Mieter klagt gegen Kündigung

Rauchen in der eigenen Wohnung auf der Kippe

Stand: 05.07.2013, 12:59 Uhr

Können auch Mietwohnungen zu Nichtraucherzonen erklärt werden? Am Amtsgericht Düsseldorf wird bald die Klage eines starken Rauchers verhandelt, dem deshalb fristlos gekündigt wurde. Eine Klage habe kaum Aussicht auf Erfolg, meinte der zuständige Richter am Donnerstag (04.07.2013).

Aus diesem Grund lehnte der Richter den Antrag des 74-jährigen Klägers auf Prozesskostenbeihilfe ab. Diese wird in der Regel gewährt, wenn der Kläger die Kosten nicht aus eigener Kraft tragen kann. Allerdings werden die Erfolgsaussichten des Klägers durch das Gericht vorab geprüft. Wird Prozesskostenhilfe gewährt, begleicht die Landeskasse für ihn die Kosten für Gericht, eigenen Anwalt und Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

In diesem Fall war dem Mieter seine Wohnung nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Gefahren des Passivrauchens

Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien in diesem Fall höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (AG Düsseldorf 24 C 1355/13).

Bisher urteilten die Gerichte meist für die Raucher

Könnte das Urteil ein Einfallstor für Vermieter sein, Mietern künftig das Rauchen in der Wohnung ganz zu verbieten? Gerichte haben in der Vergangenheit tendenziell eher im Sinne der rauchenden Mieter entschieden. So hieß es in einem Urteil des Kölner Landgerichts aus dem Jahr 1998, auch intensives Rauchen sei noch keine "übervertragsmäßige Nutzung" der Mietwohnung (LG Köln 9 S 188/98). Auch auf dem Balkon dürfe geraucht werden, weil dieser zu der eigenen Wohnung gehöre (AG Bonn 6 C 510/98). Verschiedene Gerichte haben allerdings die Mieter dazu verurteilt, nach dem Auszug zusätzliche Renovierungskosten zu tragen, wenn die Wohnung durch Nikotin stark verunreinigt wurde.