Apps und Navis gegen Starenkästen: FAQ zur Diskussion um Blitzerwarner
Das strenge Verbot von Radarwarnern soll aufgeweicht werden. Das fordert der NRW- Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (CDU). Navis und Smartphone-Apps verraten aber schon jetzt, wo Starenkästen stehen. WDR.de beantwortet die wichtigsten fünf Fragen zum Thema.
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Video:
Diskussion um Blitzerwarner
(01:42 Min.)
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Sendung vom 19.09.2012
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Diskussion um Blitzerwarner
Wie ist die Rechtslage?
Hier finden Sie den Beitrag aus der Aktuellen Stunde:
Das Aufspüren von Radargeräten ist verboten, aber zahlreiche Autofahrer halten sich nicht daran. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Es drohen Bußgelder sowie ein Eintrag von vier Punkten ins Verkehrszentralregister.
Welche Änderungen könnten kommen?
Der Düsseldorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek fordert eine Lockerung des Verbots. "Warnhinweise in Navigations- oder anderweitigen Geräten können hilfreich sein", schreibt der Politiker in einem Antragsentwurf, den er in den Bundestag einbringen will. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will ein Aufweichen des Warnverbots vor Radaranlagen davon abhängig machen, ob dies mehr Verkehrssicherheit bringen würde. Ein Ministeriumssprecher sagte am Mittwoch (19.09.2012) in Berlin: "Wenn der Vorschlag so bliebe, werden wir das prüfen." Jarzombek rechtfertigt seinen Antrag damit, dass durch gezieltes Warnen der Fahrer auch Ortsunkundige dazu gebracht würden, ihr Tempo an "Unfallschwerpunkten" anzupassen und "besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren". Die bisherige Gesetzeslage werde der technischen Entwicklung ohnehin "nicht mehr gerecht". Im Gegensatz zu den bundesweit laut Schätzungen rund 3.700 festen Starenkästen sollen die etwa 10.000 mobilen Radarfallen auch künftig nicht aufgespürt werden dürfen. Er wolle keineswegs Rasern helfen, betonte der CDU-Politiker gegenüber WDR.de.
Welche Blitzerwarner gibt es auf dem Markt und was können sie?
Einige Navigationsgeräte bieten Informationen zu Starenkästen, etliche Hersteller bieten den Service wegen der Gesetzeslage in Deutschland aber nicht an. Immer mehr Autofahrer lassen sich laut WDR-Recherchen per Smartphone vor Geschwindigkeitskontrollen der Polizei und Ordnungsämter warnen. Mehrere Apps werden für das iPhone von Apple aber auch für Smartphones mit Android-Betriebssystem angeboten. Ein großer Teil dieser Apps ist kostenlos, manche kosten einige Euro. Die beliebteste Anwendung heißt "blitzer.de" - und eine Million Autofahrer sollen die Warn-App regelmäßig nutzen. Ein Test der SWR-Sendung Marktcheck ergab, dass derartige Produkte feste Blitzer zumeist erkennen, bei mobilen Radarfallen aber regelmäßig versagen.
Was wären die Konsequenzen einer Rechtsänderung?
"Im Grunde würde die Politik nur nachvollziehen, was längst Realität ist", sagt Jacqueline Grünewald vom Automobilclub ADAC Nordrhein. Falls es tatsächlich zu einer Legalisierung der Blitzer-Software im Hinblick auf Starenkästen kommen sollte, fordert der ADAC als Ergänzung die Aufstellung von Warnschildern. "Denn nicht jeder Autofahrer hat ein Navi oder ein Smartphone", so Grünwald.
Wie werden Verstöße gegen das Blitzerwarner-Verbot bisher kontrolliert?
Laut ADAC gelingt die Kontrolle kaum. "Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Autofahrer belangt wurde", sagt Grünewald. Die Polizei könne nicht jedes Smartphone kontrollieren. Auch das NRW-Innenministerium konnte keine Zahlen zu erwischten Blitz-Aufspürern vorlegen. Außerdem bietet die Straßenverkehrsordnung Schlupflöcher. Von Beifahrern ist im oben genannten Gesetzestext nämlich nicht die Rede. Sie könnten also Blitzer-Apps nutzen und ihren Fahrer über Radarfallen informieren. Der ADAC spricht von einer "Grauzone".
