Urteil gegen Betrüger Fünf Jahre für angeblichen Toten

Ein Betrüger, der sich durch seinen vorgetäuschten Tod dem Gefängnis entziehen wollte, muss jetzt doch hinter Gitter. Wegen Betrugs verurteilte ihn das Gericht zu fünf Jahren Haft.


Eine Sterbeurkunde
Bild 1 vergrößern +

"Der Tod zog sich wie einer roter Faden durch die abgeurteilten Taten"

Damit nicht genug. Auch die Haftstrafe, der er sich entziehen wollte - immerhin drei Jahre - muss der 44-Jährige absitzen. Das entschied am Dienstag (20.11.2012) das Aachener Landgericht und verurteilte ihn wegen Betrugs in zwei Fällen und Urkundenfälschung in drei Fällen. "Der Tod zog sich wie einer roter Faden durch die abgeurteilten Taten", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Beneking bei der Urteilsbegründung.

Mit seinem bemerkenswerten Geständnis habe sich der Mann aus der Eifel, ein diplomierter Chemiker, den größten Gefallen getan, sagte Beneking. Das Geständnis habe entscheidend zu dem relativ milden Urteil beigetragen. Der 44-Jährige, dessen Grinsen bei der Schilderung seiner Lügengeschichten im Prozess fast schelmisch gewirkt hatte, nahm das Urteil sehr ernst entgegen. Seine Anwältin ließ offen, ob sie in Revision geht.

Schabernack mit der Justiz getrieben

Alles begann 2006, als er ebenfalls wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Er ging in Revision und schaffte es, sich der Strafe zu entziehen. Er ließ sich auf einem Totenschein an einem Schlaganfall sterben. Die Fälschung war perfekt, die Sterbeurkunde wurde ausgestellt, der Bundesgerichtshof stellte das Verfahren ein. "Er hat seinen Schabernack mit der Justiz getrieben", sagte Beneking. Als Toter musste der Mann abtauchen, zog in den belgischen Grenzraum. Die Folge: Seinen Lebensunterhalt musste er mit weiteren Betrügerein verdienen - und täuschte erneut seinen Tod vor.

Er meldete er sich bei der Berufsgenossenschaft fälschlich als gut verdienender Heilpraktiker an - und schied nach wenigen Monaten zum zweiten Mal angeblich aus dem Leben. Vorher legte er sich noch eine erfundene Ehefrau zu, die die Hinterbliebenenrente von insgesamt 80.000 Euro kassierte.

Falsche Bankverbindung

Bei seinem nächsten Coup ließ er sich am Leben. Stattdessen traf es ein erfundenes Mädchen. Bei einem inszenierten Fahrradunfall ließ er dieses Mädchen zunächst ein Auge verlieren und später auch sterben. Diesmal schlüpfte der Betrüger nacheinander in die Rollen des Zeugen, des Vaters des Kindes und des Arztes in der Augenklinik. Mit unterschiedlicher Handschrift und subjektiven Schilderungen täuschte er seine Haftpflichtversicherung und kassierte weitere 27.000 Euro. Doch wie immer: Der Täter machte Fehler. Die Polizei kam ihm auf die Spur, als er eine falsche Bankverbindung angab.


Stand: 20.11.2012, 18.40 Uhr


Kommentare zum Thema (8)

letzter Kommentar: 22.11.2012, 09:02 Uhr

Jens schrieb am 22.11.2012, 09:02 Uhr:
1: Ich kann keine von Politikern geschaffene Lücke im System sehen... das ist einfach ein ganz normaler Betrüger, wie es sie zu Tausenden gibt. Und zum 2.: Weil hier ja wieder alle meinen, sie wären die Rechtsexperten, einmal folgender Hinweis: Die Haftstrafe bemisst sich nicht nur nach den Taten, sondern auch nach den persönlichen Umstände, wie z. B. Vorstrafen. Weiß irgendeiner hier, ob der Mann vorbestraft ist? Mich würde es nicht wundern, wenn er bereits zahlreiche Vorstrafen wegen einschlägiger Delikte hat.... das wirkt sich dann natürlich strafschärfend aus!
Hubert Willpich schrieb am 21.11.2012, 11:18 Uhr:
Dafür das er diese von Politikern geschaffenen eklatanten Lücken aufgedeckt hat sollte man ihm das Bundesverdienstkreuz an die Brust tackern! Stattdessen muss er jetzt 5 Jahre in den Knast. Ein Skandal!
DetlefausDuisburg schrieb am 21.11.2012, 11:11 Uhr:
Fünf Jahre für zwei Betrügereien mit einem Schaden von 127.000 Euro? Und ein Herr Zumwinkel kommt mit zwei Jahren auf Bewährung für Steuerhinterziehung von mehr als einer Million davon?Da spielte wohl der Umstand eine Rolle, dass einRichter die Justiz für den straflosen Streich rächen wollte. Unfassbar.
Hyronimus schrieb am 21.11.2012, 10:56 Uhr:
Hammerhart. U-Bahn-Totschläger werden nach dem Festnehmen wegen positiver Sozialprognose wieder auf freien Fuß gesetzt und der Mann soll fünf Jahre ins Gefängnis? Für was? Für den popeligen Betrug? Das läßt sich nicht mehr vermitteln. Soll er, wie schon gesagt, abarbeiten, wenn man ihm nicht gleich das Amt des Verteidigungsministers andient. Die Qualifikation hat er ja.
Karl schrieb am 21.11.2012, 10:52 Uhr:
Er wird die Strafe eh nicht antreten müssen. Wie ich gerade erfahren habe, ist er zwischenzeitlich verstorben. Die Sterbeurkunde liegt dem Gericht vor.

Alle Kommentare anzeigen