Streit um Urheberrecht an Beuys-Fotos Fettecke vor Gericht

Von David Ohrndorf

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht spricht am Freitag (30.12.2011) das Urteil in einem bizarren Rechtsstreit. Es geht um Fotos eines Happenings von Joseph Beuys im Jahr 1964. Die Witwe des Künstlers hat einem Museum untersagt, die Bilder zu zeigen. Streit um Urheberrecht an Beuys-Fotos: Fettecke vor Gericht


Eine Frau sitzt vor einem Plakat mit der Aufschrift "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet"

Teil des Happenings im Jahr 1964: Das Plakat mit der Aufschrift "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet". Es hängt heute im Museum Schloss Moyland.

Die Fotos, die WDR.de wegen des laufenden Rechtsstreits hier leider nicht veröffentlichen darf, zeigen Joseph Beuys in Aktion. Auf den Schwarzweiß-Bildern sind Ausschnitte eines Auftritts des skandalträchtigen Künstlers im ZDF zu sehen. 1964 war Beuys zusammen mit zwei weiteren Künstlern zu Gast in der Sendung "Drehscheibe" im Landesstudio Düsseldorf. Im Rahmen eines Happenings stellte er dort eine Fettecke her und malte mit Schokolade auf ein Plakat die Worte "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet". Marcel Duchamp (1887-1968) war ein französischer Maler und Objektkünstler; in seiner Aktion setzt sich Beuys mit dessen Kunstbegriff auseinander.

Von diesem Auftritt gibt es keine Video-Aufzeichnung. Die einzige Dokumentation sind 18 Fotos, die der Fotograf Manfred Tischer damals schoss und um die es jetzt vor Gericht geht.

Beuys' Auftritt im ZDF am 11. Dezember 1964

Beuys erstellte im inneren Winkel eines Bretterverschlags eine seiner berühmten Fettecken. Zunächst zog er eine Filzdecke mit sich, legte sie ab und stapelte dann Margarine-Packungen. Auf dem Boden lag eine Platte, auf die mit Schokolade und Braunkreuz-Farbe die Worte "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" gemalt wurden. Zu den Requisiten gehörten auch Schokoladetafeln, von denen einige auf der Platte platziert wurden. Angeschmolzene Schokolade und Fett wurden auch zur Verlängerung eines Spazierstocks eingesetzt.

(So beschreibt Kunsthistoriker Uwe M. Schneede die Beuys-Aktion im kommentierten Werkverzeichnis von Joseph Beuys)

Sind die Fotos eine Bearbeitung des Happenings?

Die Aktion ist fast 50 Jahre her, die Protagonisten inzwischen tot. Beuys starb 1986, Fotograf Tischer 2008 - das erleichtert die Arbeit des Gerichts nicht gerade. Seit fast drei Jahren streiten sich das Beuys-Museum Schloss Moyland am Niederrhein und die Witwe Eva Beuys um das Urheberrecht an den Fotos. Das Museum hatte die Bilder der Fettecken-Aktion direkt vom Fotografen gekauft und ausgestellt. 2009 mussten sie dann nach einer einstweiligen Verfügung aus der Ausstellung entfernt werden und lagern nun im Archiv des Museums. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte im folgenden Verfahren das Ausstellungsverbot. Die Richter sahen in den Aufnahmen eine "Umgestaltung des bewegten Originalwerks ins Statische" und sprachen damit das Urheberrecht Eva Beuys zu. Das Museum hätte die Witwe um Erlaubnis für die Ausstellung fragen müssen.

Museums-Anwalt: Es fehlen Ton, Handlung und Musik


Museum Schloss Moyland
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Museum Schloss Moyland

"Das ist sicher keine ganz einfache Urheberrechtsfrage", sagt Simon Bergmann, der Anwalt des Museums. Seiner Ansicht nach sind die 18 Bilder nur bruchstückhafte Momentaufnahmen des halbstündigen Happenings. Weder der Ton noch die Handlung oder die Musik seien in den Bildern zu erkennen. "Damit fehlen den Fotos entscheidende Wesenszüge des ursprünglichen Auftritts des Künstlers." Für den Anwalt ist somit klar, dass das Museum die Bilder ohne Genehmigung von Eva Beuys zeigen darf.

Der Anwalt der Künstlerwitwe, Gerhard Pfennig, sagt, dass es seiner Mandantin "nicht um zusätzliche Kontrolle" gehe. Eva Beuys sei es nur wichtig, dass die Kunst ihres Mannes werkgetreu behandelt werde, also so, wie Joseph Beuys sich seine Kunst ursprünglich gedacht habe - als Kunstaktion und nicht als Fotografie. "Wer hat die Deutungshoheit über ein Werk? Darum geht es", sagt Anwalt Gerhard Pfennig.

Boykottiert Eva Beuys das Museum?


