Neue Rechtsgrundlage für WDR.de: Telemedienkonzepte des WDR genehmigt
Die Telemedienkonzepte für das Internetangebot des WDR und für den WDR Text sind genehmigt. Nach dem Rundfunkrat hat jetzt auch die Rechtsaufsicht ihre Prüfungen abgeschlossen. Der WDR verfügt damit über eine neue, verlässliche Rechtsgrundlage für seine "Telemedienangebote" - so nennt der Gesetzgeber Internet und Videotext.
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Inhalte von WDR.de klar geregelt
In den Konzepten werden Ziele, Aufgaben und Inhalte der Angebote beschrieben. Vor der Prüfung durch die Rechtsaufsicht hatte bereits der WDR-Rundfunkrat die Telemedienkonzepte in einem intensiven Verfahren, dem so genannten Dreistufentest, geprüft und genehmigt. In den Konzepten ist gemäß den Dreistufentest-Anforderungen unter anderem dargelegt, dass die Telemedien-Angebote des WDR dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen, welchen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb leisten und wie hoch die Kosten sind. Darüber hinaus hatten Dritte, z.B. Verbände, Verleger sowie Privatpersonen, die Möglichkeit, gegenüber dem Rundfunkrat zu den Konzepten Stellung zu nehmen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Verfahrens waren durch das Gremium beauftragte Gutachten zu den ökonomischen Auswirkungen der Telemedienangebote. Dabei ging es um die Frage, ob die gebührenfinanzierten WDR-Angebote den freien Markt negativ beeinflussen. Ergebnis: Nein, sie tun es nicht. Insgesamt stellten die ersten beiden Dreistufentests in Nordrhein-Westfalen für alle Beteiligten einen langwierigen und aufwändigen Prozess dar.
Der Rundfunkrat hatte vor seiner Genehmigung noch einmal Nachbesserungen gefordert, ehe das Kontrollgremium den Telemedienkonzepten zustimmte. So mussten die Konzepte bei den Punkten Kostentransparenz, Abgrenzung zu presseähnlichen Angeboten oder auch der Anpassung der Verweildauern noch einmal überarbeitet werden.
"Umfassendes Angebot, breites Spektrum von Informationen"
Grundlagen
Der Rundfunkrat kam in seiner Genehmigung des Telemedienangebotes WDR.de zu dem Schluss, dass WDR.de ein "frei zugängliches, umfassendes Angebot ist, das ein breites Spektrum von Informationen, Wissen und Wissenschaftsinhalten, Kultur und Bildungsbeiträgen, aber auch Unterhaltung und Sport anbietet." Das Angebot enthalte "vielseitige regionale Bezüge und außerdem Dossiers mit vertiefenden Hintergrundinformationen sowie eine Fülle von Archivmaterial", so der Rundfunkrat.
Doch diese "Fülle von Archivmaterial" hätte weitaus größer ausfallen können, sie umfasst heute nur einen Bruchteil der älteren Beiträge und Inhalte von WDR.de. So mussten bereits zum 1. Juni 2009 mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages viele Online-Angebote gelöscht werden, weil sie auf einer so genannten "Negativliste", einer Anlage zum Staatsvertrag, standen. Betroffen waren unter anderem der 1LIVE Liebesalarm, die Urteilsdatenbank des ARD Ratgebers Recht, das virtuelle Tierheim des WDR Fernsehens sowie die virtuelle Zimmer frei-WG.
Nur spezielle Archivinhalte unbefristet online
Alle übrigen WDR-Online-Inhalte haben seit Inkrafttreten der neuen Regelungen eine Verweildauer. Das heißt: Sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Rund 80 bis 90 Prozent seines gesamten Bestandes hat der WDR aus diesem Grund mit Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nachrichten, Hintergrund-Berichte, multimediale Reportagen, Fotogalerien - fast alles aus neun Jahren WDR.de wurde von den Internet-Servern entfernt, obwohl diese Angebote von den Nutzern bereits über die Gebühren finanziert wurden. Hinzu kommt: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Nur zeit- und kulturgeschichtliche Inhalte dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere Ausnahme gilt für Bildungsinhalte, die fünf Jahre lang im Netz vorgehalten werden dürfen.
Die Konsequenz
Nach dem "großen Löschen" zum Abschluss des Verfahrens muss der WDR ab sofort regelmäßig seine Inhalte gemäß Verweildauerkozept depublizieren. Zahlreiche Inhalte werden nach einem Jahr aus dem Netz genommen, ein Großteil bereits nach sieben Tagen.
Private Anbieter riefen nach Regulierung
Die Regulierungen im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehen unter anderem auf Initiativen des Verbandes Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) zurück. Der Verband hatte sich im Jahr 2002 bei der Europäischen Kommission darüber beschwert, dass ARD und ZDF Inhalte kostenlos im Internet anbieten. Das mache ihre werbefinanzierten Angebote unattraktiv. Zudem verzerrten Rundfunkgebühren als Beihilfe den Wettbewerb, argumentierte der Verband. Dieses Verfahren wurde 2007 von der EU-Kommission nach einer Einigung mit den Ländern mit der Maßgabe eingestellt, dass die Länder die gesetzlichen Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkretisieren. Dazu gehören detaillierte Festlegungen für die Telemedien, also Onlineangebote und Videotext, wie sie nun im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowie den Telemedienkonzepten vorgesehen sind.
Stichworte
- Verweildauerkonzept
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Details, wie lange WDR-Inhalte in Zukunft online bleiben dürfen, sind im Verweildauerkonzept festgelegt. Es ist Teil der Telemedienkonzepte, die der WDR 2009 dem Rundfunkrat vorgelegt hat. Dieser hat in einem sogenannten Dreistufentest zu prüfen, ob die Telemedien des WDR - dazu zählen Onlineangebote und der WDR Videotext - dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen, welchen qualitativen Beitrag sie zum publizistischen Wettbewerb leisten und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Insgesamt fünf Telemedienkonzepte hat der WDR dem Rundfunkrat zur Genehmigung vorgelegt, darunter die für WDR.de, WDR Videotext und die ARD-Gemeinschaftsangebote Sportschau.de und Einsfestival.de. Die Entscheidung des Rundfunkrates zu den Telemedienkonzepten von WDR-Online und WDR Videotext ist am Mittwoch, am 19. Mai 2010, erfolgt.
- VPRT und BDZV
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Der "Verband Privater Rundfunk- und Telemedien" hat die Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht und wurde bei der Diskussion in Deutschland vor allem vom BDZV, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, massiv unterstützt.
Stand: 16.07.2010, 06.00 Uhr
- Audio: Interview mit Stefan Moll, Leiter der WDR-Internetredaktion (06:34 min.) Stefan Moll
- Nutzer-Debatte über Lösch-Aktion: "Wie das Abfackeln einer Bibliothek" (28.05.2010)
- Auswirkungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags: Aufs Wesentliche konzentrieren (22.05.2009)
- 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag [PDF; 289 KB]
- Rundfunkrat billigt Telemedienkonzepte
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WDR-Rundfunkrat zum Drei-Stufen-Test-Verfahren
Informationen zum Verfahren, den Telemedienkonzepten und dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Was dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz? (2): Politik stellt Weichen für ARD und ZDF (16.10.2008)
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