Hinweis auf Weltkriegsbombe kam zu spät: Haus in Duisburg auf Bombe gebaut?
Das Doppelhaus in Duisburg war gerade frisch gebaut, als der Hinweis kam, dass unter dem Haus eine Weltkriegsbombe liegen könnte. Nun ist die Aufregung groß, denn das Haus wurde bereits sogar bezogen. "So etwas hat es bei uns noch nie gegeben", sagte ein Stadtsprecher.

-
Bild 1 vergrößern
+
Liegt ein solcher Blindgänger unter dem neu gebauten Haus?
Ein nagelneues Wohnhaus in Duisburg ist möglicherweise auf einer Bombe gebaut worden sein. Eine Luftbildauswertung habe Anhaltspunkte auf einen Blindgänger ergeben, berichtete die Stadt Duisburg am Montag (21.01.2013) und bestätigte damit Medienberichte. Offenbar war die Überprüfung des Baugebietes auf Blindgänger zu spät beantragt worden. Nun ist der Ärger groß und die Bewohner sind entsprechend beunruhigt.
"Wir haben einen Verdachtspunkt festgestellt", sagte der Sprecher der Bezirksregierung Düsseldorf, Bernd Hamacher. Noch sei aber unklar, ob der Punkt auf dem Luftbild tatsächlich vom Einschlag eines Blindgängers stammt. Vor dem Bau wäre es leicht gewesen, sich Gewissheit zu verschaffen. Nun muss möglicherweise sogar das Fundament der Doppelhaushälften aufgebrochen werden.
"So etwas hat es bei uns noch nie gegeben"
Obwohl jeder Bauträger verpflichtet sei, die Fläche vor Baubeginn auf Bombenverdacht überprüfen zu lassen, habe die Stadt den Antrag erst rund ein Jahr nach dem Bauantrag erhalten, sagte Stadtsprecher Peter Hilbrands. Im vergangenen September habe man die Baufirma über den Verdachtspunkt informiert. "Spätestens im September, als unsere Mitteilung kam, hätte er alle Baumaßnahmen ruhen lassen müssen." Stattdessen habe die Stadt Duisburg erst im Januar dieses Jahres erfahren, dass die Häuser sogar bereits bezogen sind. "So etwas hat es bei uns noch nie gegeben", sagte Hilbrands.
Der Bauleiter der betroffenen Firma wies die Vorwürfe zurück. Es gebe bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften keine gesetzliche Vorschrift, dass ein Bauträger dies prüfen müsse.
Stand: 21.01.2013, 18.34 Uhr
Kommentare zum Thema (17)
letzter Kommentar: 22.01.2013, 18:33 Uhr
- Ehrenvorsitzender BDFWT schrieb am 22.01.2013, 18:33 Uhr:
- Der Bauleiter solltemal die BGR 161 und dort die Ziffer 4.1.8.3 lesen! Sinngemäß gibt diese Berufsgenossenschaftliche Richtlinie dem Bauherren (Unternehmer) im Tiefbau/Erdbau vor, dass er vor Beginn des Bodeneingriffes eine Gefährdungsermittlung durchzuführen hat, oder durchführen lassen muss. Die Stadt hätte gut daran getan im entsprechenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf diese Verdachtsmomente hinzuweisen. Wollen wir hoffen, dass die Luftbildauswertung sich nicht bestätigt! Glück auf
- Zorro schrieb am 22.01.2013, 12:25 Uhr:
- Gott verhüte, dass es zu einer Katastrophe kommt! Da ich kein Experte bin, kann ich mich zu dem Fall nicht äußern. Ich wünsche der betroffenen Familie und den Anwohnern alles Gute!
- domstaedter schrieb am 22.01.2013, 11:48 Uhr:
- @ Bauherr: Genau wie von Ihnen beschrieben ist es auch bei mir in Köln gelaufen. Das Bauamt beauftragte den Kampfmittelräumdienst, das Grundstück anhand von Luftbildern sichten. Nahezu jeder Bereich der Stadt mit Bebauung vor dem 2. Weltkrieg ist potentiell "blindgängergefährdet" - und das gilt natürlich insbesondere auch für die Industriestädte im Ruhrgebiet. Vor Ergebnis der Sichtung keine Baugenehmigung! Bauherren und Bauträger könnten das aus Kostengründen ja "mal vergessen"... und wer haftet dann, wenn das Teil hochgeht und es Tote, Verletzte und Gebäudeschäden im Umfeld gibt? Man konnte doch in 2012 verfolgen, welche verheerenden Folgen Sprengungen vor Ort (München / Viersen / Göttingen) hatten.
- krieg schon zu lange her? schrieb am 22.01.2013, 10:59 Uhr:
- Tja, da ist aber kräftig geschlampt worden. Auch wenn es keine täglichen Erinnerungen an Altlasten aus dem Krieg (Bombenentschärfung) gibt, ist diese Tatsache doch allgemein im Bewußtsein. Hier keine entsprechende Prüfung zu machen und einfach zu bauen, ist mehr als fahrlässig, das ist russisches Roulette. Die Verantwortlichen sollten entsprechend persönlich finanziell und juristisch hart zur Verantwortung gezogen werden. Sowas darf sich nicht wiederholen!
- Klaus Lohmann schrieb am 22.01.2013, 10:42 Uhr:
- @Anonym 07:56: Schon mal was von vereinfachten Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser gehört? Da wird sonst gern und häufig auf die langatmige Genehmigungsprozedur geschimpft, man vereinfacht das Verfahren und nun wird genöhlt, dass man nicht mehr genau und ausgiebig prüft - teutscher Bürger-Irrsinn. Die vereinfachte Baugenehmigung überlässt Bauherr/Bauleitung/Architekt die selbstständige Durchführung von Prüfungen und spart enorm Zeit, allerdings sind die o.G. dann auch voll haftbar, wenn nachträglich Mängel durch fehlende Prüfungen festgestellt werden. In diesem Fall - nachzulesen in der RheinischenPost - wurde seitens BR und Stadt früh genug auf einen Verdacht hingewiesen, die damit notwendige und vorgeschriebene Prüfung vom Bauträger aber unterlassen. Der hat trotz aller Ausrede-Versuche nun den schwarzen Peter, wenn tatsächlich eine Bombe gefunden wird.
Seite teilen
Über Soziale Medien