Prozess am Landgericht Bielefeld Lebenslänglich für Mord an der Ehefrau

Lebenslänglich, so lautet das Urteil für den 37-Jährigen, der Anfang Februar im Kreis Gütersloh seine Frau vor den Augen der 15-jährigen Tochter erstochen hat. Die Tat habe "tiefste Verachtung gegenüber der Mutter von drei Kindern" ausgedrückt, so das Landgericht Bielefeld am Freitagnachmittag (12.10.2012) in der Begründung.


Prozessauftakt
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Der Angeklagte räumte die Vorwürfe zu Prozessbeginn ein

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Im Wohnzimmer soll der Angeklagte am 3. Februar 2012 mehrfach mit einem Küchenmesser auf den Kopf und den Oberkörper der Mutter seiner drei Kinder eingestochen haben. Als die Klinge des Messers abbrach, soll er sich laut Anklage ein neues Messer geholt haben und den Angriff auf die Frau fortgesetzt haben. 27 Mal habe er insgesamt zugestochen, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Frau hatte ihn freiwillig in Wohnung gelassen

Der Mann hatte eigentlich Hausverbot, seine Ex-Frau hatte ihn trotzdem freiwillig in die Wohnung gelassen. Nachdem er mit dem Angriff begonnen hatte, konnte ihn auch seine hinzugekommene 15-jährige Tochter laut Anklage nicht von der Tat abhalten.

Geständnis zum Prozessauftakt

Als Motiv für die Tat nimmt der Staatsanwalt gekränkte Ehre an. Das Ehepaar hatte offenbar häufiger Streit. Der Familienvater hatte zum Prozessauftakt vor dem Bielefelder Schwurgericht ein Geständnis abgelegt. Durch seinen Anwalt ließ er erklären, die Tat begangen zu haben.


Stand: 12.10.2012, 06.00 Uhr