Maßregelvollzug: Forensik in NRW
An 14 Standorten in NRW gibt es bereits Forensische Kliniken. Die Menschen sind dort wegen verschiedener Straftaten und Krankheiten untergebracht. In den vergangenen zehn Jahren konnte aus den neuen Kliniken kein Patient flüchten.

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Forensische Klinik in Herne
Derzeit gibt es rund 3.000 Maßregelvollzugspatienten in NRW. Tendenz steigend. Deshalb werden nun 750 neue Plätze an fünf weiteren Standorten geschaffen.
14 Standorte in NRW
Bislang sind die Straftäter an 14 Standorten in NRW untergebracht. Träger für Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld und Viersen ist der Landschaftsverband Rheinland. In Dortmund, Lippstadt-Eickelborn, Marsberg, Haldem, Rheine und Herne ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig. Die Bodelschwinghsche Stiftung Bethel kümmert sich um den Standort Duisburg und die Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder um Münster.
Neu sind die Einrichtungen in Lünen, Haltern am See, Hörstel-Dreierwalde, Reichshof und Wuppertal-Barmen. Sie sollen bis spätestens 2020 fertiggestellt sein.
Delikte und Krankheiten
Die in den forensischen Kliniken Untergebrachten leiden zu 47 Prozent an Schizophrenie (Stand: 2010) - 1998 waren es noch 33 Prozent. 26 Prozent der Untergebrachten haben Körperverletzungen, 20 Prozent Sexualdelikte begangen. 16 Prozent haben einen anderen Menschen getötet oder dies versucht. Wegen Brandstiftung sind sieben Prozent, wegen Diebstahl acht Prozent und wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind sieben Prozent der Menschen untergebracht.
Sicherheitsstandards
Die Sicherheitsstandards an den forensischen Kliniken sind hoch. 5,50 Meter hoch und technisch überwacht sind die Außensicherungen, zum Beispiel Mauern oder Zäune. Eine besonders gesicherte Pforte gewährt Zugang. Dazu gibt es Sicherheitsschleusen. Das Gelände wird videoüberwacht. Zur Sicherheit der Mitarbeiter gibt es eine Personensignalanlage. Keinem Patienten ist es in den vergangenen zehn Jahren gelungen, aus den neu gebauten Kliniken zu flüchten.
Stichworte
- Maßregelvollzugspatienten
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Bei Maßregelvollzugspatienten handelt es sich um Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung das Unrecht der Straftat nicht oder nur bedingt erkennen konnten. Daher sind diese nicht oder nur vermindert schuldfähig. Die Einweisung der Patienten erfolgt durch Landgerichte.
Stand: 23.10.2012, 15.03 Uhr
Kommentare zum Thema (1)
letzter Kommentar: 23.10.2012, 16:08 Uhr
- Katharina schrieb am 23.10.2012, 16:08 Uhr:
- Eine unaufgeregte Information - gut so. Eine Anmerkung habe ich aber: "Keinem Patienten ist es in den vergangenen zehn Jahren gelungen, aus den neu gebauten Kliniken zu flüchten" - bedeutet das, dass kein Untergebrachter geflüchtet ist, oder dass nur niemand aus den neuen Gebäuden geflüchtet ist? Denn auch im Maßregelvollzug gibt es Freigang und Urlaub, und in der Regel flüchten Gefangene aus dem Strafvollzug nicht, indem sie über Stacheldrahtmauern klettern, sondern indem sie vom Freigang oder Hafturlaub nicht zurückkehren.
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