Einigung zwischen Gema und Bitkom: "Der Musik im Internet tut es gut"
Lange stritten Bitkom und Gema über die Vergütung von Musikangeboten im Netz. Nun haben sich Branchen- und Urhebervertreter auf Gebühren für Downloads und Streaming geeinigt. Für User bedeutet das mehr Auswahl, meint Bitkom-Vertreter Mario Rehse.
![Bildrechte: WDR/dpa[M]bhm Mann mit Kopfhörern vor Computer](/themen/onlinemusik106_v-TeaserAufmacher.jpg)
-
Bild 1 vergrößern
+
"Meilenstein" für Musikdiensteanbieter - und User?
"Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt", heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag (08.12.2011). Geeinigt habe man sich über die Lizenzgebühren von Streaming-Angeboten, also der internetgestützen Direktübertragung von Musik, und Downloads. Nutzer von Download-Shops können außerdem bis zu 90 Sekunden lang Musikstücke vorhören statt der bisher üblichen 30. Rechtsanwalt Mario Rehse, beim Bitkom Bereichsleiter Gewerblicher Rechtsschutz, erklärt, welche Folgen die neuen Regelungen haben.
WDR.de: Werden wir zukünftig nur noch Musik im Stream hören?

-
Bild 2 vergrößern
+
Bitkom-Rechtsexperte Dr. Mario Rehse
Mario Rehse: Viele behaupten, dass Streaming das nächste große Ding ist und dass der Trend dahin geht, Musik nur noch in der Cloud vorzuhalten und nicht mehr als physischen Tonträger oder als Datei auf der eigenen Festplatte. Das finde ich spannend, glaube aber nicht, dass sich diese Variante als einzige durchsetzt. Vielen gefällt einfach das haptische Erlebnis, eine CD oder Vinyl mit Cover in den Händen zu halten. Sie wollen nicht auf eine ständige Netzverbindung angewiesen sein. Für den Konsumenten ist es so oder so spannend, weil er sich das beste Angebot zum Musikhören aussuchen kann.
WDR.de: Mit der Einigung zwischen Bitkom und Gema könnte es also bald viele neue Musik-Anbieter im Netz geben?
Rehse: Es ist ein Meilenstein für die Anbieter von Musik, weil sie zum ersten Mal eine Planungssicherheit haben - und zwar für die Vergütung, die sie an die Gema zu entrichten haben. Kleine Anbieter könnten sich nun auch trauen, in Deutschland ein Angebot zu starten, das es im Ausland bereits gibt. Weil es keine Einigung gab, wurden bisher Übergangslösungen genutzt und niemand wusste genau, was er am Ende einpreisen muss. Es wurden auf Hinterlegungskonten Rücklagen zu sehr hohen Tarifen gebildet. Das Geld fließt nun an die Unternehmen zurück.
WDR.de: Gestritten wurde lange über die Vergütung von Downloads und Musik im Streaming-Angebot, worauf haben Sie sich nun geeinigt?
Rehse: Die Gema-Gebühr ist nun auf sechs bis neun Cent pro Download festgelegt worden. Neun Cent fallen für einen einzelnen Download an und sind der teuerste Fall. Bei Download von ganzen Alben gibt es eine Rabattierung. Nutzer von Streaming-Angeboten schließen in der Regel ein Monatsabo zwischen sieben und 12 Euro ab, innerhalb des Abozeitraumes kann der Nutzer das gesamte Angebot des Anbieters nutzen. Diese durchschnittlich zehn Euro Monatsbeitrag gilt es zu verteilen. Der Anbieter zahlt dafür einen monatlichen Fixbetrag zwischen 60 Cent und einem Euro an die Gema, der unabhängig ist von der Anzahl der vom User gehörten Werke. Allerdings beinhalten diese Werte schon die Ermäßigung für die Bitkom-Mitglieder.
WDR.de: Was ändert sich für die Nutzer von Musikdiensten?
Rehse: Die Nutzer von Download-Plattformen können nun 90 Sekunden lang einzelne Musikstücke vorhören, bisher waren es nur 30. Von Preisänderungen bei den Nutzungsgebühren für die User gehe ich nicht aus.
WDR.de: Sind die neuen Regelungen auch eine gute Grundlage für Innovationen?
Rehse: Man muss ein bisschen einschränken, weil sich die Einigung konkret auf bestimmte Geschäftsmodelle, Abonnementangebote nämlich, bezieht. Die Frage ist also, ob die nächste gute Idee in dem Bereich überhaupt noch von den Regularien erfasst ist.
