferbetriebe aufsucht, um technische Dinge zu klären?

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