Stimmen zum geplanten Kulturfördergesetz NRW: Mindeststandards für die Kultur?
Der Düsseldorfer Landtag diskutiert am Donnerstag (21.07.2011) erstmals ein "Kulturfördergesetz" für NRW. Der Antrag soll für eine breite Debatte über die künftige Kulturplanung sorgen. WDR.de hat Kultur-Institutionen im Land auf das Gesetz angesprochen.
Wolfgang Vogelmann, Leiter der Stadtbibliothek Bergkamen (Zweiter im Bundeswettbewerb "Bibliothek des Jahres 2011")
"Die Stadtbibliothek im dänischen Aarhus gilt als die beste Europas, mit einem Vielfachen an Medien - Bücher, Filme, CDs - im Vergleich zur Einwohnerzahl. Das ist in Skandinavien oder den Niederlanden keine Seltenheit. Unser Haus hingegen hat leider nicht mal so viele Bücher wie es Bergkamener gibt. Trotzdem: Bei uns gibt es noch einen planbaren Etat für Neuanschaffungen. Das sieht in vielen Nachbarstädten ganz anders aus. Wichtig wäre also, dass ein künftiges Gesetz auch in überschuldeten Gemeinden ein Mindestmaß an Kulturausgaben sicherstellt, so dass in allen Bibliotheken wenigstens die Mindeststandards gesichert sind und der freie Fall vieler Einrichtungen gestoppt werden kann."
Rainer Bode, Münster, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren in NRW

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Rainer Bode: Wunsch nach lebendiger Debatte
"Ich wünsche mir, dass rund ums Kulturgesetz eine lebendige Debatte entsteht. Keine 'Friede, Freude, Eierkuchen'-Diskussion, sondern eine, die Probleme und Unzulänglichkeiten klar benennt; da müssen richtig die Fetzen fliegen. In Kunst und Kultur - in NRW wie woanders - sitzen nämlich nicht alle im gleichen Boot, sondern manche auf der Titanic und andere im Kanu. Auch die Kulturpolitik ist zum Teil gekennzeichnet durch die Angst vor kritischen Fragen. Aber erst mit einer offenen Debatte über den Stand von Kunst und Kultur kommt man zu wirklich sinnvollen Lösungsmöglichkeiten. Ob dann mit oder ohne Gesetz: Hauptsache, es entsteht Handlungsbedarf und -druck. Hoffentlich wird meine Befürchtung, dass nichts davon realisiert wird, aufs Beste enttäuscht."
Ursula Theißen, Frauenkulturbüro Krefeld, Stv. Vorsitzende des Kulturrats NRW
"Wir als Kulturrat NRW haben immer die bloße Freiwilligkeit der Kulturförderung kritisiert und gefordert, dass sie zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören muss. Ein entsprechendes Kulturfördergesetz befürworten wir deshalb ganz ausdrücklich. Wir wünschen uns vor allem zielorientierte Regelungen und wirksame Verfahren. Dazu gehören Grundsicherungen für alle kulturellen Sparten mit einem transparenten Fördersystem, das Lösungen für heute wie für ein näheres und ferneres Morgen ermöglicht. Entscheidend dabei ist, dass eine größtmögliche Gemeinsamkeit zwischen den Akteur/innen des kulturellen Raums hergestellt wird - wir freuen uns auf eine hoffentlich partnerschaftliche Diskussion im Sinne der Kultur."
Michael Schmitz-Aufterbeck, Theater Aachen, Sprecher der Intendantenkonferenz NRW
"Mit dem angedachten Kulturfördergesetz kommen wir unserer Forderung nach Bestandssicherung, die sich auch und wesentlich an die Länder und den Bund richtet, einen Schritt näher, denn die Theater als öffentliche Räume müssen erhalten bleiben - eine Stadt ohne öffentliche Räume ist kein Ort, an dem Demokratie gelebt werden kann. Das Theater stellt sich in seiner künstlerischen und logistischen Kompetenz verlässlich zur Verfügung als Kristallisationspunkt der Identifikation mit der Stadt, in der wir leben - weit über das konkrete Spielplanangebot für den Kreis des klassischen Theaterpublikums hinaus. Eine Sicherung und Transparenz der Förderstrukturen auf Landesebene ist deshalb nur zu begrüßen."
Dr. Bernd Wagner, Institut für Kulturpolitik Bonn
"Wenn Kultur weiterentwickelt und den Kommunen geholfen werden soll, ihrer Förderverpflichtung auch in Zeiten von Spar- und Nothaushalten nachkommen zu können, muss ein Landesfördergesetz mindestens zwei Bedingungen erfüllen: zum einen festschreiben, wie viel Geld das Land dafür zusätzlich aufwenden will und zum anderen, wie sichergestellt wird, dass die Kommunalaufsicht bei Haushaltskonsolidierungen den Städten nicht gerade im Kulturbereich Kürzungsauflagen aufzwingt. Fehlen solche konkreten Festlegungen, ist das Fördergesetz - ähnlich wie die beiden neuen Bibliotheksgesetze in Thüringen und Hessen - nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht."
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- Kulturfördergesetz
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Ein "Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW" wollen SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag verabschieden. Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte sollen für insgesamt 13 Kultursparten wie Bühnen, Bibliotheken, Museen oder Freie Szene die Ziele, Rahmenbedingungen und Grundsätze der Förderung festgelegt werden. Außerdem wollen die aktuellen Regierungsfraktionen, dass der rechtliche Rahmen für eine Art Schutzschirm der kommunalen Kulturausgaben im Land überprüft wird. Was angesichts knapper Stadtkassen wünschenswert klingt, ist vor dem Hintergrund der "Kommunalen Selbstverwaltung" verfassungsrechtlich wie politisch hochkompliziert. Das Gesetz soll in enger Abstimmung mit den Kulturschaffenden und -institutionen im Land entstehen; das wird sicher anderthalb bis zwei Jahre dauern.
Stand: 21.07.2011, 06.00 Uhr
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