Kirchendieb gab Stab zurück Von Galens Bischofsstab wieder aufgetaucht

Der prunkvolle Bischofsstab des legendären Kardinals Graf von Galen aus Münster ist wieder im Besitz der Kirche. Der schon längst verurteilte Dieb hat den Hirtenstab jetzt über eine Anwaltskanzlei zurückgeben lassen.


Bischofsstab des bekannten Nazi-Gegners Kardinal von Galen.
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Der wieder aufgetauchte Bischofsstab

Eine großherzige Tat war es nicht, denn der verurteilte Dieb hofft auf vorzeitige Haftentlassung. Doch die Wuppertaler Staatsanwältin Liane Brosch lässt keine Milde erkennen. Sie befürworte keine vorzeitige Haftentlassung für den Kirchendieb. "Es ist eine bemerkenswerte kriminelle Energie zutage getreten", erinnert sich die Anklagevertreterin an den Fall.

Hoher ideeller Wert


Clemens August Graf von Galen
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Kardinal von Galen

Dafür strahlen die Vertreter des Bistums Münster am Montag umso mehr, als sie im Wuppertaler Polizeipräsidium den imposanten vergoldeten Hirtenstab und ein kostbares Altarkreuz liegen sehen. "Anerkennung, Gratulation, tief empfundener Dank", sagt Jochen Reidegeld, der stellvertretende Generalvikar des Bistums, den Ermittlern. Der 2005 seliggesprochene Kardinal von Galen, der von 1878 bis 1946 lebte, ist im katholischen Bistum Münster auch Jahrzehnte nach seinem Wirken noch präsent. Der Bischof von Münster hatte die systematische Ermordung geistig Behinderter durch die Nazis mutig angeprangert. "Der ideelle Wert übersteigt den materiellen bei weitem", sagt Reidegeld über die Kirchengüter, die auf einem mit brennenden Kerzen geschmückten Tisch präsentiert werden. "Von ungeheurer Kostbarkeit" sei der Stab, sagt Münsters Diözesankonservator Udo Grote.

Stab wurde 2009 gestohlen


Basilika St. Ludgerus liegt hinter der Abtei Werden in Essen
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Basilika St. Ludgerus in Essen

Das Bistum hatte eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise auf das geraubte Kirchengut ausgesetzt. Auch Äbtissin Franziska Lukas freut sich sichtlich. Das Altarkreuz aus dem Familienbesitz der von Galens gehört heute der Benediktinerinnenabtei St. Scholastika im niedersächsischen Dinklage nördlich von Osnabrück. Es kann nun zurückkehren. Das reich verzierte Kreuz hatten die Benediktinerinnen für eine Ausstellung zur Seligsprechung von Galens verliehen. In der Ludgerusbasilika in Essen hatten die Diebe sich dann eines Abends im Jahr 2009 einschließen lassen und die Vitrine ausgeräumt. Bischofsstab und Altarkreuz wurden im benachbarten Ausland zum Kauf angeboten, das wissen die Ermittler. Im Prozess war einmal von Polen die Rede. "Die Täter hatten sich hohe Summen versprochen", sagt Staatsanwältin Brosch. Etwa 50.000 Euro sollen verlangt worden sein.

Bronzebild für die Polizei

Die Ermittler haben auch Hinweise, dass das Diebesgut vergraben werden sollte. Aber welche Stationen diese Odyssee im einzelnen hatte, das bleibt ungesagt. Leicht beschädigt bekommen die Benediktinerinnen und die Domkammer in Münster ihr Eigentum zurück. Denn die Diebe hätten sogar getestet, ob der Bischofsstab aus echtem Gold sei. "Sonst ist er gut erhalten."

Das kleine Altarkreuz ist mit Grünspan überzogen, die Korallen sind weiß geworden. Etwa ein Dutzend Ermittler haben in Wuppertal an der Aufklärung des Kirchenraubes gearbeitet. Michael Pulger, der katholische Polizeipfarrer, setzt ein Zeichen der Dankbarkeit und überreicht den Polizisten ein Bronzebild des Heiligen Antonius: "Er wird angerufen, wenn etwas verloren geht", erklärt er. Die Ermittler wollen es aufhängen.

Bischofsstab des bekannten Nazi-Gegners Kardinal von Galen. Video Gestohlener Bischofsstab von Galens wieder aufgetaucht (00:43 Min.) WDR aktuell vom 13.08.2012

Gestohlener Bischofsstab von Galens wieder aufgetaucht


Stand: 13.08.2012, 17.19 Uhr


Kommentare zum Thema (9)

letzter Kommentar: 15.08.2012, 22:18 Uhr

B. schrieb am 15.08.2012, 22:18 Uhr:
URIEL scheint wirklich keine Ahnung zu haben .... Der Verurteilte HAT einen Antrag auf Halbstrafenentlassung gestellt! Genau deshalb ist es ja richtig, dass die Staatsanwältin dies in Hinblick auf die durch die Tat gezeigte kriminelle Energie ablehnt!
Hausarbeiter schrieb am 14.08.2012, 09:24 Uhr:
Tja, da besteht offensichtlich ein Unterschied zwischen der Praxis und dem Leser, der aus dem StGB zitiert, aber den Bezug zum echten, gelebten Leben nicht hat. Das ist aber nicht schlimm, das kennen wir doch alle aus dem täglichen Leben, unsere Politiker machen es uns tagtäglich vor. Für das Bistum Münster freut mich die Rückgabe des Stabes mit dem so geschichtsträchtigen Hintergrund.
@Hausarbeiter schrieb am 14.08.2012, 08:37 Uhr:
Das stimmt natürlich, allerdings habe ich nur den § 57 StGB zitiert, wo dies eben nicht drin steht und bin auf URIELs Behauptung eingegangen, doe kriminelle Energie wäre nicht von Relevanz bei der 2/3 Entlassung.
Hausarbeiter schrieb am 14.08.2012, 08:18 Uhr:
@ Anonym, sich haben noch etwas Entscheidendes vergessen. Das ist der persönliche Eindruck, der bei der Anhörung von der StVK gewonnen wird. Dies muss man aber nicht unbedingt wissen, Hauptsache ist doch schlaues Mitreden, dies tunlichst im Konjunktiv.
Anonym@URIEL schrieb am 14.08.2012, 08:12 Uhr:
Ztat: "§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe: (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1.zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, 2.dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und 3.die verurteilte Person einwilligt. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind. " Natürlich kommt es dann auf die bei der Tat / den Taten angewandte kriminelle Energie an! Ganz abgesehen davon, kann ich im Beitrag nicht erkennen, dass die STAATSANWÄLTIN von "Räubern" gesprochen hat. Dies hat vielleicht der WDR getan.

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