Landtag billigt Reform der Rundfunkgebühr: Beitrag statt Gebühr
Als vorletztes Bundesland hat auch NRW der geplanten Reform der Rundfunkgebühren zugestimmt. SPD, Grüne und CDU verabschiedeten den Rundfunkänderungsstaatsvertrag am Donnerstag (08.12.11) im Düsseldorfer Landtag. Kernpunkt ist die Umstellung der Rundfunkgebühren auf einen Rundfunkbeitrag.
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- Audio: Aus Rundfunkgebühr wird Rundfunkbeitrag pro Wohnung [WDR 2] Willi Schlichting / Jürgen Mayer, WDR 2 Morgenmagazin
Über Monate wurde immer wieder in Ausschüssen diskutiert, und es war lange Zeit nicht abzusehen, ob das neue Modell des Beitrags von 2013 an die Rundfunkgebühr ablösen würde. Ohne die Frist des Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 31.12.2011 würde über das Thema jetzt sicher nicht abschließend im Parlament abgestimmt. Kommt die Ratifizierung – also die Zustimmung durch alle Landesparlamente – nicht in diesem Jahr, ist der ganze Vertrag nichtig. Daran würden auch die längst geleisteten Unterschriften aller 16 Ministerpräsidenten nichts ändern.
Das Dilemma der CDU
Für die Zitterpartie in NRW hatte lange Zeit die CDU-Fraktion gesorgt. Aus inhaltlichen Bedenken, aber wohl auch aus taktischen Erwägungen, ließ die CDU ihr Abstimmungsverhalten bis zum 01.12.2011 offen. Dann endete der Medienausschuss mit der mehrheitlichen Empfehlung von SPD, GRÜNEN und CDU, dem Rundfunkbeitrag im Parlament zuzustimmen. FDP und DIE LINKE tragen diesen Beschluss nicht mit und stimmten auch am Donnerstag (08.12.2011) gegen den Beitrag. "Überraschungsgast" auf der Seite der rot-grünen Befürworter ist die CDU, die nun der Minderheitsregierung zu einem Abstimmungserfolg verholfen hat.
Und da liegt für die Oppositionspartei das Dilemma. Der frühere NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte sich bereits am 10. Juni 2010 mit allen anderen Ministerpräsidenten auf die Eckpunkte des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages geeinigt. Die Wahl war da in NRW schon gegen die CDU gelaufen, Rüttgers aber noch im Amt, weil die Regierungsbildung bekanntermaßen länger dauerte. Am 14. Juli 2010 wurde dann Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin gewählt. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde jetzt auch zum taktischen Mittel für die Opposition. Denn dessen Scheitern wäre nun auch als ein Scheitern der rot-grünen Minderheitsregierung zu verstehen gewesen.
Gartenlauben und Medienabgaben
Früh war klar, dass DIE LINKE in diesem Fall der Minderheitsregierung nicht die Mehrheit garantieren würde. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen in der CDU: Der Datentransfer der Meldebehörden zur Gebühreneinzugszentrale und die Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie für die bisher von der Gebühr befreiten Menschen, stehen daher unter Beobachtung.
FDP und DIE LINKE teilen sich – selten genug – einige Argumente der Ablehnung. Beide Fraktionen sehen datenschutzrechtliche Probleme, wenn künftig nicht mehr nach dem Empfangsgerät gefragt wird, sondern im Privatbereich allein die Zugehörigkeit zu einer Wohnung festgehalten wird. Der bereits erwähnte einmalige bundesweite Abgleich mit den Meldebehörden von 2013 an wird als Problem gesehen. Und auch die Tatsache, dass nach einer Sperrfrist bis Ende 2014 Daten von privaten Adresshändlern gekauft werden dürfen, stößt auf Widerspruch.
Die Gemeinsamkeiten enden aber an der Gartenlaube. Ursprünglich sollten die im Osten verbreiteten XXL-Lauben mit mehr als 24 Quadratmetern für den vollen Beitrag herangezogen werden. Das ist nun vom Tisch, der Ärger bei den LINKEN aber noch groß. Der Umstand, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr generell vom Beitrag befreit werden sollen, stößt ebenfalls auf Widerspruch. Und die FDP will weiterhin eine Medienabgabe. Zahlen soll sie jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, eingezogen werden soll sie von den Finanzämtern. Mehrheitsfähig ist diese Idee nicht.
"Wohnungsbezug" statt "Gerätezugehörigkeit"
Gartenlauben und Medienabgaben werden für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aber keine Rolle spielen, wenn der Rundfunkbeitrag kommt. Dann wollen die meisten wohl wissen, was kostet mich das öffentlich-rechtliche Angebot in Radio, Fernsehen und Internet.

