FAQ zur Bombensuche beim Hausbau Bombensicher bauen

Von Ulrike Völler

Wie konnte in Duisburg ein Wohnhaus gebaut werden, ohne vorher die Prüfung auf Bomben im Untergrund abzuwarten? Welche Vorschriften gibt es, und wie können sich Bauherren vor solchen bösen Überraschungen schützen? Fragen und Antworten zur Suche nach Blindgängern vor dem Hausbau.


Das Foto zeigt das Neubaugebiet in Duisburg Rheinhausen
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Ist ein Bauherr verpflichtet, sein Grundstück auf Bomben zu prüfen?

Nach der Landesbauordnung NRW ist der Bauherr dazu verpflichtet, nach Bomben suchen zu lassen. Dazu muss ein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt werden. Zuständig ist das Ordnungsamt, da dieses im Falle eines Bombenfundes bei der Entschärfung eng mit dem Kampfmittelräumdienst zusammenarbeitet. Der Bauherr wird beim Stellen des Bauantrages auf seine Verpflichtung hingewiesen, wenn er das bis dahin nicht schon weiß. Aber "jeder Architekt, Bauträger, Bauleiter muss das wissen", sagt Peter Hilbrands, Pressesprecher der Stadt Duisburg.

Wird überprüft, ob der Antrag auf Luftbildauswertung gestellt wurde?

Nein, eine Vorlage des Antrags oder ein Nachweis, dass keine Bombe gefunden wurde, sei nicht Bestandteil des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, erklärt Hilbrands. Die Luftbildauswertung wird bei Erteilen der Baugenehmigung also nicht nochmals abgefragt. Solche vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gelten zum Beispiel für kleinere private Bauvorhaben wie Eigenheime, um den Bau möglichst unkompliziert zu halten. Sie gelten dagegen nicht für sogenannte Sonderbauten.

Handelt der Bauherr also auf eigene Verantwortung?

Im Grunde ja. Allerdings wird das Haus nach Grundsätzen der geltenden Bauordnung gebaut. Und da stehe die verpflichtende Prüfung explizit drin, so Hilbrands, und da stehe auch: "Das Haus muss sicher sein." Allein in Duisburg sind im vergangenen Jahr rund 300 Anträge auf Luftbildauswertung gestellt worden. Bei 50 davon wurden sogenannte Verdachtspunkte gefunden. Bei weniger als zehn fanden sich schließlich Bomben, die entschärft werden mussten.

Welche Konsequenzen hat eine Nichtbeachtung?

Steht ein Haus bereits, sei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit Konsequenzen zu rechnen. Im konkreten Fall in Duisburg laufe es allenfalls auf eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld hinaus, so Hilbrands. Das Ordnungsamt kann bei schweren Baumängel eine Nutzungsuntersagung erlassen. Das hält Hilbrands aber für völlig unverhältnismäßig. Anders sieht es hingegen während der Bauarbeiten aus. Da kann das Ordnungsamt eingreifen, wenn eine Gefährdung vermutet wird.

Was bedeutet das für die betroffene Familie?

Auf einem Ortstermin wurde am Dienstag (22.01.2013) besprochen, wie es weitergeht. Am kommenden Montag (28.01.2013) wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Sondierungsbohrungen beginnen. Die finden zunächst von draußen statt, um das Gebäude zu schonen. Wenn so nicht geklärt werden kann, ob dort eine Bombe liegt oder nicht, gehen die Bohrungen im Inneren des Hauses weiter. Dann werden Löcher im Durchmesser von zwölf Zentimetern durch Fliesen und Kellerboden gebohrt. "Findet der Räumdienst nichts, wird ein Haken hinter die Angelegenheit gemacht. Ist da aber etwas, muss mit größerem Gerät gebohrt werden.

Muss das Haus im Ernstfall abgerissen werden?

"Liegt dort eine Bombe oder nicht? Wenn ja, was für eine und ist sie scharf oder nicht? Wenn ja, kann sie entschärft oder muss sie gesprengt werden? Ganz am Ende, nach Beantwortung all dieser Fragen wäre eine Bombe, die gesprengt werden muss, die schlimmste aller Möglichkeiten", schätzt Hilbrands. Die Chancen hierfür hält er für äußerst gering.

Handhaben die Bundesländer die Verpflichtung zur Bombensuche unterschiedlich?

Ja, einheitliche Regelungen gibt es nicht, das ist Ländersache. Mancherorts haben sogar die Gemeinden eigene Bestimmungen, vor allem, was die Kosten betrifft. Vorgeschrieben ist eine Überprüfung meist dort, wo die Wahrscheinlichkeit für im Erdreich liegende Bomben groß ist. "Um Berlin herum ist es beispielsweise anders als in anderen Gegenden. Da werden am laufenden Band Bomben gefunden", so Alexander Wiech von Haus & Grund. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft sieht deshalb auch keinen Sinn in einheitlichen Vorschriften.


Stand: 22.01.2013, 13.13 Uhr


Kommentare zum Thema (7)

letzter Kommentar: 23.01.2013, 14:10 Uhr

Bulli1 schrieb am 23.01.2013, 14:10 Uhr:
Hallo Ruhrgebietsbürger! Das ist aber ein Irrtum! Hunderte von Bomben sind als Blindgänger in Ruinen gedonnet, durchschlugen den Hausrest und gingen in den Boden. Dann wurde wieder errichtet, ohne die Bombe zu ahnen! Nix is mit Sicherheit! Der Hausbauer aber konnte mit Sicherheit davon ausgehen, daß Bauämter die Prüfung bereits erledigt haben! Wozu sonst gibts die, wenn nicht dafür zu sorgen, daß baurechtlich und sicherheitrelevant gebaut werden kann!
Otto Normal schrieb am 23.01.2013, 13:00 Uhr:
Warum ein gesonderter Antrag auf Luftbildauswertung vom Bauherr zu stellen, der Bauherr hat doch einen Bauantrag gestellt, der sollte alle notwendigen Prüfungen enthalten!!!!!!
Ruhrgebietsbürger schrieb am 22.01.2013, 23:22 Uhr:
Hey Leute, kauft euch ´ne Hütte Baujahr < 1914! Da is nix mit sonem Bobenfirlefanz!!
rhodan schrieb am 22.01.2013, 19:20 Uhr:
@Martin: Genauso ist es. Wieso ein hohes Bußgeld? Den Schaden, den der Bauherr angerichtet hat, den soll er bezahlen!
kleines bußgeld ist lachhaft schrieb am 22.01.2013, 17:25 Uhr:
Na super, mit einem kleinen Bußgeld ist alles erledigt. Das ruft doch geradezu dazu auf, sich die Bombenüberprüfung zu sparen. Pfui.

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