OLG Hamm weist Klage ab Verschwundener "Renoir" war nicht echt

Im Streit um ein angebliches Millionenkunstwerk haben Richter am Mittwoch (06.03.1013) eine Klage gegen das Land NRW abgewiesen. Ein Geschäftsmann hatte 32 Millionen Euro Schadensersatz verlangt, weil sein Renoir-Bild aus einer staatlichen Asservatenkammer verschwunden ist.


Ein Foto des verschwundenen Bild auf einem Smartphone
Bild 1 vergrößern +

Gericht verhandelt über verschwundenes Renoir-Bild

"Enfant mangeant un fruit" ("Kind isst eine Frucht") ist der Titel des Streitobjektes. Steuerfahnder hatten das knapp 50 mal 34 Zentimeter große Bild 2004 beschlagnahmt, weil Zweifel an seiner Echtheit bestanden und der Kunstsammler es angeblich als Original verkaufen wollte. Das Kunstwerk kam bei der Essener Staatsanwaltschaft in einen Panzerschrank.

Ein Jahr später wertete ein Gutachter das Werk als Faksimiledruck und keinesfalls als Original. Zwar wird das Motiv Renoir zugeordnet, allerdings verliert sich die Spur des Bildes und Kunsthistoriker wissen nicht, wo sich das Original befindet. Der Besitzer des Drucks wünschte dennoch einige Jahre später die Herausgabe. Die Behörde musste einräumen, dass das Bild verschwunden war. Nach Verlust des Bildes verklagte der aus Kroatien stammende Sammler das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz in Höhe von 32 Millionen Euro. Die sollte das Bild trotz des anders lautenden Gutachtens wert sein.

Beschlagnahmt und verschwunden

Bis heute ist ungeklärt, warum das Bild nicht mehr aufzufinden ist. Es könnte beim Umzug der Behörde gestohlen worden sein, vermutete der Vorsitzende Richter. In der mündlichen Verhandlung in Hamm drehte sich alles um die Frage, ob das Original in der Asservatenkammer zwischen einer ersten und einer zweiten Begutachtung gegen einen Nachdruck ausgetauscht worden war, wie der Kläger erklärt hatte.

War der Trockenstempel schon da?

Weder die ermittelnden Staatsanwälte noch ein Experte des Essener Folkwang-Museums konnten sicher sagen, ob bei der ersten Sichtung des Bildes bereits der sogenannte Trockenstempel vorhanden war, der Nachdrucke kennzeichnet. Hätte der Trockenstempel nachweislich auf dem Bild gefehlt, hätte das ein Hinweis auf die Echtheit des Renoir sein können. Kunsthistoriker Mario-Andreas von Lüttichau vom Museum Folkwang konnte sich in der Verhandlung aber nicht mehr daran erinnern, ob dieser Stempel im April 2004 bei der ersten Ansicht des Werkes eine Rolle gespielt hatte. "Mir war aber sofort klar, dass es ein Nachdruck war. Ich habe das am Papier und der Oberfläche erkannt. Außerdem gab es komische dicke Striche, die einfach nicht von Renoir selbst stammen konnten", sagte von Lüttichau vor Gericht.

Bild zwischen 50 und 80 Euro wert

Für das Landgericht Dortmund hatte eine Gutachterin 2011 anhand von einige Jahre alten Fotos des damals schon verschwundenen Werkes eindeutig festgestellt, dass es sich um einen hochwertigen Druck aus dem Jahr 1920 handelt. Ein Indiz war dabei der Trockenstempel. Den Wert des Bildes schätzten die Experten auf zwischen 50 und 80 Euro.

Wenig überzeugend waren auch die Antworten des Klägers auf die Frage zur Herkunft des Bildes. Um Gutachten einzuholen, hatte der Kläger das Werk ungeschützt im Auto nach Monte Carlo kutschiert, bevor er in Deutschland mit dem Bild aufgegriffen worden war. Die Richter des 11. Senats fanden die Behandlung des angeblich so teuren Bildes wenig sachgerecht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.


Stand: 06.03.2013, 15.45 Uhr


Kommentare zum Thema (4)

