Neue zweifelhafte Inkasso-Masche "Mehr als jeder Zweite zahlt"

Von Markus Rinke

Beim Amtsgericht Detmold war über zwei Tage die Telefonanlage blockiert, weil ein Inkasso-Unternehmen mit einer neuen Masche Geld eintreibt. Auch bei der Polizei häufen sich in diesen Tagen die Anfragen verunsicherter Bürger.


Mann sitzt am Schreibtisch
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Georg Detlinger ärgert sich über die Mahnung

Diese Woche hatte Robert Detlinger aus Bielefeld Post im Briefkasten. In dem Umschlag befand sich die Mahnung des Unternehmens "Deutsche Zentral Inkasso" über knapp 160 Euro. Die Kosten setzten sich zusammen aus einer angeblichen Anmeldung bei einem Internetportal plus Gebühren und Zinsen. Dem Schreiben lag ein Urteil des Amtsgerichts Detmold bei. In dem Verfahren hatte eine Frau vor Gericht verloren und musste für die Anmeldung in einem Internetporal Geld zahlen. Die Beklagte war davon ausgegangen, dass das Angebot kostenfrei war. Tatsächlich kostete es aber 96 Euro, was die Beklagte mit einer E-Mail bestätigt hatte.

"Ich dachte erst einmal, jetzt ist es zappenduster", sagt Robert Detlinger. Er dachte, das Urteil bezöge sich auf seinen Fall, doch dann schaute er noch einmal genauer hin. In dem Urteil war der Name der Beklagten verschwunden. "Wenn das vom Gericht ist, dann muss da doch ein Name drauf sein und auch vom Gericht zugestellt werden", wunderte sich der Bielefelder und ging nicht zur Bank, sondern rief beim Amtsgericht an.

Telefonanlage des Gerichts über zwei Tage lahmgelegt

Beim Amtsgericht kennen inzwischen auch die Mitarbeiter am Empfang das Aktenzeichen des Urteils. Denn offensichtlich hat das Unternehmen eine ganze Reihe dieser Mahnungen verschickt. "Bei uns war zwei Tage das Telefon lahmgelegt", erklärt die Direktorin, Freya de Fries. Das Gericht hat daraufhin einen Hinweis auf die Internetseite gesetzt, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei. Darüber hinaus verweist das Gericht an die Verbraucherzentralen und an Rechtsanwälte.

"Inkasso-Mafia" sorgt für Strafanzeige


Inkassoschreiben und Gerichtsurteil auf einem Schreibtisch
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Neue Masche: Zur Mahnung ein Gerichtsurteil

Die Niedersächsische Verbraucherzentrale führt zur Zeit eine intensive Auseinandersetzung mit der "Deutsche Zentral Inkasso" und sammelt Erfahrungen der Verbraucher. Ein Urteil fällt sie schon jetzt und beschreibt die Firma im eigenen Internet-Auftritt als "Inkasso-Mafia". Die "Deutsche Zentral Inkasso" reagierte und erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Verbraucherzentrale. Die bleibt bei der Formulierung. Denn, so erklärt es eine Sprecherin, zum Teil hätten die angeschriebenen Menschen vorher noch nicht einmal eine Rechnung bekommen. Viele Forderungen sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht berechtigt, auch wenn die Portale inzwischen im Kleingedruckten auf die Kosten hinweisen. Es geht dabei zum Beispiel um Angebote im Internet, bei denen sich User kostenlose Programme herunterladen können, gleichwohl aber für das Nutzen des Internetportals bezahlen sollen. Ein anderes Beispiel: Ein Portal, das Informationen über Outlet-Center in der Umgebung der Nutzer bereitstellt.

Druck oder "freundlicher Hinweis"?

"Die Kosten müssen deutlich erkennbar auf der ersten Seite sein, und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen", erklärt die Juristin der Verbraucherzentrale. Die Unternehmen würden aber immer trickreicher. Beigefügte Urteile dienten zum Beispiel dazu, den Druck auf die Menschen zu erhöhen. Die "Deutsche Zentral Inkasso" sieht darin jedoch nur einen freundlichen Hinweis. Die Kunden sollten auf die Risiken des Nichtzahlens hingewiesen werden, erklärte das Unternehmen am Freitag (12.08.2011) auf Anfrage von WDR.de.

