Fünf Fragen, fünf Antworten Anonyme Samenspende

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Tochter eines Samenspenders darf den Namen ihres anonymen Erzeugers erfahren. Welche Regelungen gibt es in Deutschland zu Samenspenden?

Samenprobe Video Samenspender darf nicht anonym bleiben (01:41 Min.) WDR aktuell vom 06.02.2013

Samenspender darf nicht anonym bleiben

Wie viele Kinder von Samenspendern leben in Deutschland?

Experten schätzen, dass in Deutschland rund 100.000 Kinder anonymer Samenspender leben. Nur wenige wissen aber darüber Bescheid, dass sie einen anderen biologischen Vater haben. Der Verein „Samenkinder“ geht von fünf bis zehn Prozent aus, andere Experten halten diese Zahl für zu hoch.

Hat der Samenspender kein Recht auf Anonymität?


In vielen Kliniken werden mit den Samenspendern Verträge geschlossen, die ihnen Anonymität zusichern, allerdings vor allem in Bezug auf die Eltern, die die Samenspende erhalten. Die Anonymitätsgarantie gilt nicht für das Kind des Samenspenders. Das wurde bereits 1989 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgeschlossen. Demnach hat jedes Kind das Recht zu erfahren, von wem es abstammt. Eine klare gesetzliche Regelung, wie Kinder von Samenspendern an Informationen über ihren biologischen Vater kommen können, gibt es bislang aber nicht.

Wird es in Deutschland künftig eindeutigere Gesetze dazu geben?


Tiefkühlen der Spermien
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Tiefgekühltes Sperma - bislang gibt es kein zentrales Register

Das Bundesjustizministerium will nach eigener Aussage das aktuelle Urteil genau prüfen. Ob rechtlich nachgeschärft wird, ist aber offen. Derzeit müssen Kliniken Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang aufbewahren. Viele Betroffene wünschen sich jedoch eine Regelung, die weiter geht, etwa ein Register, in dem die Daten von Samenspendern und deren Kindern deutschlandweit und längerfristig erfasst werden. Eine entsprechende Lösung gibt es beispielsweise in Großbritannien.

Können auf Samenspender Unterhaltsansprüche zukommen?

Auch Samenspender sind grundsätzlich unterhaltspflichtig. Es gibt allerdings in Deutschland keinen Fall, in dem das Kind eines Samenspenders versucht hätte, Unterhaltsforderungen durchzusetzen. Auch weil es rechtlich sehr kompliziert wäre. Das Kind müsste zunächst die Vaterschaft seines sozialen Vaters anfechten und Recht bekommen. In einem zweiten Verfahren müsste dann die biologische Vaterschaft des Samenspenders anerkannt werden.

Haben es adoptierte Kinder leichter, etwas über ihre Herkunft zu erfahren?

Genau wie für die Kinder von Samenspendern gilt auch für adoptierte Kinder, dass sie ein Recht darauf haben, ihre Herkunft zu kennen. Seit 2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Akten über eine Adoptionsvermittlung aufgehoben werden müssen, bis das adoptierte Kind 60 Jahre alt wird. Die Unterlagen stehen also wesentlich länger zur Verfügung als im Fall von Samenspenden. Sobald Adoptierte 16 Jahre alt sind, dürfen sie - auch gegen den Willen ihrer Adoptiveltern - Akteneinsicht verlangen.