letzter Kommentar: 08.03.2013, 16:24 Uhr

Anonym schrieb am 08.03.2013, 16:24 Uhr:
Schade, dass er verloren hat, 32 Mio weniger für RotGrün das wäre das einzige Argument gewesen ihn den Prozess gewinnen zu lassen. 32 Mio weniger Spielgeld für die SPD, schade, schade..
hm schrieb am 08.03.2013, 12:13 Uhr:
Habt ihr überhaupt was verstanden? Da wollte jemand mehrere Millionen Euro einstreichen für ein Bild das kaum 50 Wert ist!! Betrug ist das allenfalls! Und zum Glück ist ihm das verwehrt worden!!! Richtig lesen wäre angebracht!
Betrug schrieb am 08.03.2013, 11:50 Uhr:
einsperren den Gauner aber sofort,den Ganoven im weißen Kragen.
heinzb aus nrw schrieb am 06.03.2013, 19:23 Uhr:
So was kann vorkommen in der deutschen Rechtsprechung zu Lasten des Staates Deutschland, wie war es denn bei den Schrottimmobilien, da gings bis zum OLG für die Kläger gut aus mit ihren Forderungen, der BGH entschied gegen die Kläger, sonst wären Banken in Schieflage geraten, so war es besser lt. Meinung des BGH, das die einzelnen Leute besser Pleite gingen. Das ist Rechtsprechung, warum soll es beim Bild nicht anders gewesen sein ??? Ich warte seit knapp 2 Jahren auf die Regulierung eines Schlaglochschaden am Auto, erst waren die Schreiben weg, dann die Schlaglöcher, dann die Fotos, wenn ich im Gegensatz einen Poller angekratzt hätte, die hätten den sofort ausgewechselt wegen Materialschwäche oder was auch immer und das Geld sofort eingetrieben auf den Ämtern der Stadt. Das ist Gerechtigkeit, meine ich.


Kulturnachrichten

  • Erstes Kölner Festival der Philosophie im Juni

    In Köln findet im Juni erstmals ein Festival der Philosophie statt. Die "Phil.Cologne" steht unter dem Motto "Die Suche hat begonnen...". In 44 Veranstaltungen geht es um den aufrechten Gang, den Tod, den Weltraum und auch um Fußball. Zu den Veranstaltungen werden Philosophen wie Richard David Precht, Oskar Negt und Rüdiger Safranski erwartet, aber auch die frühere Bischöfin Margot Käßmann und Astronaut Reinhold Ewald. Die "Phil.Cologne" ist eine Tochter des etablierten Literaturfestivals "Lit.Cologne", das in diesem Jahr mehr als 90.000 Besucher anzog. Das Festival der Philosophie beginnt am 26. Juni und dauert fünf Tage.

  • Wagner-Nachlass soll in öffentliches Archiv

    Die Bayreuther Festspielchefin Katharina Wagner will den Nachlass ihres Vaters Wolfgang in Kürze dem Bayerischen Staatsarchiv zur Verfügung stellen. Im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel sagte sie, damit habe die Forschung Zugang zu dem Material. Nachlässe des Wagner-Clans sind von besonderer Brisanz, weil die Familie in der NS-Zeit einen engen Umgang mit den Nazi-Größen pflegte. In den vergangenen Jahren wurde diskutiert, wie mit dem Nachlass Wolfgang Wagners umgegangen werden soll. Der Enkel von Richard Wagner hatte die Festspiele nach dem Zweiten Weltkrieg übernommen und sich auch mit der braunen Vergangenheit der Familie auseinandergesetzt. Er starb 2010.

  • Andris Nelsons wird Chefdirigent in Boston

    Der Lette Andris Nelsons wird neuer Chefdirigent des Boston Symphony Orchestra. Das Orchester zählt zu den fünf bedeutendsten in den USA. Es nominierte den 34-Jährigen als 15. Musikdirektor seit seiner Gründung vor mehr als 100 Jahren. Nelsons löst James Levine ab, der den Posten seit 2004 innehatte. Nelsons leitete bis 2009 die Nordwestdeutsche Philharmonie in Herford und arbeitete in letzten Jahren mehrfach mit dem WDR Sinfonieorchester Köln zusammen.

  • Rattenfängersage soll UNESCO-Kulturerbe werden

    Die Sage über den Rattenfänger von Hameln soll UNESCO-Kulturerbe werden. Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann sagte, die Rattenfängersage gelte als hohes, weltweit verbreitetes Kulturgut und sei einzigartig. Hameln hat eine Wissenschaftlerin engagiert, die das Antragsverfahren vorantreiben soll. Die Rattenfängersage wurde in mehr als 30 Sprachen übersetzt und ist nach Schätzungen rund einer Milliarde Menschen bekannt. Die UNESCO schützt nicht nur Bauwerke, sondern auch herausragende immaterielle Kulturgüter als gemeinsames Erbe der Menschheit.

  • Moers Festival beginnt mit John Zorn

    Das internationale Musikfestival in Moers beginnt am Freitag mit einem Konzert des New Yorker Komponisten und Saxofonisten John Zorn. Am Eröffnungsabend sind gleich vier Konzerte seiner Musik gewidmet, die mit Elementen des Jazz, der Klassik und des Rock arbeitet. Bis Sonntag treten Musiker aus Europa, Afrika, Lateinamerika und den USA im Moerser Schlosspark auf. Es ist das letzte Mal, dass das Moers Festival im Zirkuszelt stattfindet. Aus Kostengründen zieht das traditionsreiche Musikfest im kommenden Jahr in eine feste Veranstaltungshalle um.