Inkasso-Unternehmen distanzieren sich

Letztlich werde mit dem überwiegenden Teil der Kunden eine Einigung erzielt, und die Forderungen seien geprüft, erklärte das Inkasso-Unternehmen weiter. Doch der Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen widerspricht. Pressesprecher Marco Weber betont, dass es eine klare Regelung gebe, wie die Inkasso-Firmen mit den Forderungen der Unternehmen umgehen und die Aufträge auf Schlüssigkeit prüfen müssen und ergänzt: "In aller Regel sind solche Forderungen nicht schlüssig." Der Verband geht sogar noch einen Schritt weiter und weist auf ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin hin. Es geht darum, die Registrierung der "Deutsche Zentral Inkasso" im Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister zu widerrufen. Eine Entscheidung soll es Ende August 2011 geben.

Mehr als die Hälfte zahlt

Bis dahin verdient das Unternehmen noch viel Geld, die Masche ist erfolgreich. Walter Engelschalk vom Betrugskommissariat in Bielefeld geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der angeschriebenen Menschen zahlt: "Die können sich gar nicht vorstellen, dass die Forderung unberechtigt ist." Viele wollten auch einfach nur ihre Ruhe haben, selbst wenn das ein Fehler ist. "Wenn die Forderung unberechtigt ist, sollte man auf keinen Fall zahlen", so Engelschalk.

Robert Detlinger wird die geforderten 160 Euro nicht überweisen. Er ist sich außerdem sicher, dass es nie zu einem Gerichtsverfahren kommt. Denn die Anmeldung bei dem Portal sei nie abgeschlossen worden. Konsequenzen wird er aus dem Fall trotzdem ziehen. "Ich werde mit den Daten vorsichtiger sein, und schaue im Internet vorher nach, ob es schon was über die Firmen gibt, bevor ich meinen Namen angebe."


Stand: 12.08.2011, 21.11 Uhr


Kommentare zum Thema (17)

letzter Kommentar: 16.08.2011, 07:23 Uhr

SK schrieb am 16.08.2011, 07:23 Uhr:
Auf so was warte ich noch, eine Adresse, wo man vorbei fahren kann und bei der Umgestaltung der Büroräume helfen kann, bisher hab ich immer nur Post ohne Adresse in Deutschland von diesem Gesindel bekommen. Die Anzeige bei der Polizei läuft. (Betrug, Nötigung etc.)
Verbraucher schrieb am 15.08.2011, 08:52 Uhr:
@bsk Schon bezahlt? Selbst Schuld! Ich würde mich von der Schwester nicht beraten lassen. Der Link zu Verbraucherzentrale Niedersachsen ist unter dem Artikel.
bsk schrieb am 14.08.2011, 14:48 Uhr:
Ich habe in den letzten zwei Jahren mehrmals Post bekommen, zuletzt letzte Woche in haargenau der gleichen Weise wie hier geschildert? Ich habe sogar meine Schwester, selbst Juristin, zu Rate gezogen, die sich nicht sicher war, wie damit umzugehen ist. Also, NICHT zahlen? Habe mich bei der Verbraucherzentrale NRW gemeldet, bisher aber noch nix gehört?
Heinz Unterberg schrieb am 13.08.2011, 21:29 Uhr:
Egal ob es um Abzocke durch unerlaubte Anrufe oder Abmahnanwälte geht,unser Frau Leuthäusser-Dingenskirchen mit ihrem Ministerium unternimmt sogut wie nichts. Es wäre ein leichtes von Unternehmen zu fordern,ein telefonisch abgeschlsosener Vertrag benötig der schriftlichen Bestätigung,kostet nur Centbeträge an Druckkosten und Porto. Und wieso passiert da nichts? Da sollte man sich einmal ansehen,wie groß der Anteil der Juristen im BT ist. Honi soit qui mal y pense!
Thomas Timpe schrieb am 13.08.2011, 19:14 Uhr:
Warum tut - wie oft gefordert - die Regierung nichts gegen die Abmahner? Nun, weil die Regierung nunmal die Briefpost nicht überwacht und sonst auch besseres zu tun hat. Dennn es gibt nur einen einzigen, legalen Weg: einen gerichtlichen Mahnbescheid. Und sonst gar nichts. Alles andere ist Killefit und gehört - wenn unberechtigt - sofort in den Müll. Lachend! Was soll denn die Regierung tun, wenn es genügend Leute gibt, die jede Schrott-Rechnung bezahlen, nur weil das dazugehörige Anschreiben amtlich aussieht? Wegwerfen! Was anderes tut man damit nicht!

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