Stand: 19.09.2012, 12.31 Uhr
Kommentare zum Thema (66)
letzter Kommentar: 24.09.2012, 13:20 Uhr
- Reporter112 schrieb am 24.09.2012, 13:20 Uhr:
- Die Autofahrer fühlen sich von Polizei und Ordnungsamt "abgezockt". Denn die Beamten müssen aus etatrechtlichen Gründen jeweils für das Jahr im voraus angeben, was sie durch die Kontrollen möglicherweise an Einnahmen haben. Diesen in die Irre führenden Quatsch sollte die Politik beseitigen - es setzt falsche Zeichen und weckt Verschwörungstheorien. Jetzt hat der Autofahrer aufgerüstet: Radioansagen der "Radarfallen" und Warnschilder gab es schon, dann kamen Radarwarner und jetzt Apps fürs "IPhone". Tut mir leid Leute, mit der Unterschrift unter eurem Führerschein habt ihr die StVO als AGB's anerkannt. So wie es kein Menschenrecht auf Rendite gibt, so gibt es auch kein Menschenrecht auf Raserei mit dem Auto. Außerdem: An der "Bielefelder Kurve" und am "Elzer Berg" stehen riesige Warnschilder, trotzdem blitzt es zusammen rund 400.000 Mal pro Jahr - alle 80 Sekunden einmal, trotz vorhandener Warngeräte und Apps. Liegt das Problem wohl woanders?
- Friedrich Hölscher schrieb am 21.09.2012, 10:33 Uhr:
- weiter vom vorhergehenden Kommentar. Wer beim Erreichen der Punktezahl den Führerschein abgeben muß und sagt, daß er den Schein aber zu seiner Berufsauübung benötigt, sollte vorher sein Verhalten im Straßenverkehr darauf einstellen. Die Verkehrsstrafen/Bußgelder sollten erhöht werden - das es auch wehtut. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen sollte der Führerschein auf der Stelle eingezogen werden. Nur das sind wirksame Maßnahmen! Es wird immer angeführt, daß im Ausland alles besser ist. Dann sollte man auch die USA betrachten. Die Höchstgeschwindigkeit, selbst auf Highways, beträgt dort 105 KMH. Allen Verkehrsteilnehmern eine sichere Heimkehr!!! Alle können dazu beitragen.
- Friedrich Hölscher schrieb am 21.09.2012, 10:20 Uhr:
- Es ist ein Unding, daß Warner für Radarkontrollen erlaubt werden. Auf der rechten Seite berichtet die Presse, das überhöhte Geschwindigkeit Killer Nr. 1 im Straßenverkehr ist. Auf der linken Seite ein Bericht, daß Warngeräte erlaubt werden sollen. Das ist doch schizophren! Das fordert die Raser doch heraus mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren und erst bei Erhalt des Warnsignals mit vorgeschriebener Geschwindigkeit zu fahren. Das erhöht also das Unfallrisiko. Wer bei Bußgeldern von Abzocke spricht, kann dieses einfach umgehen, indem er sich an die Verkehrsvorschriften hält. Vielleicht sollte er sich auch einer phychologischen Untersuchung unterziehen, ob er geistig noch fähig ist, ein Fahrzeug zu führen. Wer meint, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gerechtfertigt ist, sollte sich an die Verkehrsaufsichtsbehörden wenden und eine Änderung begründen und fordern. Der einzige mögliche Weg für eine Änderung.
- Peter Klein schrieb am 21.09.2012, 09:57 Uhr:
- Nach Ansicht einiger Diskussionteilnehmer scheint es so etwas wie "gute" und "schlechte" Flensburgpunkte zu geben. "Raser", d.h. AutofahrerInnen, die zu schnell unterwegs sind, sollten mit hohen, schmerzhaft spürbaren Geldstrafen und Gerichtsverhandlungen bestraft werden - sagt der berufskraftfahrende Hörer, der selbst Punkte in Flensburg hat, die - wie er selbst betont - nicht auf zu schnelles Fahren zurückzuführen sind. Worauf dann? Auf Telefonieren am Lenkrad, das Überfahren einer roten Ampel? Mit abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen? Zu dicht aufgefahren? Stimmt! Das sind natürlich alles Vergehen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer in deutlich geringerem Maße beeinträchtigen, als zu schnelles Fahren. In dieser Diskussion wird eine für solche Themen so typische und unappetitliche Bigotterie deutlich.
- @ Fury schrieb am 20.09.2012, 21:13 Uhr:
- Versteh ich nicht. Sie können doch an jedem Fußgängerüberweg gefahrlos eine Straße überqueren. PS.: Die Definition für "Gutmensch" kann man unter anderem bei Wiki nachlesen.....
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