Kritik an Vorratsdatenspeicherung "Eingriff in das Fernmeldegeheimnis"

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat erneut die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht darin hingegen einen schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.


Tastatur mit Vorratsdatenspeicherung-Taste
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Wer telefonierte mit wem?

Die Polizei, so argumentiert NRW-Innenminister Ralf Jäger, brauche die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherungn von sechs Monaten, um schwere Verbrechen aufzuklären und zu verhindern. Allein in NRW hätten im vergangenen Jahr 127 Kinderpornografie-Verfahren eingestellt werden müssen, weil der Täter wegen fehlender Verbindungsdaten im Internet nicht zu ermitteln gewesen sei.

Funkzellenabfrage bei Demonstranten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat hingegen erneut vor einer Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung, besonders in Zusammenhang mit der Funkzellenabfrage der Polizei, gewarnt. Bei der Funkzellenabfrage werden sämtliche Mobilfunk-Verkehrsdaten von Personen, die sich innerhalb einer Mobilfunkzelle (dem Sendebereich eines bestimmten Mobilfunk-Sendemastes) aufgehalten haben, erfasst. Ermittler können mithilfe dieser Daten zurückverfolgen, wer sich innerhalb der entsprechenden Funkzelle aufgehalten hat, mit wem die Personen telefoniert haben, ob und von wem sie SMS oder E-Mails empfangen oder selbst verschickt haben.

Bislang nutzten ermittelnde Behörden die Auswertung von Funkzellendaten mehrere tausend Mal pro Jahr, genaue Zahlen konnte der Bundesdatenschutzbeauftragte allerding nicht nennen. Kürzlich war bekannt geworden, dass die Polizei in Sachsen die Funkzellenabfrage intensiv zur Ermittlung von Demonstrationsdelikten genutzt hatte.

"Wir haben eine unglaubliche Eingriffstiefe und Eingriffsbreite, mit der die Intensität der Kommunikation etwa von Demonstrationsteilnehmern nachvollzogen werden kann. Das sehe ich sehr kritisch", sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar WDR.de am Mittwoch (22.06.11). Er sehe einen schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, in Datenschutz und Demonstrationsfreiheit, warnte Schaar.

Daten für Nachrichtendienste?

Eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung, wie sie am Mittwoch von der Bundesinnenministerkonferenz beraten werden soll, machte damit auch eine entsprechend lang rückwirkende Funkzellenerfassung möglich. "Bei den abfragenden Behörden wachsen dann die Datenbestände an und man könnte sämtliche Demonstrationsaktivitäten einzelner über ein halbes Jahr rekonstruieren. Dann fragt man sich, wie werden die Daten noch verwendet und werden sie an andere Behörden wie Nachrichtendienste weitergegeben. Ich wünsche mir eine Begrenzung solcher Überwachungsbefugnisse und nicht deren Ausweitung", sagte Schaar.


Stand: 22.06.2011, 11.00 Uhr