Überfall auf DGB-Kundgebung Urteil im Dortmunder Neonazi-Prozess erwartet

Zwei Dortmunder Neonazis sollen den Überfall von rund 400 Gewalttätern auf die Teilnehmer einer DGB-Maikundgebung im Jahr 2009 geleitet haben. Mehrere Menschen wurden verletzt. Seit Ende April stehen sie vor dem Dortmunder Amtsgericht. Dort könnte am Dienstag (19.06.2012) das Urteil gesprochen werden.


Die Staatsanwaltschaft wirft den 27 und 29 Jahre alten Männern vor, den Angriff vom 1. Mai 2009 organisiert und geleitet zu haben. Die zwei gelten als führende Köpfe der "Autonomen Nationalisten" in Dortmund. Bei dem Angriff auf die Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sollen sie eine Gruppe von rund 400 vermummten Rechtsextremisten angeführt haben, so ermittelte die Staatsanwaltschaft. Sie hatte Angeklage erhoben wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Zu Beginn des Prozesses (27.04.2012) hatten die beiden Angeklagten jedoch jede Schuld von sich gewiesen. Der Zug durch die Innenstadt sei eine spontane Aktion gewesen, auf die sie keinen Einfluss gehabt hätten, hatte der 29-Jährige Alexander D. am ersten Prozesstag erklärt. Im Gegenteil: Er habe versucht, "die Szenerie zu beruhigen". Dagegen standen Aussagen einiger Polizisten, die sich an "aufputschende" Gesten der Angeklagten erinnerten. Er habe in 22 Dienstjahren noch keine Situation erlebt, die "so schwer in den Griff zu bekommen war", sagte ein Polizist am ersten Verhandlungstag.

Ab 9.00 Uhr morgens, so die Ermittlungen der Staastanwaltschaft, hätten sich am Tattag Neonazis aus ganz Deutschland am Dortmunder Bahnhof versammelt. Anstatt, wie angeblich geplant, zu einem genehmigten Aufmarsch nach Siegen weiterzufahren, seien schließlich etwa 400 Personen Richtung Innenstadt marschiert, wo gerade die traditionelle Mai-Kundgebung des DGB stattfand. Dabei soll nach Zeugeaussagen der eine der beiden Angeklagten die Gruppe angeführt haben, während der andere mit einer Fahne in der Hand Nachzügler betreut hätte.

DGB-Chef: "Bedrohliche Situation"


Polizeibeamte sichern in Dortmund das Gelände einer Kundgebung von Rechtsextremen (04.09.2010)
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Neonazi-Kundgebung in Dortmund (04.09.2010)

Am Ziel angekommen, seien die Neonazis mit Holzstangen auf die Teilnehmer der Kundgebung losgegangen, außerdem seien Knallkörper gezündet und Flaschen geworfen worden. Er habe die Situation als "außerordentlich bedrohlich" empfunden, erinnerte sich Eberhard Weber, der damalige Dortmunder DGB-Chef, zum Prozessauftakt gegenüber dem WDR-Fernsehen. Man könne "von Glück reden", dass es keine Schwerverletzten gegeben habe. Ruhe kehrte erst wieder ein, als es der Dortmunder Polizei gelungen war, die gewalttätigen Rechtsextremen einzukesseln und abzutransportieren. Bilanz: mehrere verletzte DGB-Teilnehmer und Polizisten, mehrere beschädigte Polizeiautos. Mehr als 200 Neonazis wurden festgenommen, einige davon wurden mittlerweile zu Freiheits-, Arbeits- und Geldstrafen verurteilt. Um den Hergang des Überfalls und die Rolle der beiden Angeklagten dabei genau zu klären, habe das Gericht im Lauf des Prozesses etwa 40 Zeugen gehört und umfangreiches Videomaterial ausgewertet, sagte Amtsgerichtssprecher Gerhard Breuer.

Prozess unter Polizeischutz

Der Prozessauftakt Ende April war von einem außergewöhnlich hohen Polizeiaufgebot begleitet worden, da sich nicht nur Grüne Politiker und Gewerkschafter am Amtsgericht versammelt hatten, sondern auch etliche Rechtsextreme unter den Zuschauern waren. Verhandelt worden sei aber nicht nur über die Gewalttaten am 1. Mai 2009, sagt Amtsgerichtssprecher Breuer. Gegen den Älteren der beiden ging es auch um fünf weitere mögliche Straftaten, darunter eine Kneipenschlägerei mit Körperverletzung und Schwarzfahren in der Bahn. Ursprünglich war der 19.Juni 2012 als letzter von sechs Verhandlungstagen geplant. "Die Beweisaufnahme ist aber noch nicht abgeschlossen", erklärt Breuer. So sei ungewiss, ob das Urteil wirklich bis zum späten Nachmittag gesprochen würde. Andernfalls werde ein weiterer Verhandlungstag beschlossen.


Stand: 19.06.2012, 00.00 Uhr