Revision im Herforder Babymord-Prozess: Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord
Vor einem Jahr war der 25-jährige Täter wegen schweren Kindesmissbrauchs und Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. In der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Bielefeld hat die Staatsanwaltschaft am Montag (01.10.2012) auf Mord plädiert.
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Tod der vier Monate alten Amy aus Herford am Montag (01.10.2012) auf Mord plädiert. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld. Seit Donnerstag (20.09.2012) wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Zum Prozessauftakt wollte der Täter sich nicht äußern: "Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht", erklärte ein Gerichtssprecher.
Maik W. hatte die viermonatige Tochter seiner Freundin vergewaltigt, geschlagen, geschüttelt und zu spät den Notarzt gerufen. Dafür wurde er am 7. Oktober 2011 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt - wegen Kindesmissbrauchs und Totschlags. Damit folgte das Landgericht nicht der Anklage, die dem Mann Mord vorgeworfen und eine lebenslange Haft gefordert hatte. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft deshalb Revision ein, der vom Bundesgerichtshof (BGH) stattgegeben wurde.
Tötung aus niedrigen Beweggründen?
Das Landgericht habe in seinem ersten Urteil die Möglichkeit einer Tötung aus niedrigen Beweggründen "nicht erkennbar geprüft", heißt es in der BGH-Entscheidung. Niedrige Beweggründe sind ein Merkmal für Mord. Damit würde dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen. Der Angeklagte habe Amy misshandelt und damit das Schreien und Weinen des Kindes selbst verursacht, betont der BGH. Daraufhin habe der 25-Jährige das Kind, das sich nicht beruhigen ließ, heftig geschüttelt, ihm mehrere Ohrfeigen versetzt und so stark gegen den Bauchraum geschlagen, dass Milz und Leber einrissen. Vor dem Hintergrund des vorangegangenen sexuellen Missbrauchs deute dies auf einen "besonders verachtenswerten Handlungsantrieb" hin.
Jetzt muss das Landgericht Bielefeld prüfen, ob es tatsächlich Mord war. Dafür sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.
Stand: 01.10.2012, 17.43 Uhr
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