Auktionshaus haftet für Fälschung Schadenersatz für "Rotes Bild mit Pferd"

Das renommierte Kölner Auktionshaus Lempertz muss dem Käufer eines von Wolfgang Beltracchi gefälschten Bildes mehr als zwei Millionen Euro zurückzahlen. Das entschied das Kölner Landgericht.


Gefälschtes Bild von Campendonk
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Campendonk-Fälschung: "Rotes Bild mit Pferden"

Der Skandal um den Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi hat ein Nachspiel. Das Kölner Landgericht gab am Freitag (28.09.2012) dem Käufer eines gefälschten Bildes Recht, der vom Auktionshaus Lempertz im Jahr 2006 ein von Beltracchi gefälschtes Bild gekauft hatte. 2,9 Millionen Euro hatte das Bild seinerzeit bei der Auktion gekostet. Geld, dass der Käufer, ein maltesisches Unternehmen, nun komplett zurückfordert.

Gericht sieht Versäumnis des Auktionshauses


Das fragliche Gemälde "Rotes Bild mit Pferden" galt als ein verschollen geglaubtes Werk des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk. In Wirklichkeit stammte es allerdings vom Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi. Zum Zeitpunkt der Auktion gab es keine schriftliche Echtheitsexpertise. Lempertz verließ sich auf die Verfasserin des Campendonk-Werkverzeichnisses, Andrea Firmenich, die das Bild für echt erklärt hatte. Das Kölner Landgericht sieht gerade hier ein Versäumnis des Auktionshauses. Es habe keine hinreichende Grundlage dafür gegeben, das Bild Campendonk zuzuschreiben. Dafür sei eine naturwissenschaftliche Analyse des Bildes erforderlich gewesen.

Untersuchung brachte Fälschung ans Licht


Angeklagter Wolfgang Beltracchi
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Der Fälscher: Wolfgang Beltracchi (l.)

Eine solche Analyse führte der Käufer zwei Jahre nach dem Kauf durch. Ein Speziallabor stellte dabei das Pigment Titanweiß in dem Bild fest. Dieses wurde zum Zeitpunkt der angeblichen Entstehung des Gemäldes 1914 aber noch gar nicht hergestellt. Damit galt das Bild bereits als zweifelhaft, bis ein weiteres Gutachten es als unecht einstufte. Ebenfalls 2008 stellte der Kunsthistoriker Ralph Jentsch fest, dass die Aufkleber der einstigen Galerie von Alfred Flechtheim auf der Rückseite des Bildes gefälscht waren. Die Entlarvung des gefälschten Campendonk war zugleich auch der Startschuss für die Ermittlungen, die auf die Fährte Beltracchis führten.

Der hatte bis zu seiner Enttarnung die teils leichtfertige Prüfungspraxis des Kunstmarkts ausgenutzt. Im Urteil gegen Beltracchi und seine Komplizen stellte das Landgericht Köln 2011 fest, dass der Kunstmarkt ihnen den Betrug "verblüffend einfach" gemacht habe: "Ernsthafte Kontrollen haben nicht stattgefunden."

Lempertz kündigt Berufung an

Die Branche hatte auf das Urteil gespannt gewartet. Der Fall vor dem Kölner Landgericht ist übrigens noch nicht abgeschlossen. Das Auktionshaus Lempertz kündigte an, Berufung einzulegen.


Stand: 28.09.2012, 15.15 Uhr


Kommentare zum Thema (7)

letzter Kommentar: 29.09.2012, 13:10 Uhr

Dr. Werner Jung schrieb am 29.09.2012, 13:10 Uhr:
Welch ein Glück dass das von mir sehr geschätzte Auktionshaus nach Rückzahlung der Kommision den Prozess noch weitergführt hat,denn erst durch den Prozess ist die Beltracchi Bande aufgeflogen. Dem LG Urteil kann ich als Sammler schlicht nicht folgen. Der Richter war wirklich nicht sachverständig.
Friedrich Vogelstein schrieb am 29.09.2012, 12:59 Uhr:
Das befremdliche Urteil kann m.E. vor dem OLG keinen Bestand haben.Das Bild war doch von allen Experten bescheinigt ,nur hat sich wohl das berühmte Doerner Institut geirrt. Nicht das hochrenomierte Auktionshaus sollte haften,sondern der Fälscher.Er hat auch noch über seine Schwägerin,Jeanette Spurzem ,das Geld kassiert.Da sie mitverurteilt ist,wird sich das entsprechend auswirken. Hochachtung vor der Initiative von Lempertz ,ein teures Forschungsprojekt zu finanzieren,die solche raffinierte Fälschungen besser erkennen lässt.Das ist die richtige Antwort.Vor einem Jahr soll noch eine Fälschung von Beltracchi aus unserem Wallraf Richartz Museum entfernt worden sein.
Bulli1 schrieb am 29.09.2012, 10:19 Uhr:
Die Gier der Käufer und Verkäufer verursacht solche Fälle. Der Staat sollte sich weigern, sowas justiziabel zu machen! Wer sich auf sowas einläßt, ist auch selbst schuld! Wenn der 2,9 Mio-Käufer so leichtfertig sein Geld hergibt, muß er es haben. Für 5% der Summe hätte er sicher ein Gutachten erstellen lassen können, und zwar vorher vom Auktionshaus eingefordert! Das erinnert stark an die Bankenpleiten, die nun auch Verlierer auf der Kundenseite hat. Erst wollen sie alles, aber kein Risiko. Dann klagen sie, man hätte ihnen die Altersvorsorge geklaut! Damit werden dann die Gerichte beschäftigt über Jahre!
Karl Löwenstein schrieb am 28.09.2012, 21:26 Uhr:
Lempertz hat doch den Prozess nur geführt,um den Einlieferer,der den Erlös erhalten hat,zur Rechenschaft zu ziehen. Glücklicherweise,denn dadurch ist die Beltracchi Bande dann aufgeflogen.Es ist eigentlich unglaublich von dem Richter,ein Opfer haften zu lassen.Immerhin hatte Lempertz den Nachlass des Künstlers um eine Bestätigung gebeten und erhalten. Alle haben sich getäuscht auch die unglückliche Werverzeichnisbearbeiterin Andrea Firmenich in Köln.Von ihr sollen mittlerweile fast ein Dutzend bestätigte Campendonk Fälschungen bekannt geworden sein.Das ist noch famoser als Wener Spies bei Max Ernst. Hoffentlich werden die Betroffenen Wolfgang Beltracchi erfolgreich in Regress nehmen können. Das Urteil gegen ihn wirkt geradezu lachhaft gegenüber der merkwürdigen Entscheidung des Landgerichts in Köln,welches in letzter Zeit eh durch befremdliche Urteile von sich Reden macht.
heinzb aus nrw schrieb am 28.09.2012, 21:26 Uhr:
Da ist wohl das letzte Wort nicht gesprochen, denn es wird kommen wie beim Baupfusch und bei den Schrottimmobilien der Deutschen Bank, da hat der Bundesgerichtshof die ganze vorherige Rechtsprechung zu Gunsten der Opfer gekippt und somit die Deutsche Bank entlastet, um sie nicht in Schieflage zu bringen. Da würde ja sonst auch der "Staat" mit im Boot sitzen, der die ganzen Steuern fleissig kassiert hat und je höher der Preis damals war, desto mehr Steuern gabs für den Fiskus, denke ich.

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