Religiöse Beschneidung: Keine einheitliche Linie in NRW
Klare Worte statt Verwirrung: In Berlin sind Beschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Damit soll Ärzten und Eltern die Sicherheit gegeben werden, die sie nach einem umstrittenen Kölner Urteil verloren haben. Ein Modell für NRW?

-
Bild 1 vergrößern
+
Beschneidung: Viele verschiedene Regelungen
Religiöse Beschneidungen von muslimischen oder jüdischen Jungen sind in Berlin wieder erlaubt - wenn sie nach medizinisch fachgerechten Standards vorgenommen werden. Die Eltern müssen demnach vorher über mögliche Risiken aufgeklärt werden und ihre Zustimmung schriftlich geben. Die Beschneidung muss zudem "religiös motiviert" sein. Das hat der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch (05.09.2012) bekanntgegeben. Strenge Voraussetzungen, die den operierenden Ärzten Rechtssicherheit und den Staatsanwälten Maßstäbe an die Hand geben sollen.
Denn in Deutschland herrscht seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Ende Juni Verwirrung: Das hatte eine religiöse Beschneidung als Körperverletzung und damit als Straftat gewertet. Anlass war der Fall eines Vierjährigen, nach dessen Beschneidung es Komplikationen gegeben hatte. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Folge: Muslime und Juden sahen ihre Traditionen in Gefahr, Kliniken weigerten sich, Beschneidungen vorzunehmen.
Das Justizministerium NRW macht keine Vorgaben
"Dankbar" seien sie, sagten Vertreter des Jüdischen Krankenhauses in Berlin. Könnte diese Präzisierung nicht auch in NRW die Lage entspannen, die Berliner Regelung nicht auch ein Modell für NRW sein? "Deutlich nein", sagt Peter Marchlewski, Sprecher des Justizministeriums zu WDR.de. Damit meint er aber nicht die Regelung an sich, sondern das Verfahren. 2001 habe sich das Ministerium verpflichtet, keinen Einfluss auf Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften zu nehmen. "Wenn der Kläger, also der Staatsanwalt, politisch gestoppt werden könnte, dann wäre es mit der Unabhängigkeit nicht mehr weit her", so Sprecher Peter Marchlewski. Aus diesem Grund wird im Ministerium auch nicht nachgehalten, ob und wie viele Ermittlungsverfahren rund um Beschneidungen eingeleitet wurden.
Keine einheitliche Linie
Zuständig sind vielmehr die drei Generalstaatsanwaltschaften in Hamm, Düsseldorf und Köln. Allerdings gibt es offensichtlich deutliche Unterschiede, was Vorgaben an die untergeordneten Staatsanwaltschaften, Informationen an die übergeordnete Dienststelle oder auch eine Bewertung der Berliner Regelung betrifft. Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass allgemeine Richtlinien und Feststellungen beim Thema Beschneidung nicht möglich seien. Das Kölner Vorgehen orientiere sich deshalb an der jeweiligen Situation: "Eine gründliche Prüfung und Abwägung erfolgt immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles", sagte Sprecher Ulrich Boden WDR.de. Zu den Berliner Vorgaben wollte er keine Stellung nehmen.
Der Sprecher der Hammer Behörde, die zugleich die größte Deutschlands ist, wollte die Berliner Regelung noch nicht bewerten, sagte aber, dass den Staatsanwälten im Geschäftsbereich keine Vorgaben gemacht würden. Eine generelle Richtlinie sei nicht nötig: "Wir entscheiden immer aufgrund konkreter Fälle."
Rechtssicherheit für Muslime und Juden
Anders die Behörde in Düsseldorf: Dort werden alle Fälle zentral bearbeitet, "damit nicht der eine Dezernent so und der andere so entscheidet", wie Sprecher Michael Schwarz sagt. "Es ist wichtig, dass die jüdischen und muslimischen Bürger Rechtssicherheit haben." Ausschlaggebend sei weniger das Kölner Urteil gewesen als die anschließende Diskussion.
Inhaltlich ist die Düsseldorfer Linie klar: "Wenn die Beschneidung religiös motiviert ist, ein approbierter Arzt den Eingriff nach den Regeln der Kunst vornimmt und eine elterliche Einwilligung vorliegt, wird das nicht verfolgt." Damit ähnelt die Vorgabe der neuen Berliner Regelung - ob sie in allen Details identisch ist, konnte Schwarz allerdings nicht sagen. Im Übrigen weiß er nur von einem Verfahren, das seit dem Kölner Urteil eingeleitet wurde, "aber da scheint nicht viel dran zu sein".
Warten auf ein Bundesgesetz?
Die Präzisierung in Berlin soll den Ärzten auch Rechtssicherheit geben, bis es eine einheitliche Regelung per Bundesgesetz gibt. Die soll in den kommenden Wochen kommen. In der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hält man die nicht für dringend: "Wir glauben, einen gangbaren Weg gefunden zu haben." Wenn es aber eine gesetzliche Regelung geben sollte, "werden wir die zum Maßstab machen."
