Ärger um nicht-offizielle Parkscheibe "Tussi on Tour" zählt nicht

Die Zeitangabe stimmte, alles schien korrekt: Dennoch soll Melanie Winterscheidt ein Bußgeld zahlen. Denn ihre pinke Parkscheibe entspricht nicht dem staatlichen Farbgeschmack.


Melanie Winterscheidt vor ihrem Auto
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Melanie Winterscheidt vor ihrem Auto

"Ich habe eine schöne pinke Parkscheibe von einer Arbeitskollegin geschenkt bekommen", erzählt Melanie Winterscheid aus Dorsten. Die Kollegin habe sie in einem Autozubehörladen gekauft. "Meine Arbeitskollegin hat die bisher auch immer ganz normal benutzt, ist nie etwas passiert. Und ich bin nicht davon ausgegangen, dass das irgendwie Probleme geben könnte."

Eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen

Doch die gab es: Schon nach dem ersten Versuch flatterte Melanie Winterscheidt in dieser Woche ein Anhörungsbogen der Stadt Herten in den Briefkasten: ein Knöllchen über 5 Euro für Falschparken mit falscher Parkscheibe. "Ich konnte das nicht glauben", sagt Winterscheidt: "Da war ein Foto dabei, auf dem hat man die Parkscheibe gesehen mit der richtigen Uhrzeit, und weil es ein Schwarz-weiß-Foto war, konnte man noch nicht einmal erkennen, dass es eine pinke Parkscheibe war."


Doch das pinke Modell mit dem Namen "Tussi on Tour" ist in Deutschland tatsächlich nicht zugelassen. Denn hier gelten strenge Vorschriften, wie genau eine Parkscheibe auszusehen hat. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung, erklärt Nele Däubler von der Stadt Herten: "Die Parkscheibe muss 110mm breit und 150mm hoch sein. Sie muss einen ganz bestimmten Blauton aufweisen, nämlich den selben Blauton wie die übrigen Verkehrszeichen - die Parkscheibe wird als Verkehrszeichen gewertet. Und sogar die Schriftart ist festgelegt."

Und damit nicht genug: Wie Musterbild 318 der Straßenverkehrsordnung zeigt, gibt es auch eine Norm dafür, wie die Aussparung für die Uhrzeit, der zugehörige Pfeil und das große "P" auszusehen haben.

Mangelnde Information der Anbieter

Der Fall der pinkliebenden Dorstenerin ist kein Einzelfall, sagt Nele Däubler: "So etwas kommt in letzter Zeit immer häufiger vor. Wahrscheinlich weil es immer mehr modischen Schnickschnack gibt, weil es immer mehr Anbieter gibt, die solche Dinge auch über das Internet vertreiben und ihre Kunden leider nicht darauf hinweisen, dass da Knöllchen zu erwarten sind."

Verboten sind beispielsweise auch Parkscheiben mit Uhrwerk, die sich selbst nachstellen, da sie ja zur Täuschung eingesetzt werden können. Aber auch Werbung auf der Vorderseite macht die Parkscheibe ungültig. Eigentlich wären die Verkäufer solcher Nachahmungen deshalb verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Parkscheiben, sondern um modische Accessoires handelt, die einer Parkscheibe nur sehr ähnlich sehen.  

Melanie Winterscheidt will das Knöllchen wegen ihrer pinken Parkscheibe nun zähneknirschend bezahlen - und künftig trotzdem nicht auf das Modell "Tussi on Tour" verzichten: "Ich werde die pinke Parkscheibe weiter benutzen, weil ich sie schön finde, und die blaue, reguläre Parkscheibe daneben positionieren."


Stand: 26.10.2012, 20.30 Uhr


Kommentare zum Thema (56)

letzter Kommentar: 29.10.2012, 23:01 Uhr

WDR.de schrieb am 29.10.2012, 23:01 Uhr:
Kommentar gesperrt. Bitte keine Beleidigungen.
Unwissend schrieb am 29.10.2012, 16:30 Uhr:
Ach Du je; ist denn die gemeine Parkscheibe auch genormt??????? Plastik oder Pappe??? Hellblau weil von der Sonne ausgeblichen??? Mit Werbeaufdruck oder ohne??? Wenn mit Werbeaufdruck; Werbung nur aus dem Bereich Kfz??? - Es ist ein Unding mit was für einen Scheiß sich manche/r Ordnungshüter/in seine Daseinsberechitung verschafft...
Bürger schrieb am 29.10.2012, 14:57 Uhr:
Wofür gibt es Vorgaben? Damit man sich dran hält. Manche lernen es halt nie....
Rebecca Bloomwood schrieb am 29.10.2012, 09:50 Uhr:
Die hat den Strafzettel bekommen weil die Parkscheibe einfach unpassend ist! Hier passt wohl eher "langweilige Möchtegerntussi on Tour"!
autofahrer schrieb am 29.10.2012, 07:22 Uhr:
Damit muß sich zwingend das Bundesverfassungsgericht beschäftigen - genauso wie sich 0berlandesgerichte mit REchtsbeschwerden wg. eines 5-€-Parkverstoßes mit diesen auseinandersetzen müssen. Armes, armes, autofahrerfeindliches Deutschland. Irgendwann müßten alle Autos in der BRD abgeschafft werden und sich alle Raucher das Rauchen abgewöhnen - dann würde die Regierung vor Einnahmeverlusten in ein Dauerweinen verfallen. Unfaßbar, womit sich hochbezahlte (offensichtlich nicht gleichzustellen mit hochqualifiziert) Leute befassen (müssen).

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