Neue Erlösmodelle für Printmedien im Internet Verleger wollen Web-Inhalte schützen

Von Vera Linß

Mit Webauftritten können die Presseverlage ihre Werbe- und Auflagenverluste kaum kompensieren. Ein Leistungsschutzrecht soll die Online-Inhalte der Presseverleger schützen. Doch die Forderung stößt auf Widerstand in Öffentlichkeit und Netzgemeinde.


deutsche Tageszeitungen
Bild 1 vergrößern +

Vergütung für kleinste Textausschnitte?

Schon seit 2009 ist für die Presseverleger klar: So wie bisher kann es im Internet nicht weitergehen. Während Printhäuser in ihre Inhalte investieren und vielfach kostenlos ins Netz stellen, leitet eine Suchmaschine wie Google mit seinem Nachrichtendienst "Google News" die Texte weiter und kassiert dafür über Werbung. Eine Ungerechtigkeit, findet Christoph Fiedler vom Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger, und argumentiert: "Wenn derjenige riesige Erlöse erzielt, der im Internet die bloße Vermittlung macht, die im Vergleich zu dem teuren journalistischen Inhalt sehr viel weniger kostet, dann ist das ein Problem."

Ungenehmigte Nutzung unterbinden

Deshalb fordern deutsche Verleger ein Leistungsschutzrecht. Damit wären nicht die Urheber der Texte, sondern deren Vermittler, also die Verlage geschützt. Immer, wenn die von ihnen vertriebenen Inhalte ein Dritter im Internet nutzt, könnten sie dafür Geld verlangen - so der Plan. "Er richtet sich gegen die ungenehmigte gewerbliche Nutzung", erklärt Christoph Keese vom Springer-Verlag. "Gewerblich heißt, dass etwas zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Das bedeutet nicht unbedingt den Verkauf von Inhalten. Gewerblich nutzen bedeutet auch, sich Informationen zu eigen zu machen und die auf die eigene Webseite zu stellen, ohne dass dies vorher genehmigt wurde."

Kritik an geplantem Leistungsschutzrecht

Wie diese Ahndung der Fremdnutzung von Inhalten konkret aussehen und wer davon betroffen sein könnte, ist noch nicht klar. Fest steht nur: Das Geld könnte von einer neuen Verwertungsgesellschaft eingetrieben werden. Kritiker befürchten jedoch, ein Leistungsschutzrecht könnte Einschränkungen bei der Nutzung des Internets nach sich ziehen. Nicht zu unrecht, meint der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer. "Denkbar ist, dass es dieses Recht zum Beispiel ermöglichen soll, für kleinste Ausschnitte aus Texten, die in Presseerzeugnissen veröffentlicht wurden, Vergütungen zu bekommen oder sogar verbieten zu können, dass andere sie benutzen." Damit ließe sich nicht nur eine Suchmaschine wie Google zum Zahlen verpflichten. Gerade Google verwendet auf seinem erfolgreichen News-Aggregator "Google News" kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, über die der Leser dann zu den Originaltexten geleitet wird.

Einschränkungen für Blogger?

Betreffen könnte solch eine Regelung auch die Blogosphäre, die im Wesentlichen nicht kommerziell arbeitet, warnt der Jurist Till Kreutzer: "Das wäre natürlich höchst problematisch für solche Arten von Publikationen." Zwar glaubt Kreutzer nicht, dass auch das Versenden von Links unter das Leistungsschutzrecht fallen würde. Geschützt werden könnten aber Überschriften, Unterzeilen, Vorspänne - vielleicht sogar Daten, die bisher frei zur Verfügung für jedermann sind. Der Fachjournalist Matthias Spielkamp sieht damit den freien Fluss von Informationen bedroht. "Solcherart Einschränkungen stehen in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse an Information. Das Leistungsschutzrecht würde Dinge verunmöglichen, von denen man sagen kann, dass sie gesellschaftlichen Nutzen haben", so Spielkamp.

Ausgewogene Regelung finden

Auch aus der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag den Verlegern ein Leistungsschutzrecht versprochen hat, kommt die Mahnung, ein entsprechendes Gesetz müsse allen Beteiligten gerecht werden. Wann mit einer Regelung gerechnet werden kann, ist allerdings noch offen. Fest steht jedoch: Die Presseverleger rücken von ihren Forderungen nicht ab. Zwar scheint sich allmählich eine Paid-Content-Kultur neben der Kostenlos-Mentalität im Internet zu etablieren - was den Verlegern neue Einnahmen verspricht. Doch gerade das mache ein Leistungsschutzrecht nötiger, denn je, so Springer-Manager Christoph Keese. "Jetzt wird es wirtschaftlich attraktiv von unseren Webseiten Qualitätsinhalte zu stehlen und von einem Server im Ausland werbefinanziert anzubieten." Ein Leistungsschutzrecht böte die Grundlage, solche Rechtsverstöße zu verfolgen.


Stand: 07.03.2011, 11.05 Uhr