Mehr Geld für Asylsuchende: Dortmund fordert Hilfen nach Asylbewerber-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (18.07.2012) in Karlsruhe entschieden, dass Asylsuchende in Deutschland zu wenig Geld erhalten. Geklagt hatten zwei Flüchtlinge aus NRW. Auf die Kommunen kommen nun mehr Kosten zu. Die Stadt Dortmund fordert Hilfen vom Bund.
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Urteil: Asylsuchende werden mehr Geld bekommen
(01:53 Min.)
WDR aktuell vom 18.07.2012
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Urteil: Asylsuchende werden mehr Geld bekommen
Welche Mehrkosten nun auf die Kommunen in NRW zukommen, sei nicht abzuschätzen, so das Innenministerium. 2011 wurden in NRW 247,3 Millionen Euro von den Kommunen ausgezahlt. Die Mehrkosten müssten jetzt zunächst die Kommunen tragen. Allein die Stadt Dortmund müsste bei einer sofortigen Anhebung der Leistung für Asylbewerber etwa eine Million Euro mehr zahlen. Das gehe allerdings nur mit Hilfe des Bundes, so die Dortmunder Sozialdezernentin Birgit Zoerner.
Leistungen unter "menschenwürdigem Existenzminimum"
Die staatlichen Hilfen für Asylsuchende müssen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, erhöht werden. Das entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Mittwochvormittag (18.07.2012). Die bisherigen Leistungen seien zu niedrig und verstoßen nach Auffassung der Richter gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Leistungen neu zu regeln. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.
Innenminister fordert Unterstützung des Bundes
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nannte das Urteil "eine peinliche Nachhilfe" für die Bundesregierung. Jäger forderte die Bundesregierung auf, die Kommunen stärker bei den Soziallasten zu unterstützen und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Auch der Flüchtlingsrat NRW fordert eine Abschaffung des Gesetzes. Er appelliert an die NRW-Landesregierung, über eine Bundesratinitiative das Gesetz zu Fall zu bringen. "Wird jetzt nicht gehandelt, ist zu befürchten, dass auf Bundesebene lediglich die Höhe der Leistungen angepasst wird", sagte Heinz Drucks vom Flüchtlingsrat am Mittwoch. Auch andere diskriminierende Maßnahmen wie Sammelunterbringung und mangelnde gesundheitliche Versorgung müssten abgeschafft werden. Peter Biesenbach, Fraktionsvize der CDU im NRW-Landtag, kritisierte Jägers Aussagen und die Forderung nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Gericht habe ausdrücklich eine Neuregelung empfohlen.
Bischöfe fordern Sozialhilfe für Asylbewerber
Begrüßt wurde das Urteil von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle forderte, die Asylsuchenden den Sozialhilfeempfängern gleichzustellen. Das Gesetz habe eher der Abschreckung gedient als der angemessenen Versorgung, so Trelle. Daher müsse es abgeschafft werden.
Betrag wurde seit 1993 nicht mehr erhöht
Wie viel Geld Asylsuchende erhalten, wurde im Asylbewerberleistungsgesetz, das 1993 in Kraft trat, festgelegt. Seither wurde der Satz nicht mehr erhöht: 224,97 Euro monatlich, in bar und als Sachleistung, Familienangehörige erhalten jeweils 199 Euro, und Kinder erhalten bis zum siebten Lebensjahr 133 Euro. "Ursprünglich sollte diese Leistung Asylbewerbern für die Dauer ihres Verfahrens, für rund ein Jahr, gezahlt werden", sagt Claudius Voigt vom Flüchtlingsrat NRW. "Inzwischen ist jedoch nicht nur die Bezugsdauer von einem auf vier Jahre erhöht, sondern auch der Kreis der Leistungsempfänger sukzessive erweitert worden. Neben Asylsuchenden bekommen nun auch Kriegsflüchtlinge und Geduldete diese Summe." Im Jahr 2010 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 130.000 Menschen solche Leistungen.
Folgenreiches Urteil aus dem Jahr 2010
Gut 30 Prozent weniger als Hartz IV, das sei "evident unzureichend", befanden die Richter des Landessozialgerichts in Essen im Jahr 2010. Das Gericht hatte den Fall zweier Kläger aus Nordrhein-Westfalen zu verhandeln - eines 35-jährigen Irakers aus Eschweiler und eines elfjährigen Mädchens aus Liberia, das in Stolberg wohnt. Vertreten wurden die beiden von der Kölner Anwältin Eva Steffen, die seit Jahren mit etlichen Klagen zum Asylbewerberleistungsgesetz befasst ist. "Bis zum Jahr 2010 fanden aber die Klagen zur Höhe der Leistungsbezüge bei den Richtern kein Gehör", sagt sie. Dann jedoch erfolgte im Jahr 2010 in Karlsruhe das Urteil, wonach die bis dahin gültigen Hartz-IV-Sätze als zu niedrig eingestuft wurden, um ein "menschenwürdiges Existenzminimum" zu garantieren.
