Drachenfels-Neugestaltung : Gericht kippt Erlaubnis für Glaskubus
Vogelschutz geht vor. Das Kölner Verwaltungsgericht kippt einen Teil des fast fertigen Restaurant-Neubaus auf dem Drachenfels. Der BUND hatte dagegen geklagt. Grund: Ein Glaskubus könnte für Vögel eine tödliche Falle darstellen.

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Die derzeitige Baustelle auf dem Drachenfels
Der Neubau des Ausflugslokals auf dem Drachenfels bei Königswinter hat einen Dämpfer erhalten. Das Kölner Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom Dienstag (07.08.2012) zu dem Ergebnis, dass die Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade des Restaurants rechtswidrig sei. Das Gericht gab damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) statt. Nach Ansicht der Richter gibt es Glastypen, die für besseren Schutz der Tiere sorgen. Dass diese möglicherweise teurer und nicht so schön sind, sei gegenüber dem Umweltschutz zweitrangig. Die Gefahr sei zu groß, dass Vögel gegen die Scheiben fliegen. Das Drachenfels-Plateau liegt zwar selbst nicht in einem Naturschutzgebiet, nach Meinung der Richter wirkt sich der Bau aber negativ auf die umliegenden, geschützten Gebiete aus.
Überregional bedeutsames Tourismusziel

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Der bemängelte Bauabschnitt in einem Computermodell des ausführenden Architekturbüros
Das Drachenfelsplateau liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "Siebengebirge". Mit etwa 450.000 Besuchern pro Jahr ist der 321 Meter hohe Berg ein touristisches Reiseziel von überregionaler Bedeutung. Bei der Entscheidung zum Neubau waren die Interessen des Rhein-Sieg-Kreises, das Tourismusziel architektonisch zeitgemäßen Anforderungen anzupassen, und der Naturschutz gegeneinander abzuwägen. Die Bezirksregierung Köln hatte sich im März 2011 für ersteres entschieden und das Plateau aus seiner Naturschutzgebietsverordnung herausgenommen. Auch der Rhein-Sieg-Kreis votierte mit seiner Baugenehmigung gegen den Naturschutz.
Naturschutz hat Vorrang
Das Verwaltungsgericht kassiert nun diese Erlaubnis. Da es andere Möglichkeiten der Glasgestaltung gebe, beispielsweise Glastypen mit sichtbaren Markierungen, habe der Naturschutz Vorrang. Das Argument unzumutbarer Mehrkosten oder ästhetische Gründe würden nicht ausreichen, um einzuschränken zu dürfen. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung eingelegt werden.
Nachbesserung statt Austausch der Scheiben?
Die Stadt Königswinter bedauerte das Urteil in einer ersten Reaktion. "Das ist natürlich keine erfreuliche Nachricht", sagte Stadtsprecherin Heike Jüngling. Man werde die 29-seitige Urteilsbegründung nun gemeinsam mit dem Bauherrn, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WWG und dem Rhein-Sieg-Kreis als verantwortlicher Landschaftsbehörde prüfen. Vom Ergebnis dieser Prüfung werde abhängen, ob der Rhein-Sieg-Kreis innerhalb der einmonatigen Frist gegen das Urteil Berufung einlegen werde.
Aus WWG-Sicht wird ein Austausch der vom Gericht bemängelten Scheiben nicht notwendig sein. Es reiche, so äußerte sich ein Vertreter der städtischen Gesellschaft, die bereits eingebaute Glasfassade nachzubessern.
Stichworte
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
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Ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist ein Naturschutzgebiet, das auf der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992) der Europäischen Union beruht. Die Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Dazu soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten machen Vorschläge für FFH-Gebiete. Eine Liste solcher Gebiete wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Sind Eingriffe in ein FFH-Gebiet vorgesehen, muss zunächst eine Verträglichkeitsprüfung stattfinden.
Stand: 07.08.2012, 19.41 Uhr
Kommentare zum Thema (52)
letzter Kommentar: 10.08.2012, 13:58 Uhr
- Bürger schrieb am 10.08.2012, 13:58 Uhr:
- Nicht BUND macht sich lächerlich, wie eben jemand schrieb - sondern die Gerichte mit ihren immer häufigeren seltsamen Urteilen...
- Der Kletter-Verbieter-BUND am STenzelberg? schrieb am 08.08.2012, 17:01 Uhr:
- Ist das der BUND, der das Klettern am einzigen Kletterfelsen im Siebengebirge - Stenzelberg - (alle anderen Felsen sollten ohnehin nicht beklettert werden) verboten hat? Dorthin konnte man mit dem Rad fahren. Nun verzichten die Kletterer nicht aufs Klettern, sondern fahren mit dem PKW (ÖPNV-Angebot meist eine Lachnummer und abends nciht existent) zu anderen Felsen in der ferneren Umgebung. Für das zusätzliche CO2 ist der BUND hauptsächlich mitverantwortlich.
- Sven schrieb am 08.08.2012, 16:56 Uhr:
- Warum so ein Aufstand und so eine hitzige Diskussion? Leicht verspiegelte Sonnenschutzfolie auf das Glas und gut. Von aussen für Vögel nicht mehr als Glas (ergo: nichts) wahrgenommen, von innen den Besucher nicht einem Backofen aussetzend. Für so etwas braucht es kein Urteil sondern nur etwas Verstand. Da Vögel den nicht haben, muss der Mensch eben dran denken. Fragwürdig warum das von den Planern nicht bedacht wurde.
- Der BUND, der Biokraftsoffe aus nachwachs. Rohstoffen will? schrieb am 08.08.2012, 16:45 Uhr:
- War das der BUND, der für Bio-Krafstoffe kämpft - und damit Lebensmittelverteuerung sowie Flächenverbrauch in sensiblen Gegenden der Welt sowie Kraftsofftransport zwischen Kontinenten gefördert hat? Der ist seit der Zeit unglaubwürdig
- Roland schrieb am 08.08.2012, 14:30 Uhr:
- Der BUND mal wieder. Das ist ein Verein den kein Mensch wirklich braucht. Die haben jede Verhältnismäßigkeit verloren. Für mich ist der BUND nicht wirklich ernst zu nehmen, bedauerlich das es die Gerichte tun! @Anonym, das wäre ja noch schöner wenn noch mehr "Verhinderer" versuchen den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu behindern. @Anonym heute, 12:19 Uhr: Es gibt schon genug Fraggel die glauben, mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, gegen Windrädern klagen zu müssen. Letztlich nur weil diese Windräder ihr ästhetischen Empfinden und ihrer Aussicht stören. Für solche Leute müsste das Klagerecht eingeschränkt werden. Da hat Herr Rössler durchaus recht. Auch wenn er fordert für die dringen benötigten neuen Stromtrassen die Natuschutzauflagen temporär zu lockern.
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