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In Zukunft Beitrag pro Wohnung?
Nicht mehr als heute, lässt sich für mindestens neun von zehn heutigen Gebührenzahlern pauschal antworten. Vorausgesetzt, man gehört zu den Menschen, die monatlich 17,98 Euro für Radio und Fernsehen zahlen. Und leben dann in der selben Wohnung noch die Kinder mit eigenem Einkommen, wird es sogar günstiger. Denn das Neue an dem Modell liegt in dem so genannten "Wohnungsbezug". Nicht mehr die Zahl und Art der Empfangsgeräte hinter der Wohnungstür zählen, sondern allein die Zugehörigkeit zu einer Wohnung. "Gerätezugehörigkeit" nennt man die heutige Zahlungsgrundlage. Und die ist in Zeiten von PCs, Smartphones und mobilem Internet mit den Methoden einer angemessenen Recherche durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) nicht mehr festzustellen. Und viele Menschen wollen wohl auch nicht, dass das jemand feststellen möchte.
Keine Abstufung mehr
Wer mit wem in welcher Partnerschaftsbeziehung lebt, spielt ebenfalls keine Rolle mehr. Für die Wohnung wird ein Beitrag von 17,98 Euro fällig. Das war’s. Für eine große WG ist das eine gute Nachricht. Aber in der Logik des neuen Systems – weg vom Gerät – liegen auch Veränderungen: Auch Menschen, die weder Fernsehen noch Radio besitzen, müssen künftig den Rundfunkbeitrag zahlen. Denn: öffentlich-rechtliche Medien sind wichtig für die demokratische Gesellschaft, daher profitieren auch Menschen ohne Rundfunkgeräte von ihnen; das ist auch die Lesart des Bundesverfassungsgerichtes. Statistisch ist diese Änderung kaum relevant, wer aber bewusst auf den Rundfunk verzichtet, wird umdenken müssen. Umdenken müssen auch die Gebührenzahler, die bisher nur für das Radio 5,76 Euro monatlich zahlen. Da es keinen Gerätebezug mehr gibt, verschwindet die Zwei-Stufen-Gebühr. In NRW gibt es etwa 400.000 Teilnehmerkonten nur für den Radioempfang. Leidenschaftlichen Radiohörern, die dem TV nichts abgewinnen können und wollen, sagt die ARD, dass gerade das hochwertige, werbefrei Radio nie für den Preis von knapp sechs Euro zu produzieren war und ist. Da haben die Zuschauer des Fernsehens und somit Zahler der vollen Gebühr bisher mitgeholfen.
"Befreiungstatbestände" gelten weiter
Verändern wird sich auch etwas für Menschen mit Behinderung. Die generelle Befreiung ab einem festgelegten Grad der Behinderung von der Rundfunkgebühr entfällt, wer "leistungsfähig" ist – etwa durch eigenes Gehalt – soll ein Drittel des künftigen Beitrags zahlen, also knapp sechs Euro. Hier gibt es nach Art und Grad der Behinderung aber auch weiter Befreiungen vom Beitrag. Denn ob mit oder ohne körperliche Einschränkung, für alle Teilnehmer gilt nach wie vor, dass Menschen, die von staatlicher Unterstützung leben, nicht zahlen müssen. Die bisherigen "Befreiungstatbestände", auch so ein schöner Begriff aus der bürokratischen Abwicklung, gelten weiter.
Bis das neue Modell in Kraft treten kann, dauert es aber noch ein wenig. Nach NRW steht noch die Abstimmung in Schleswig-Holstein am 15. Dezember aus. Gibt’s auch dort grünes Licht, wird der Rundfunkbeitrag 2013 kommen.
Stichworte
- Wie viel wird der Rundfunkbeitrag den Öffentlich-Rechtlichen bringen?
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Der neue Beitrag lässt die Kassen der öffentlich-rechtlichen Sender klingeln. Darin stecken gleich zwei falsche Behauptungen. Die Schätzungen über die Einnahmen sind so grob und voneinander abweichend, dass weder Befürworter noch Gegner der Umstellung belastbare Zahlen vorlegen können. Denn erst ab 2013 kann die Zahl aller Wohnungen für die gezahlt werden muss, überhaupt ermittelt werden. Dann müssen alle Befreiungen im privaten Bereich berücksichtigt werden sowie die Beitragssumme der etwa 2,7 Millionen Unternehmen in Deutschland. Richtig ist aber, dass sich die Rundfunkanstalten und die politisch Verantwortlichen Einnahmen in jetziger Höhe von etwa 7,54 Milliarden (Jahr 2010) Euro versprechen. Es können weniger sein, aber auch mehr. Kommt mehr in die Kasse, klingelt es aber nicht bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Denn über den Finanzbedarf entscheiden nicht die Sender, die können ihren Bedarf nur melden und begründen. Die Landesparlamente entscheiden und folgen meist der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Kommt also mehr in die Kasse, würde in den Parlamenten wohl eine Reduzierung des Beitrags auf der Tagesordnung stehen. Sicher ist schon jetzt, dass es bis einschließlich 2014 bei den 17.98 Euro monatlich bleibt. In den ersten beiden Jahren des neuen Beitrags soll nämlich erstmal geschaut werden, was wirklich reinkommt.
