Urteil wegen Menschenhandels: Gehörlose zum Betteln gezwungen
Ein polnisches Ehepaar hat gehörlose Menschen aus seinem Heimatland mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und sie dann zum Betteln gezwungen. Am Donnerstag (26.01.2012) wurde das Duo vom Amtsgericht Düsseldorf wegen Menschenhandels verurteilt.

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Schon 2009 stand das beschuldigte Ehepaar vor dem Düsseldorfer Landgericht
Die 37-jährige Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, der 45-jährige Mann eine Strafe von zwei Jahren - ebenfalls auf Bewährung. Beide legten ein umfassendes Geständnis ab. Mit seinem Urteil folgte der Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Über drei Jahre Menschen zum Betteln gezwungen
Das Ehepaar, das selbst gehörlos ist, hatte von 2005 bis 2007 über das Internet und auch persönlich Kontakt zu Gehörlosen in Polen aufgenommen. Die beiden hatten ihren Opfern Papiere, Arbeit, Unterkunft und Verpflegung in Deutschland versprochen, sie aber nach ihrer Ankunft in Deutschland zum Betteln gezwungen. Die Geschädigten mussten mit Plüschtieranhängern unter anderem in Bochum, Bonn, Düsseldorf und Köln durch Kneipen ziehen. Dort zeigten sie Visitenkarten, auf denen stand, dass sie nicht bettelten, sondern nur um Hilfe bäten.
Erster Prozess musste verschoben werden
Bereits 2009 hatte das Ehepaar wegen des Verdachts auf Menschenhandel in Düsseldorf vor Gericht gestanden. Der Anwalt der Angeklagten forderte damals einen polnischen Gebärdendolmetscher für seine gehörlosen Mandanten. Das und die Tatsache, dass man dem Ehepaar nichts beweisen konnte, hatte zu einer Verschiebung des Prozesses geführt. Denn die Opfer waren längst wieder in Polen, ihr Aufenthaltsort unbekannt, Zeugenaussagen fehlten.
Polnische Ermittler halfen bei der Zeugensuche
Inzwischen konnten die polnischen Behörden jedoch vier der Opfer ausfindig machen und ihre Aussagen schriftlich aufnehmen. "Das Geständnis der Täter bewahrt das Gericht nun trotzdem vor einem großen bürokratischen Aufwand", so der Sprecher des Amtsgerichts, Stefan Coners. Denn ohne Geständnis hätte man die polnischen Zeugen in Deutschland persönlich vorladen müssen und der Prozess hätte sich weiter in die Länge gezogen.
Stand: 26.01.2012, 10.49 Uhr
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