Mehr Geld für 80.000 Asylsuchende
"Es war klar, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Asylgesetzgebung haben wird", so Eva Steffen. Tatsächlich stellte das Landessozialgericht in Essen fest, dass die Grundleistungsbeträge sowie das Taschengeld verfassungswidrig sind. In der Folge legten die Richter dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage zur Prüfung vor, ob die Höhe der Geldbeträge mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip vereinbar ist.
Nach dem Urteil aus Karlsruhe können jetzt rund 80.000 Asylsuchende und Flüchtlinge mehr Geld erwarten.
Stand: 18.07.2012, 18.35 Uhr
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Kommentare zum Thema (223)
letzter Kommentar: 21.07.2012, 20:02 Uhr
- Thilo schrieb am 21.07.2012, 20:02 Uhr:
- Deutsche Politiker verachten das eigene Volk, insbesondere die armen Deutschen. Diese Leute haben keine Lobby, es geht nur um Reiche und Ausländer, deshalb sollten die armen Deutschen, diese Politgauner endlich abwählen.
- Das Zentralorgan schrieb am 20.07.2012, 19:05 Uhr:
- @ Rentner-Sympathisant: Die meisten Rentner von heute gehoeren schon nicht mehr zur "Erlebnisgeneration" sondern sind von fruehester Schulzeit an schon in das Raederwerk der Umerziehung geraten. Danach wollten sie "modern" sein und es galt als "schick" in diesem anerzogenen "Scham- und Schuldkult", fuer alles was (demokratisch) "von Oben" verordnet wurde "Verantwortung zu uebernehmen". "Alles kein Problem", dachte sich der Bundesspiesser (als noch genug Geld da war). Dass die Fremdinteressenvertretung sich zu einem solchen selbstmoerderischen Selbstlaeufer entwickelt, ahnten damals nur die Wenigsten. SELBSTVERSCHULDET kann ich da nur bemerken. So verachtenswert "unsere" Demokratie auch sein mag, so gerecht ist sie: Der Poebel wird nicht besser regiert, als er das auch verdient.
- Kleiner Mann schrieb am 20.07.2012, 10:30 Uhr:
- Asatru schrieb heute, 09:34 Uhr - Ich bin ruhig und überlege, ob es gut wäre, wenn jeder ,,echte'' Asylbewerber 1000 Euro bekäme. Dann würde auf Berechtigung besser geachtet und unserem Volke nicht teurer zu stehen kommen. Aber das wäre nicht gerecht. Es ist nicht einmal gerecht, wenn die Beträge für Asylanten anähernd in Hartz-IV-Nähe kommen. Das kann den nach Jahrzehnten arbeitslos gewordenen Mitbürgern nicht vermittelt werden. Begreifen würden diejenigen im Bundestag Hockenden und Richter sehr schnell, wenn Asylanten 80 Prozent ihrer Diäten und Besoldungen bekommen würden. Aber vielleicht nicht einmal dann würden die etwas begreifen. Wer viel hat, den regt so schnell nichts auf. Das Rechtsbefinden darüber, welche beruflichen Tätigkeiten moralisch und finanziell wie hoch allgemein zu bewerten sind, entgleiste schon vor hunderten von Jahren und wurde nicht mehr auf die gerechte Schiene gebracht. War auch nie nötig, denn Repressalien ersetzten bis heut jede derartige Anstrengung.
- s.Braun schrieb am 20.07.2012, 09:51 Uhr:
- Wenn der BGH das so beschlossen hat, gibt es eigentlich nur eine Lösung: Es gibt einen Jahresetat und wenn der im Juni schon aufgebraucht ist, werden die Tore zugemacht bis zum nächsten Januar !
- Asatru schrieb am 20.07.2012, 09:34 Uhr:
- Nun mal alle minimal ruhig hier... Das BVerfG hat entschieden, daß der Barbetrag zu niedrig sei. Aktuell erhält ein entsprechender Alimentierter noch 224,- € (inkl. 40,90 € Taschengeld)... Nur der Taschengeldanteil soll (erstmal) auf den angepasst werden, der im SGB II / XII angesetzt wird, ergo 100,98 €. Entspricht zwar immerhin einer Steigerung um 60,- € (oder locker 30%, was eigentlich ´ne Frechheit darstellt, wo gibt´s solche Steigerungen?) Aber ´ne Gleichstellung mit Alg2 gibt´s (noch) nicht. P.S.: Die Sätze nach dem AsylbLG wurden seit locker 10 Jahren nicht angepasst, damals stand´s halt in DM drin (440,- DM, um genau zu sein). Wenn die BR so dumm ist, die nicht wenigstens analog dem BSHG/SGB zu dynamisieren, dann muß ein Gericht da nunmal tätig werden (und da ist egal, ob schwarz-gelb oder rot-grün). Daß andere Verfahren, z.B. Abschiebung zu beschleunigen sind, steht allerdings auch außer Frage...
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