Stand: 08.12.2011, 18.44 Uhr
Kommentare zum Thema (27)
letzter Kommentar: 12.12.2011, 15:00 Uhr
- Sie werden für mich zahlen! schrieb am 12.12.2011, 15:00 Uhr:
- Wenn ich im Knast sitze um meine Gebührenschuld abzuzahlen. Ich besitze nämlich tatsächlich kein Handy, Fernseher, Radio oder andere empfangsfähigen Geräte. Auch keinen eigenen Rechner! Nicht zuletzt um der Strommafia eines auszuwischen.
- Marvin schrieb am 12.12.2011, 13:17 Uhr:
- Öffentlich-Rechtliche setzen der Verdummung der Privatsender ("Frauentausch", "Schwer verliebt", ...) Information gegenüber (Monitor, Frontal 21, ...) und versauen sich das wieder durch diese unsägliche Zwangsgebühr. Der TV-Rundfunk sollte auf einen Hauptsender mit 4 Regionalsendern begrenzt werden. Dann ist auch der Kika-Quatsch weg. Und dann aber vollen Zugang auch zum Internet, nicht ein durch Druck der Privaten Verleger zerstückeltes Online-Archiv ("Seite nicht gefunden").
- Frank schrieb am 09.12.2011, 15:46 Uhr:
- Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das ist so wie in den Laden gehen, eine schwarze Hose kaufen, und dann noch zusätzlich für eine blaue Hose zahlen zu müssen, die man gar nicht haben will, aber bezahlen muss, weil es halt Leute gibt, die gerne eine blaue Hose hätten. Wenn ich will, kann ich die blaue Hose ja auch mit nehmen, wenn ich die blaue Hose aber nicht will, muss ich trotzdem dafür bezahlen. Das System des gebührenfinanzierten Fernsehens ist antiquiert und gehört komplett abgeschafft. Das passte, als es noch nur 3 Sender gab, die sich das Geld teilten und dafür Programm machten. Heute gibt es andere Finanzierungsmodelle für Fernsehen, ganz davon abgesehen, dass das klassische Fernsehen insgesamt immer mehr von neuen Medien verdrängt wird. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in den Einschaltquoten nur noch am unteren Ende zu finden sind, muss man sich mal Gedanken über ihre Daseinsberechtigung machen.
- Zu Berge schrieb am 09.12.2011, 15:34 Uhr:
- susa schrieb heute, 01:06 Uhr: ,,... ich finde eine Haushaltsabgabe absolut ungerecht ... mit einem einkommen bis 800 netto Euro monatlich sollte man ganz befreien und danach sollte die Abgabe gestaffelt werden oder per prozentabgabe vom gehalt abgezogen werden.'' - - - Bester Vorschlag, so sollte es auch mit dem Strom gestaffelt werden. Wer viel mehr Geld hat, als der Bevölkerungs-Durchschnitt, hat oftmals weniger Leistungen dafür verbraucht als der Druchschnitt, das ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache. Flexibilität wird nur von den Mehrfach-Doppelfrühaufstehern und verleihbaren Leistungs-Springern verlangt. Die müden Gäule in staatlichen Verwaltungen gießen Blumen oder stapeln Gedanken, wie hoch sie in ihrer Laufbahn noch klettern können. PC-Software für jeden Dreck gibt es, eine für Gebühren-Gerechtigkeit wird nicht nachgefragt. Nicht mal unsere Altvorderen, deren Renten klein sind, dürfen frei schauen. Behinderte ja. Früher war das mal eine sehr blonde Überlegung.
- didi schrieb am 09.12.2011, 13:09 Uhr:
- @ Anton, was wir als gut oder schlecht befinden sollte keinen Einfluss darauf haben was vom Staat zwangsfinanziert wird. Das öffentlichrechtliche Fernsehen und der öffentlichrechtliche Rundfunk sollten sich auf das informative beschränken und alles andere ist Privat zu finanzieren. Dieses ist die Meinung eines Individuums von über 80 Millionen, aber gefragt werden die wenigsten, nur eine Handvoll und dies sind dann auch noch sogenannte Lobbyisten.
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