Prozess am Verwaltungsgericht Aachen: Mit Tattoos in den Polizeidienst
Das Land NRW darf einen Polizeibewerber wegen seiner Tätowierungen an den Unterarmen nicht generell ablehnen. Das verstoße gegen das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung, stellte das Aachener Verwaltungsgericht am Donnerstag (29.11.2012) in einem Urteil fest.

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Taugen Tätowierte nicht als Polizisten? (Symbolbild)
Das Landesamt für die Polizeiausbildung in Selm (Kreis Unna) hatte den Mann abgelehnt, weil dessen großflächige Tätowierungen von den Schultern bis zu den Unterarmen mit der "Neutralität" eines Polizeibeamten nicht in Einklang zu bringen seien. Das Amt berief sich dabei auf einen Erlass des NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 1995. Nach dem Erlass stellen Tätowierungen, die beim Tragen der Sommeruniform mit kurzen Ärmeln zu sehen seien, einen Eignungsmangel dar.
Dieser Sichtweise widersprach das Verwaltungsgericht Aachen in seinem Urteil am Donnerstag (29.11.2012). Die Ablehnung des Mannes verstoße nach Ansicht der Richter gegen dessen Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung und sein Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst, sagte ein Gerichtssprecher WDR.de. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass auch ein "milderes Mittel" als der generelle Ausschluss denkbar sei. So könne der Mann beispielsweise aufgefordert werden, im Sommer ein langärmeliges Hemd zu tragen, um die Tattoos zu verdecken. Laut Gerichtssprecher handelt es sich bei den Tätowierungen um Bilder einer mexikanischen Totenmaske sowie eines American-Staffordshire-Terriers. Beobachter gehen davon aus, dasss das Land NRW die Entscheidung des Gerichts in der nächsten Instanz klären will und vor das Oberverwaltungsgericht Münster zieht, um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Bewerber scheiterte an Auswahltest
Bereits Ende Juli 2012 hatte das Gericht in einem Schnellverfahren die Entscheidung des Landesamtes korrigiert und ordnete an, den Mann zum Testverfahren für Polizeianwärter am 1. September zuzulassen. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels reichten die Vorgaben eines 17 Jahre alten Erlasses nicht aus, den Bewerber ohne nähere Prüfung abzulehnen, hieß es in der Begründung. Der 31-jährige Bewerber trat zum Test an, schaffte es aber nicht unter die besten Bewerber und schied im Auswahlverfahren aus. Er kündigte an, im kommenden Jahr erneut anzutreten.
Stand: 29.11.2012, 13.52 Uhr
Kommentare zum Thema (68)
letzter Kommentar: 01.12.2012, 11:34 Uhr
- Bernie schrieb am 01.12.2012, 11:34 Uhr:
- Wenn mir jemand mit Polizeiuniform und großen sichtbaren Unterarmtatoos als "Polizist" begenet kann ich den nicht ernstnehmen, im Gegenteil ich muß annehmen das es sich nicht um einen echten Polizisten handelt. Ich würde einem solchen "Polizisten" jedefalls nicht die Tür öffnen und evtl. sogar Abwehrmaßnahmen ergreifen. Ich denke diese gesunde Skepsis bzw. die Angst des Bürgers gegenüber solchen Individuen lässt sich jedem Gericht gegenüber begründen. Beamte haben ein koservativ gepflegtes Äußeres zu haben! Was die privat denken oder ob diese Menschen nicht sichtbare Tatoos oder Piercings oder was auch immer haben ist dagegen völlig wurscht solange das im Dienst nicht erkennbar ist. Nur weil wir im Jahr 2012 leben darf und muss es, außer blinder Toleranz, auch noch konservative Regeln zum Erscheinungsbild von Beamten geben!
- benjichigua schrieb am 01.12.2012, 09:00 Uhr:
- Der Bewerber hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, gegen die Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung zu klagen und hat in erster Instanz gewonnen. Ich finde es unfair, einfach der Auswahlkommision zu unterstellen, sie habe den Bewerber deshalb im Eignungstest abgesägt.
- Roger schrieb am 30.11.2012, 17:05 Uhr:
- Sobald der Mensch in die Uniform steigt, ist er kein Individuum mehr, sondern Polizist. Jemand, der auch Menschen in dieser Funktion vor die Augen tritt, die mit dieser Art "Schmuck" nicht nur nichts anfangen können, sondern davon sogar abgeschreckt oder verunsichert werden, einfach, weil es in ihrer Welt (ältere Personen, gläubige Personen, andere Kulturen) so etwas nicht gibt, sollte demnach weitesgehend neutral aussehen. Daher halte ich es für unabdingbar, dass Tattos und Piercings nicht sichtbar sind. Und wenn der Rest des Körpers komplett bedeckt ist, egal, es sollte nur nicht für den Bürger sichtbar sein. Die individuelle Einstellung zu irgendetwas sollte niemals für den Bürger sichtbar sein. In keiner Form. Wie soll sich sonst der Bürger darauf verlassen können, dass dieser Polizist sich ihm gegenüber neutral verhält. Was sein Job ist! Wer nach außen Indivualist sein möchte, sollte einen anderen Beruf wählen.
- Rudolph schrieb am 30.11.2012, 15:50 Uhr:
- Na und, dann rasselt der eben durch den Eignungstest! Heute muß man eben aufpassen wie man was begründet. Ist genau wie bei den Vermietern, die heute nicht mehr pauschal sagen dürfen das sie ein bestimmtes Klientel nicht im Haus haben wollen. Antidiskiminierungsgesetz sei Dank. Jetzt wird das Problem anders gelöst bzw. andes argumentiert und das unerwünsche Klientel kommt trotzdem nicht ins Haus. Bei Jobs genau das selbe, der wahre Grund für die Ablehnung wird dann einfach nicht mehr genannt. Es gibt genügend argumentative Möglichkeiten Bewerber abzulehnen. Wenn "dumme" Gesetze gemacht werden müssen eben ander Wege gegangen werden um zum gleiche Ziel wie vorher zu kommen. Unreflektierte Toleranz ist ein großer Fehler der uns noch richtig auf die Füße fallen wird. Die große Verbreitung rechtsnationalen Gedankengutes in der Bevölkerung kommt nicht von Ungefähr.
- Tattoofeind schrieb am 30.11.2012, 14:15 Uhr:
- die grundordnung ist doch schon lange über den haufen geworfen. ob da ein polizist oder die hohen herren vom gericht wie bunte vögel rumlaufen ist doch egal, die machen doch eh was sie machen wollen. ordnung auf den scheiterhaufen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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