Joseph Beuys und seine Ehefrau Eva Beuys (1986)
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Joseph Beuys mit Ehefrau Eva (1986)

Dieses Verfahren ist nicht die erste Auseinandersetzung von Eva Boys mit dem Museum Schloss Moyland, das eine umfangreiche Beuys-Sammlung besitzt. Anwalt Simon Bergmann sieht im Verhalten der Künstlerwitwe eine regelrechte "Boykott-Politik". "Frau Beuys hat bereits häufiger ihre Einwilligung verweigert, wenn es darum ging, Werke ihres Mannes für Veröffentlichungen des Museums zu fotografieren." Zudem habe sie auch öffentlich ankündigen lassen, "die Veröffentlichungspolitik des Museums zu boykottieren".

Urteil mit Folgen?

Simon Bergmann glaubt, dass das Urteil in dieser Angelegenheit weit reichende Folgen für Fotografen haben könnte. Deren Arbeit könnte schwieriger werden, weil die rechtliche Situation bei Aufnahmen von Theater- oder Musikaufführungen möglicherweise neu eingeschätzt werden müsse. Beuys-Anwalt Gerhard Pfennig hält den Streit für aufgebauscht. Es gehe nicht darum, Dokumentationsfotografie zu verbieten. Museums-Anwalt Bergmann glaubt, dass der Streit letztlich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden wird - egal wie das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgericht am Freitag (30.12.2011) ausfällt.


Stand: 30.12.2011, 06.01 Uhr


Kommentare zum Thema (14)

letzter Kommentar: 30.12.2011, 17:22 Uhr

S8 schrieb am 30.12.2011, 17:22 Uhr:
Ich glaube nicht, dass man die damalige Studioatmosphäre in Super-8 oder MAZ in all ihren Dimensionen des Erlebens und Erscheinens, ihres gesellschaftlichen Kontextes und dem zeitgemäßen Empfinden des reflektierenden Betrachters auch nur annähernd der Realität und der daraus entwickelten Fiktion hätte angemessen abbilden können. So müssen wir schließen, daß es kein zeitgenössisches Verfahren gab, das Ureigentliche der Performance, die lebendige Interaktion von Schaffendem, Werk, Publikum und Zeitstimmung, zu konservieren ohne eine erhebliche Verzerrung, gar Schändung des Werkes heraufzubeschwören, den anderen mitzuteilen. Sehen Sie sich die Dynamik, den Schmerz, den Leid eines Verkehrsunfalls an und dann - das Zeitungsphoto danach.
Banause schrieb am 30.12.2011, 13:32 Uhr:
Als begeisterter Hobbyfotograf habe ich in meinem Leben schon viele vergleichbare Kunstwerke fotografiert, aber niemals sind Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen an mich gestellt worden. Allerdings habe ich für meine Bilder auch nie Kaufinteressenten gefunden. Vielleicht lag es daran, dass der Sperrmüll immer schon auf der Straße stand ... ?
Gunnar schrieb am 30.12.2011, 12:12 Uhr:
Unabhängig davon, ob man diese "Machwerke" als Kunst bezeichnen sollte, sind es meist die hinterbliebenen Angehörigen, die einen solchen Spektakel veranstalten. Ohne jemals selbst etwas geleistet zu haben, ein ganzes Leben im Schatten des "Meisters" zu führen, frustriert ungemein. Aber reich gesegnet mit der "Hinterlassenschaft" kann dann mit einer riesigen Bugwelle zum Angriff auf die interessierte Gesellschaft gepfiffen werden, um sich selbst endlich in's rechte Licht zu rücken und sich in den Geschichtsbüchern der Skandale zu verewigen. Größenwahn erfreut die Anwälte. Aber wenn's doch nun wirklich keine andere Probleme gibt ...
Anonym schrieb am 30.12.2011, 12:08 Uhr:
Ein Van Goh oder ein Da Vinci sind kunst. Das hier gehört auf eine Müllhalde.
Es sind immer die Erben... schrieb am 30.12.2011, 11:08 Uhr:
...die den Ruf des Urhebers in den Dreck ziehen und sein Ansehen mit Müll besudeln. Ob es Frank Zappa, Loriot oder Klaus Kinski ist: Diese Erben ziehen mit einer Armee von Anwälten in den Krieg mit dem Ziel, das kulturelle Erbe einer ganzen Nation zu vernichten. Ein Sohn (Enkel?) von Kinski hat einem Kölner Theater unter Androhung der wirtschaftlichen Vernichtung verbieten lassen, unter Nutzung einiger Zitate von Kinski ein eigenes Theaterstück zu machen. Die Witwe von Zappa ist gegen jahrzehntelange treue Fans ihres toten Mannes in den Krieg gezogen und wollte ihnen verbieten lassen, öffentlich das Erbe des Genies Zappa in Erinnerung zu behalten. Und auch die Tochter von Loriot hat vor kurzem unter Beweis gestellt, dass sie keine Käufer für DVDs haben will. Es ist eine Generation von Erben herangewachsen, die mit Hilfe der parasitären Lebensform Anwalt, diesem Krebsgeschwür der Gesellschaft, das Ansehen von Genies vernichtet.

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