BGH-Urteil gegen Kölner Tagesmutter Keine Kinderbetreuung in der Wohnung

Der Bundesgerichtshof untersagte einer Kölner Tagesmutter am Freitag (13.07.2012), in ihrer Mietwohnung Kleinkinder und Babys zu betreuen. Der Richterspruch ist kein Grundsatzurteil. Er trifft keine generelle Aussage darüber, ob Tagesmütter in ihren Wohnungen Kinder betreuen dürfen oder nicht.


Tagesmutter betreut in ihrer Kinderwohnung
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Symbolbild: Kölner Tagesmutter darf in ihrer Wohnung gewerblich keine Kinder betreuen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Einzelfallentscheidung: In dem Kölner Mehrfamilienhaus, in der die Tagesmutter ihre Wohnung gemietet hat, gibt es einen Eigentümerbeschluss vom September 2009, der die gewerbliche Kinderbetreuung in der Wohnung untersagt. Die Vermieterin der betroffenen Tagesmutter hatte diesen Beschluss nicht angefochten. Darum ist er rechtskräftig und die Tagesmutter muss sich daran halten.

Eine generelle Entscheidung darüber, ob Hausverwalter oder Vermieter einer Tagesmutter die Arbeit in ihrer Wohnung mit dem Argument verweigern dürfen, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH offen. Denn darüber musste er wegen des eindeutigen Eigentümerbeschlusses, der die Arbeit der Kölner Tagesmutter in der Wohnung verbot, nicht entscheiden. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger sagte bei der Urteilsverkündung: "Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen." Der V. Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise können der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen erteilen, meinten die Richter.

Nachbarn waren die Kinder zu laut

Fünf Kinder im Alter von bis zu drei Jahren betreute die Tagesmutter bisher in ihrer Kölner Wohnung. Einige Kinder wurden sogar bis 19 Uhr betreut. Die Wohnung liegt im ersten Obergeschoss. Im Mai 2009 hatte die Nachbarin in der Wohnung darunter über die Hausverwaltung ausrichten lassen, dass die Hausgemeinschaft sich wegen des Lärms, den die Kinder angeblich machten, gestört fühlten und die Tagesmutter aufgefordert, ihre Betreuung einzustellen. Vergeblich.

"Unzumutbare Beeinträchtigung"

Die Nachbarin pochte dabei auf die sogenannte Teilungserklärung, die alle Wohnungseigentümer beim Kauf ihrer Wohnung unterschrieben hatten. Darin heißt es, dass die Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung "nur mit Zustimmung des Verwalters zulässig" sei. Als wichtigen Grund für die Verweigerung der Zustimmung gelte, wenn die Ausübung dieses Berufs "eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer oder Hausbewohner befürchten" lasse. Der Verwalter hatte die Zustimmung in dem Fall der Kölner Tagesmutter verweigert. Ob die Verweigerung der Zustimmung rechtmäßig war, musste der BGH nicht mehr prüfen. Denn es komme, so der BGH, nur auf den nach der Teilungserklärung gefassten Eigentümerbeschluss vom September 2009, der die gewerbliche Kinderbetreuung in der Wohnung generell untersagt, an - und dieser sei verbindlich.

Mehr Müll durch Windeln

Bereits im November 2010 klagte die genervte Nachbarin gegen die Vermieterin der Tagesmutter vor dem Amtsgericht Köln. Dort wurde ihre Klage abgewiesen. Die Richter meinten, die Tagesmuttertätigkeit "sei von einer normalen Wohnungsnutzung nicht zu unterscheiden". Weiter ging der Streit vor dem Landgericht Köln. Dort sahen die Richter die Beschwerde gegen das Amtsgerichtsurteil als berechtigt an. Es sei, so das Urteil im August 2011, "davon auszugehen, dass eine ganztägige Kinderbetreuung in einem Wohnhaus zu Beeinträchtigungen wie einem erhöhten Lärmpegel, einer gesteigerten Besucherfrequenz, vermehrtem Schmutz im Treppenhaus und einem erhöhten Müllaufkommen durch Windeln" führe.

Das ginge, so die Richter, über die normale Belastung der Hausbewohner hinaus. Diese Beeinträchtigungen seien unzumutbar. Außerdem habe die Nachbarin nicht die beruhigende Perspektive, dass die Lärmbeeinträchtigungen mit zunehmendem Alter der Kinder nachließen. Schließlich sind es von Jahr zu Jahr neue Babys und Kleinkinder, die betreut werden. Die Vermieterin der Tagesmutter legte daraufhin Revision vor dem BGH ein - ohne Erfolg.