  • Kleist-Preis für Katja Lange-Müller

    Der Kleist-Preis 2013 geht an die Schriftstellerin Katja Lange-Müller. Die Kleist-Gesellschaft teilte mit, die 62-Jährige sei eine der sprachmächtigsten Autorinnen der deutschen Gegenwartsliteratur. Lange-Müller wuchs in der DDR auf und reiste 1984 nach West-Berlin aus. Sie schreibt Erzählungen und Romane. Zuletzt erschien ihr Roman "Böse Schafe", in dem sie eine deutsch-deutsche Liebesgeschichte im Berlin der 80er Jahre schildert. Der Kleist-Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

  • Letzte Wohnstätte von Kaiser Wilhelm II. bleibt erhalten

    Die letzte Wohnstätte von Kaiser Wilhelm II. im niederländischen Exil bleibt erhalten. Das "Huis Doorn" in der Nähe von Utrecht wird von September an ein Museum über den Ersten Weltkrieg beherbergen. Der Museumsdirektor sagte zur Begründung, Wilhelm II. habe eine Hauptrolle im Ersten Weltkrieg gespielt. Nachdem im vergangenen Jahr die staatlichen Subventionen für das Haus drastisch gekürzt worden waren, drohte der Villa das Aus. Der Museumsdirektor kündigte an, dass das neue Museum ausschließlich mit Ehrenamtlichen arbeiten werde. Kaiser Wilhelm II. hatte von 1920 bis zu seinem Tod im Jahr 1941 auf dem kleinen Landgut gelebt.

  • Tibetischer Autor zu Gefängnisstrafe verurteilt

    In China ist ein bekannter tibetischer Autor zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Wie der Radiosender "Radio Free Asia" berichtet, wurde der 36-jährige Gartse Jigme zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sein Buch "Der Mut des Königs" verbreitet zu haben. Jigme schildert darin die Leiden Tibets und der Tibeter und schreibt auch über den Dalai Lama, die Exilregierung und die Selbstverbrennungen. Gartse Jigme war im Januar festgenommen worden. Seitdem hat seine Familie keine Nachrichten mehr von ihm erhalten.

  • Civis-Medienpreise in Berlin vergeben

    In Berlin ist der Civis-Medienpreis für Integration und kulturelle Vielfalt verliehen worden. Der mit gut 20.000 Euro dotierte Preis ging an acht Radio- und Fernsehprogramme aus Deutschland, Polen und der Schweiz. Auch zwei Produktionen des Westdeutschen Rundfunks wurden ausgezeichnet. So kürte die Jury das Porträt eines iranischen Boxtrainers als beste lange Radioreportage. Einen Preis erhielt auch die Fernsehdokumentation "Die story: Friedhof der Illegalen". Autor Andreas Morell zeigt darin das Elend der Flüchtlinge, die über die türkisch-griechische Grenze nach Europa einreisen wollen. Der Civis-Medienpreis würdigt Beiträge, die das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern.

  • Mäzen Udo van Meeteren erhält Stifterpreis

    Der Düsseldorfer Unternehmer und Mäzen Udo van Meeteren wird am Freitag mit dem Deutschen Stifterpreis geehrt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen teilte mit, der 86-Jährige habe an Rhein und Ruhr viele mäzenatische Spuren hinterlassen. Die von ihm 1980 gegründete Stiftung van Meeteren fördert Wissenschaft, Kultur, Naturschutz, den internationalen Jugendaustausch sowie soziale und karitative Projekte. Außerdem war er an der Gründung der Stiftung Schloss und Park Benrath sowie weiterer Einrichtungen beteiligt. Die undotierte Auszeichnung wird Udo van Meeteren im Rahmen des Deutschen Stiftungstags in Düsseldorf übergeben.

  • Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung nicht verbieten

    Im jahrelangen Rechtsstreit um Fotos einer Kunstperformance von Joseph Beuys hat der Bundesgerichtshof sein Urteil verkündet. Demnach kann die Witwe von Joseph Beuys dem Museum Schloss Moyland nicht mehr verbieten, Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes auszustellen. Die Witwe hatte argumentiert, dass die Kunstaktion ihres Mannes urheberrechtlich geschützt sei und die Fotos eine unzulässige Bearbeitung darstellten. Die Richter der beiden ersten Instanzen gaben der Witwe Recht. Der Bundesgerichtshof urteilte dagegen, dass Beuys die Fotoserie selbst inszeniert habe. Beuys hatte 1964 in einer Fernsehsendung live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt und mit Schokolade ein Transparent gemalt.