Prozess um "Heatballs": Eine Glühbirne ist eine Glühbirne
Zwei Ingenieure wollten trotz des EU-Glühbirnen-Verbots als "Heatballs" deklarierte Leuchtmittel vertreiben. Die Firmeninhaber beriefen sich dabei vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf die Kunstfreiheit. Die Richter urteilten, dass auch "Wärmebälle" der Beleuchtung dienen.
Ihre "Heatballs" (deutsch: Wärmebälle) seien Kunst zur Verteidigung eines Kulturguts, behaupteten die Kläger. 2010 begann ihre ihm niederrheinischen Niederzier beheimatete Firma, in China sogenannte Heatballs produzieren zu lassen: "Der Heatball ist keine Lampe, passt aber in die gleiche Fassung", heißt es auf der Homepage, auf der das Produkt beworben wird. Dabei wird die Hauptkritik gegen die Glühbirne, nämlich dass sie einen geringen Wirkungsgrad als Leuchtmittel hat und zu viel unnütze Hitze produziert, ironischerweise umgekehrt: Der Heatball habe als Miniheizung einen Wirkungsgrad von 95 Prozent, sagen die Ingenieure.
Heatballs vom Zoll einbehalten
Hinter der Aktion stecken der Ingenieur Siegfried Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot. Sie protestierten damit gegen das EU-Glühbirnen-Verbot und beriefen sich auf die Kunstfreiheit. Die erste Auflage von 4.000 Stück war schnell vergriffen, die Nachfrage stieg, nicht zuletzt durch das Medienecho. In der ARD-Sendung "Beckmann" überreichte im November 2010 WDR-Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar dem damaligen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) einen Heatball. Eine Woche später wurde eine neue Lieferung mit 40.000 Heatballs vom deutschen Zoll einbehalten. Dies war der Anlass zur Klage der beiden Ingenieure.
"Heatballs"-Fall ist nun beendet
In einem Eilverfahren war der "Heatball"-Fall bereits durch alle Instanzen gegangen, zuletzt entschied am 24. Februar 2012 das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Einfuhrverbot sich "voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird." Damit landete der Rechtsstreit am Dienstag (19.06.2012) beim Verwaltungsgericht Aachen, wo das Verfahren nun abschließend verhandelt wurde.
Das Urteil der Aachener Richter: Auch die "Heatballs" dienten der Beleuchtung und seien auch nicht als "Speziallampen" anzusehen. Und nur für solche gilt laut EU-Verordnung eine Ausnahmeregelung. Eine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit, wie von den beiden Firmeninhabern angeführt, konnte das Gericht auch nicht feststellen.
"Heatball 2.0" steht schon bereit
Doch die Ingenieure haben bereits vorgesorgt: Sie bieten inzwischen den "Heatball 2.0" an. Dazu haben sie eine Glühlampe, die als Spezial-Arbeitslampe im Handel ist, als Heatball umetikettiert. Die Behörden hatten bisher keine Einwände. Ein Geschäft will Rotthäuser damit nicht machen. "Der Heatball 2.0 hat das Potenzial für uns, den Schaden wieder gut zu machen. Die Aktion hat uns ja sehr viel Geld gekostet."
Kritik an der Energiesparlampe
Seit dem Verbot der Glühbirne durch die EU, das seit September 2009 schrittweise umgesetzt wird, ist die Kritik daran nicht verstummt. Vor allem deshalb, weil die Energiesparlampen, die als Alternative angeboten werden, giftiges Quecksilber enthalten. Zudem sei das Lichtspektrum der Glühbirne näher am natürlichen Licht, so die Kritiker. Die Heatball-Macher kommen auch in dem Dokumentarfilm "Bulb Fiction" zu Wort, der Ende Mai 2012 in die Kinos lief. Darin wird eine EU-Studie zitiert, der zufolge 80 Prozent der quecksilberhaltigen Lampen auf normalen Mülldeponie landen und damit das Trinkwasser gefährden. Sie müssten eigentlich als Sondermüll eigens entsorgt werden.
Stand: 19.06.2012, 17.14 Uhr
Kommentare zum Thema (32)
letzter Kommentar: 21.06.2012, 13:03 Uhr
- Robert schrieb am 21.06.2012, 13:03 Uhr:
- Es gibt zur Zeit noch nichts besseres als Glühlampen für die Wohnbeleuchtung! Energiesparen ist ja schön und gut, hat bei mir aber nicht Priorität! Energiesparlampen auf Leuchtstoffröhren Basis sind Energiespartechnisch, unter dem Strich, ein Fake und darüberhinaus echter Giftmüll mit einem erheblichen Gefährdungspotential! Wer sich solch einen gefährlichen Unsinn in die eigene Wohnung holt muß schon recht leichtgläubig sein zumal es reichlich seriöse Informationen dazu gibt. Man darf natürlich nicht der Industriepropaganda glauben schenken denn die wollen nur unser Geld, alles andere ist der Industrie egal! Irgendwann einmal, wenn LED Leuchten in der Lage sind schönes weiches Licht mit dem gesamten Spektum abzubilden taugen die als echten Ersatz für Glühlampen. Vorläufig gibt es für mich keinen Grund auf Glühlampen zu verzichten, die machen einfach das beste Licht! Ob ich 50 Euronen mehr oder weniger für Strom zahle ist mir egal. Ich kann es mir leisten!
- Stürmer schrieb am 20.06.2012, 23:28 Uhr:
- @MGS: Meine Meinung ergibt sich aus meiner Erfahrung. Wenn ich Osr.m nenne dann weil ich damit die besten Erfahrungen gemacht habe. Das zu sagen sollte hier erlaubt sein. Würde mich freuen wenn Osr.m mich dafür bezahlen würde. Wenn du im Keller den billigsten Mist einschraubst und nicht zufrieden bist ist das deine Sache. Ich habe hier erklärt wie es mir ergangen ist. Bleib du bei deinen Glühlampen aus Prinzip. Ich habe nichts dagegen. @Werner: Den Artikel habe ich auch bei Wikipedia gelesen. Dir ist bestimmt aufgefallen das man solche Lampen nicht kaufen kann weil es keine "einfachen Glühlampen" sind. Diese Lampe ist übrigens nicht sehr hell. Eine kleine Sofitte oder LED unter ein Watt bringt ähnliche Leistung und hält länger. @Ubertino da Casale: Schön das du Glühbirnen hortest. Hast du dich in den 80/90ern auch mit verbleiten Benzin für deine Erben eingedeckt? Ich glaube das sich deine Enkel einen Dreck für deine Glühlampen interessieren werden. @Jose: Wenn das so passiert ist....
- José schrieb am 20.06.2012, 13:21 Uhr:
- Nachdem vor zwei Jahren eine Energiesparlampe in unserem Kinderzimmer in ihrer Fassung explodiert ist und meinen damals dreijährigen Sohn schwer im Gesicht verletzt hat, benutze ich dieses Teufelszeugs nicht mehr.
- Ubertino da Casale schrieb am 20.06.2012, 10:47 Uhr:
- Meine Glühlampenvorräte reichen auch noch für meine Erben. Man muss nicht jeden Schwachsinn aus Brüssel mitmachen.
- Entweder-oder schrieb am 20.06.2012, 09:57 Uhr:
- Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung EU-Vorschriften nach Gusto umsetzt. Energiesparlampen-Blödsinn: ja. Z.B. Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung:nein.
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