WDR.de: Die Künstler aber dürften sich so oder so freuen.
Rehse: Ja, für die Urheber, die nun auch mit Ausschüttungen rückwirkend bis 2002 rechnen können, ist das jetzt zu Weihnachten eine frohe Kunde. Sie profitieren außerdem auch von einer Angebotsvielfalt und damit einem dauerhaften Einnahmenstrom. Der Musik im Internet tut es auf jeden Fall gut, weil die neuen Möglichkeiten legale Angebote befördern.
WDR.de: Bietet gestreamte Musik denn die gleiche Qualität wie eine Audio-Datei?
Rehse: Viele Download-Anbieter werben damit, besonders hohe Bitraten zu haben, also gleichzeitig eine besonders niedrige Kompression, um die Hörqualität zu erhöhen. Streaming ist aber nicht per se schlechter. Viele Streaming-Flatrate-Anbieter behelfen sich mit Zwischenspeichern, so dass Daten auch unabhängig von einer guten Netzverbindung verfügbar bleiben. Zwischengespeichert wird dann zum Beispiel mit einer Handy-App. So kann man sich Musik dann auch erst zu Hause über das heimische Wlan auf das Handy ziehen.
WDR.de: Rein werbefinanzierte Musikdienste, Musikvideos und damit auch große Portale wie Youtube werden von den neuen Verträgen allerdings nicht mit abgedeckt. Könnte sich in dem Bereich auch bald etwas tun?
Rehse: Für werbefinanzierte Musikdienste und Online-Videoangebote verhandeln wir wir noch weiter mit der Gema. Das ist ein sehr komplexes Thema, da wage ich noch keine Prognose über den Zeitraum bis zu einer Einigung. Bisher liegen die Vorstellungen von Gema und den Anbietern noch zu weit auseinander.
Das Gespräch führte Insa Moog.
Stichworte
- Hinterlegungskonto
-
Bislang hatten sich Gema und Musikdienste-Anbieter auf keine konkreten Lizenzgebühren für Downloads und gestreamte Musik geeinigt. Dennoch hatte die Gema bereits ein erstes Tarifsystem vorgelegt. Wenn ein Musikportal-Betreiber das Ende der Verhandlungen in der Vergangenheit nicht abwarten wollte, so konnte er bisher ein sogenanntes "Hinterlegungskonto" nutzen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich geregelt und schreibt folgendes Vorgehen vor: Der Diensteanbieter muss den Betrag, den er als Lizenzgebühr für angemessen hält, direkt an die Gema zahlen. Die Differenz zu dem von der Gema geforderten Betrag muss er auf ein Hinterlegungskonto einzahlen. Auf so ein Konto haben beide Seiten so lange keinen Zugriff, bis eine endgültige Einigung erzielt ist. Das ist nun passiert, die Konten werden nun aufgelöst und entsprechend der neuen Regelungen an beide Seiten ausgezahlt. Das betrifft vor allem viele Download-Anbieter, die dieses System genutzt haben.
Stand: 09.12.2011, 11.06 Uhr
Kommentare zum Thema (1)
letzter Kommentar: 09.12.2011, 10:56 Uhr
- cavalera schrieb am 09.12.2011, 10:56 Uhr:
- Ein Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt einen Haken. Zwar bekommt die GEMA nun mehr Geld und damit die Urheber, aber die Aggregatoren einiger Musiklabels werden ihr Repertoir dennoch nicht zur Verfügung stellen, weil die Labels und Künstler nicht mehr Geld bekommen. Vor allem kleine Indie Labels halten ihr Repertoir von den Streaming Angeboten (simfy, napster oder spotify) fern, weil für sie einfach zu wenig bei rauskommt. Als simfy-Nutzer stört es mich schon manchmal, dass ich nicht die gesamte Musikvielfalt habe und immer auf die Labels angewiesen bin, die entweder ihr Repertoir streamen oder nicht. Nächster Schritt muss sein, dass sich die Streaming Portale mit der Bitcom und den Labelverbänden/der Musikindustrie (VUT und Bundesverband Musikindustrie) zusammensetzt und eine geeignete Lösung zur Vergütung finden. Schließlich haben Streaming Portale auch eine große Promotion Möglichkeit, die von den Verantwortlichen nicht unterschätzt werden darf.
Seite empfehlen
Über Social Bookmarks