Mediennutzungsvertrag für Familien

"Nur noch ein bisschen …!"

Stand: 17.12.2014, 06:00 Uhr

Wie lange dürfen Kinder fernsehen, Computer spielen oder im Internet surfen? Eine Frage, die in vielen Familien immer wieder zu zähen Diskussionen führt. Über ein neues Internet-Tool können Eltern und Kinder seit Mittwoch (17.12.2014) einen "Mediennutzungsvertrag" schließen.

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"Nur noch ein bisschen, bitte …!" Diesen Satz kennen viele Eltern nur zu gut. Es ist der Moment, in dem das Kind den Fernseher ausschalten, den Computer herunterfahren oder das Handy endlich einmal weglegen soll. Oft folgt darauf eine Grundsatzdiskussion - für alle Beteiligten immer wieder zermürbend. Damit Eltern und Kinder diese Frage nicht ständig aufs Neue aushandeln müssen, steht im Internet ab Mittwoch (17.12.2014) der sogenannte Mediennutzungsvertrag zur Verfügung. Unter der gleichnamigen Homepage, die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen betrieben wird, finden Eltern und Kinder ein Tool, mit dem sie ganz klare, aber auch ganz auf die eigene Situation zugeschnittene Regeln vereinbaren können.

Eigene Regeln entwerfen

Screenshot Mediennutzungsvertrag

So geht es los: Neuen Vertrag anlegen

Zunächst wählt man auf www.mediennutzungsvertrag.de die zutreffende Altersgruppe aus. Nachdem man die Vertragsseite mit einer Auswahl verschiedener Layouts nach eigenem Geschmack gestaltet hat, wird festgelegt, für welches Gerät - Smartphone, Computer, Spielekonsole oder Fernseher - die Regeln gelten sollen. Schließlich können Eltern und Kinder genau festlegen, wann wie lange mit welchem Gerät gespielt werden darf. In der Rubrik Internet können noch viele einzelne Abmachungen getroffen werden, wie zum Beispiel zum Umgang mit Fotos, Passwörtern, Suchmaschinen oder Sozialen Medien. Zum Thema Cybermobbing können beide Seiten Zusagen treffen: Kinder versprechen, bei merkwürdigen Erlebnissen ihren Eltern davon zu erzählen, Eltern sagen zu, dem Kind zu helfen und ihm keine Vorwürfe zu machen. In allen Rubriken ist es außerdem möglich, noch weitere Regeln zu formulieren oder die vorhandenen nach eigenen Bedürfnissen umzuschreiben.

"Besser verstehen, warum Mama und Papa das nicht gut finden"

Screenshot Mediennutzungsvertrag

Sollte immer wieder überprüft werden: Der Mediennutzungsvertrag

"So kann ein wirklich individueller, auf die Familiensituation abgestimmter Vertrag entworfen werden", erklärt Martin Müsgens, Referent bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und mitverantwortlich für das neue Angebot. Wenn solche Regeln gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden, könnten Kinder vielleicht besser verstehen, "warum Papa und Mama es nicht gut finden, wenn kurz vor dem Essen oder Abends vor dem Schlafengehen beispielsweise noch der Fernseher läuft". Dann, so hofft Müsgens, falle es Kindern leichter, Reglementierungen zu akzeptieren, und die immer wieder von vorne geführten Grundsatzdiskussionen erübrigten sich. "Außerdem", fügt er hinzu, "kann der Vertrag durchaus auch Regeln für die Eltern enthalten": Zum Beispiel, in bestimmten Momenten einfach mal nicht aufs Handy zu schauen oder zu telefonieren.

Das einmal entworfene Dokument wird dann ausgedruckt und von allen unterschrieben. Eine abgespeicherte Version aber soll regelmäßig überprüft und eventuell von Zeit zu Zeit verändert werden, rät Müsgens: "Vielleicht hat sich das Kind in seinem Nutzungsverhalten nach einigen Monaten so entwickelt, dass die bestehenden Regeln mittlerweile zu streng sind. Dann kann online nachgebessert werden."

81 Prozent aller Kinder besitzen Smartphone

Erarbeitet wurde das neue Online-Tool von der EU-Initiative "klicksafe" und Internet-ABC, einer ebenfalls von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen betriebenen Seite, die Eltern und Kinder rund um das Internet aufklärt. In seiner alljährlichen Studie hat der Medienforschungsverbund Südwest 2014 festgestellt, dass 81 Prozent aller 12- bis 13-Jährigen im Besitz eines Smartphones sind, 57 Prozent haben eigene Spielkonsolen und 44 Prozent einen eigenen Fernseher im Zimmer. "Das ist eine riesige Herausforderung", sagt Martin Müsgens, "eigentlich bedeutet das eine Menge Vorarbeit bei den Eltern". In Schulen und Kindergärten, bei Elternabenden und Medienberatungsinitiativen soll der "Mediennutzungsvertrag" nun systematisch vorgestellt werden.

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