Tagesmutter betreut in ihrer Kinderwohnung Video BGH-Urteil zu Tagesmutter-Fall (02:08 Min.) WDR aktuell vom 13.07.2012

BGH-Urteil zu Tagesmutter-Fall


Stand: 13.07.2012, 11.04 Uhr


Kommentare zum Thema (114)

letzter Kommentar: 16.07.2012, 21:05 Uhr

monika bohlmann schrieb am 16.07.2012, 21:05 Uhr:
Hallo, Ja leider kenne ich das auch ,ich hatte auch jemanden der sich beschwert hatte wir sind dann aus gezogen .Und haben uns jetzt ein Haus gemitet . Ich bin dafür das auch in einer mitwohnug Kinder Betreut werden dürfen ( Kinder sind unsre Zukuft) und keiner ist schon groß auf die welt gekommen . lg monika
Löwenzahn schrieb am 16.07.2012, 14:03 Uhr:
Kinderbetreuung gewerblicher Art hat in Mietwohnung oder Eigentumsohnungen in Mehrfamilienhäusern nichts zu suchen! Wer hier die Hausruhe und damit den Hausfrieden stört, das tut jede Tagesmutter allein schon durch ihre Tätigkeit, wird mit Recht verklagt und in seine Schranken verwiesen. Seit durch ein wirklich unseeliges Gesetz bei vielen Eltern der falsche Eindruck entstanden ist sie dürften ihre Kinder lärmen lassen was das Zeug hält, die Mitmenschen müssen das Tolerieren. Bleibt oft nur der Klageweg wenn man seine Gesundheit vor krankmachendem Lärm schützen will. Ja, Lärm macht Krank egal ob von Kindern oder einer Baustelle. Das ist unstrittig nachgewiesen!
Sonnenstrahl schrieb am 15.07.2012, 18:36 Uhr:
Hallo zusammen. Ich bin auch Tagesmutter und betreue derzeit 5 Kleinkinder zwischen 1 - 3 Jährige.Ich bin entsetzt wie Kinderfeindlich doch manche Menschen sind. Ich bin Mieterin in einer Eigentumswohnung, muss dazu sagen aber im Erdgeschoss mit Garten. Mein Vermieter war damit einverstanden, dass ich die Betreuung machen kann.Ich achte sehr wohl auf meine Nachbarn.Ich habe meine Betreuungszeit herabgesetzt auf 7:30 -17:00 vorher war es 5:30 - teils 23:00.Ich halte Mittagsruhe ein wo die Kinder teils 2-3 Stunden schlafen.Bei mir im Treppenhaus wird auch keine Unreinheiten von unserer Seite geschweigenden von den 1 jährigen Kindern gemacht.Mein Tagesablauf mit den Kindern ist nicht immer mit Lärm verbunden, wenn kann es im freien Spielen mal passieren, wo ich aber auch zum wohle meiner Nachbarn die Kinder schon mal anhalte langsamer oder leiser zu sein.Ich habe sehr nette Nachbarn und uns kommen alle freundlich entgegen und ich hoffe es bleibt so.Kinder sind die, die wir einst mal ...
csiemo schrieb am 15.07.2012, 16:26 Uhr:
Hallo zusammen, wenn ich hier einige Kommentare lese, dann stehen mir die Haare.... Ersteinmal kurz zu mir, ich bin seit reichlich 8 Jahren selber Tagesmutter und betreue 5 Kinder im Obergeschoss unseres!!! Hauses. Ich habe dort 60 m² zur Verfügung, welche vollkommen ausreichen. In der Kinderkrippe sind 4m²/pro Kind vorgeschrieben. Nebenbei gesagt sind Vergleiche mit einer Familie blödsinn. Eine Kindereinrichtung hat weder eine Stubenanbauwand, Couchgarnitur, Waschmaschine, großen Esstisch...... Das zu den Räumlichkeiten. Naja, und was das einmieten in Wohnhäuser betrifft, da habe ich auch so meine Bedenken. Es sind nun mal kleine Kinder, welche einen erhöhten Bewegungsdrang haben und wenn die spielen, sich gegenseitig hinterer rennen oder krabbeln, da möchte ich auch nicht der Untermieter sein, der Nachtschicht hatte. Vielleicht sollte man auch mal an schwierige Eingewöhnungszeiten und das normale Trotzalter denken. In diesem Sinn, ich liebe meinen Job und meine Tageskinder
Mylo schrieb am 15.07.2012, 14:12 Uhr:
Ich bin selber Tagesmutter und betreue zur Zeit drei Jungs zwischen einem Jahr und drei Jahren. Wieviel Unfug hier aus Unwissenheit geschrieben wird...das entsetzt mich schon sehr. Aber lieber erstmal die Klappe aufreissen bevor man sich mal schlau macht wie das alles überhaupt so läuft mit den schlimmen Tagesmüttern. Meine Kinder kommen 7:30, dann wird gefrühstückt, dann sind wir bis um 11:00 draußen, dann essen wir Mittag und die Kinder schlafen fast 3 Stunden. Um 15:30 werden sie alle abgeholt. Die Kinder duschen hier nicht und gehen auch nicht auf die Toilette (Windeln). Ich koche ganz normales Mittagessen, was ich auch tun würde wenn die Kinder nicht da wären und koche lediglich eine Kanne Tee am Tag für die Kinder. Frage mich nun was di Hausgemeinschaft hier "auszuhalten" hat??? Wenn es eigene Kinder wären würden diese sogar noch Nachts heulen und weitaus mehr an Betriebskosten verbrauchen.

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