Stand: 06.02.2013, 17.00 Uhr


Kommentare zum Thema (40)

letzter Kommentar: 11.02.2013, 20:08 Uhr

Tshumbao schrieb am 11.02.2013, 20:08 Uhr:
Mich verwundern diese Attacken auf die Klägerin, ihren Anwalt, die Richter, die Samenspender, die Eltern usw. Es gibt ein schlagendes Argument, die Anonymität des Samenspenders auzuheben: Samenspender-Geschwister dürfen in Deutschland nicht heiraten. Wie kann das verhindert werden, wenn sie ihren Vater nicht kennen?
Horst Mahler schrieb am 11.02.2013, 12:27 Uhr:
Ich haette mal eine frage an die kath. Kirche und den Richtern, hat ein durch Vergewaltigung erzeugtes Kind Anspruch auf den Namen ihres "Vaters"?
@ Jochen schrieb am 10.02.2013, 14:15 Uhr:
Weder sie noch ich wissen ob sich jemand dafür entscheiden würde zu leben wenn er die Wahl hätte vorher, das ist sicher auch nicht entscheident.Was mich persönlich stört ist das die Eltern den Weg wählen aber meinen durch Lügen eine heile Welt zu erzeugen.Das finde ich egoistisch und falsch.Die Spender hätte man rechtlich von vorherein unterhalts und anspruchsfrei stellen können wenn unsere Politkaste nicht solche Versager wären. Die junge Frau hat gesagt sie will nur wissen wer ihr Vater ist nicht das sie Geld will.Was ist daran undankbar?Und jetzt wäre es doch Sache der Politik Spender vor Zahlungen zu schützen und die Sache damit rechtlich abzusichern aber wie immer wird nur halb gehandelt.Und ob die genetische Herkunft überschätzt wird mag ihre Meinung sein aber nicht die der Betroffenen.Wer seinen Kinderwunsch so erfüllt muss auch damit leben können das die betroffenen Kinder ein Recht auf die Wahrheit haben.Das steht ihnen einfach zu. mfg Perry
Jochen schrieb am 10.02.2013, 13:09 Uhr:
@ Perry : Wie sich diese fragwürdige junge Frau fühlt ist eher unerheblich! Die Konsequenz ihres Handelns wird die Ursache dafür sein, dass viele potentielle Spenderkinder gar nicht erst gezeugt werden und so niemals ein Leben haben werden. Da ist ein Leben ohne den gentischen Vater zu kennen eindeutig die menschlichere Option. Die junge Frau wäre besser zu einem guten Therapeuten gegangen statt zu einem Anwalt. Den Spendern wurde Anonymität zugesagt! Die junge Frau konnte nicht gefragt werden da es um ihre Zeugung ging und sie noch gar kein Leben hatte! Entschieden haben die Eltern, die Mutter und der "soziale" Vater. Ich bin mir aber sicher, wenn die junge "Frau in Spe" damals hätte gefragt werden können, sie hätte sie sich für ihr Leben entschieden. Die genetische Herkunft wird überbewertet, sowohl von dieser undankbaren jungen Frau als auch von dem Gericht und das mit den schon erwähnten Folgen!
@Steuerzahler schrieb am 09.02.2013, 18:01 Uhr:
Die mögliche Unterhaltspflicht träfe auch das so gezeugte Kind wenn der Spender klagen würde im Bedarfsfall.Also denke ich sie hatte ,wie nachzulesen war, kein Interesse an Geld sondern will lediglich wissen wer ihr Vater ist.Würden diese "tollen Eltern" ihre Kinder nicht belügen, weil sie sehr wohl wissen das die Kinder eventuell ihre Meinung nicht teilen, bin ich sicher das es den Kindern einfacher fiele damit umzugehen und es zu aktzeptieren. Den Kindern sei gewünscht das sie, wenn sie es denn wollen, wissen dürfen wer ihr Erzeuger ist ohne sich vor Egoisten rechtfertigen zu müssen. @ Finger weg,Und das Wohl der Kinderlosen kann nicht über dem Recht stehen seinen Vater kennen zu wollen.Manchmal muss man ertragen was einem die Natur vorgibt auch wenn es schwer ist und als ungerecht empfunden wird. Es ist nicht alles gut nur weil es möglich ist.Und den Ärzten unterstelle ich ich dabei vor allem Gewinnsucht und keinen Edelmut, es ist ein Millionengeschäft darum geht es denen.Mfg ...

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