Stand: 05.09.2012, 16.21 Uhr
- Keine Körperverletzung? [Mediathek]
- Audio: Beschneidungsverbot: Wie reagieren Verbände und Kliniken? (02.07.2012) Jochen Hilgers, WDR 2 Mittagsmagazin
- Audio: Hintergründe des Urteils zu einem einschneidenden Ritual [WDR 5] WDR 5 Diesseits von Eden 01.07.2012
- Die Freiheit zum chirurgischen Eingriff? [Mediathek]
- Nach dem Kölner Beschneidungs-Urteil: Beschneidung bestrafen? Ein Pro und Contra (27.06.2012)
- Reaktionen auf Kölner Urteil: Beschneidung als Körperverletzung (26.06.2012)
Kommentare zum Thema (37)
letzter Kommentar: 10.09.2012, 10:35 Uhr
- Gläubigker schrieb am 10.09.2012, 10:35 Uhr:
- Herr Seeligman hält Jesus für keinen Ost-Friesen! Nun gut, in der Bibel tauchen Ost-Friesen auch nur ganz, ganz selten auf! Aber, so die Bibel, Jesus war ein Kritiker überholter Jüdischer Glaubensgrundsätze, möglicherweise auch der "Knaben-Beschneidung" aus Religiösen Motiven. Den Tempelhändlern hatte Jesus zumindest ihre Teppiche um die Ohren gehauen. Das Judentum hält sich seine Traditionen (1700 Jahre "Vorhaut ab") zugute und begründet sich selber numal aus einer gewissen Traditions-Gläubigkeit heraus! Nur, unsere Christlichen Werte beruhen zunächst auf einem gewissen Fortschrittsglauben. Und dazu gehört nunmal, dass überkommene Werte auf die Prüfbank gehören. Der Christliche Westen hatte nunmal 300 Jahre Aufklärung und vielleicht ist es nunmal an der Zeit, die Juden und nicht zuletzt die Muslime an den Segnungen der Aufklärung teilhaftig werden zu lassen. Wenn jetzt die Politik einknickt hat Jesus ganz umsonst rebelliert!
- R.Hawighorst schrieb am 10.09.2012, 09:46 Uhr:
- Beschneidung OK.Das das Tierschutzgesetz für Juden und Moslems abgeschaft wurde stört mich mehr.Schächten/Halal.
- @Anna2 schrieb am 07.09.2012, 09:49 Uhr:
- Ein unlogischer Bruch in diesen Beschraenkungen ist die"Religionsmuendigkeit"ab 14 Jahren.Dies gehoerte wie alles andere auf die Zeit der Volljaehrigkeit gesetzt.Zudem nochmal der Hinweis auf Theodor Herzel dem Begruender des modernen Politischem Zionismus-der sich weigerte seinen Sohn beschneiden zu lassen.In Israel sind immerhin aus Ablehnung dieses"abstoßenden, barbarischer Aktes, wie das Ritual eines primitiven Stammes in Afrika" 3% nicht beschnitten und in England deutlich mehr!"Juedisches Leben"ist also durchaus ohne Kindsverstuemmelung denkbar!Gleiches sollte auch fuer aufgeklaerte Moslems gelten.
- @Anna schrieb am 07.09.2012, 09:36 Uhr:
- Irrtum-Tiere werden in Deutschland grossteils besser gestellt als Menschen(auch wenn sie als Sache gelten):Kupieren verboten,Raum fuer einen Schaeferhund min 10qm usw.Obwohl es nun im Gesetz heisst das Eltern die SORGE fuer ihr Kind obliegt-statt wie frueher"die Gewalt(sic)ueber ihre Kinder-will man Eltern erlauben GEWALT ueber ihre Kinder aufgrund Steinzeitlicher Hygiene Vorstellungen auszuueben.Denn nichts anderes ist die Beschneidung von Maennlichen Saeuglingen und Kindern-verbraemt in einer Religioesen Vorschrift.Ihr Satz:"Ich bin dafür, dass Kinder ab einem gewissen Alter selber entscheiden sollen dürfen, ob sie die Beschneidung möchten oder nicht."-geht von der Irrigen Tatsache aus das sich KINDER frei entscheiden koennten!DAS kann der Mensch aber fruehestens als VOLLJAEHRIGER!Bis zum erreichen der Volljaehrigkeit unterliegt jeder Mensch gesetztlichen Beschraenkungen und ist auf die Zustimmung seiner Eltern angewiesen.Ein unlogischer Bruch in diesen Beschraenkungen ist die"Re ...
- kleinundbissig schrieb am 06.09.2012, 20:39 Uhr:
- Was geschieht eigentlich wenn eines Tages aus irgend einem Winkel der Welt irgendwelche "Gläubigen" auftreten, die einer ja wohl tausende Jahre älteren Gottheit der Mayas und / oder Azteken folgen? Wird dann unter Berufung auf Religionsfreiheit für diesen Personenkreis das Sonderrecht auf Blut- und Menschenopfer erteilt? Oder wenn in irgendeinem noch unerforschten Teil der Erde ein "Stamm" entdeckt wird, zu dessen Gepflogenheiten - auch im "religiösen" Sinne - der Kanibalismus zählt! Ebenfalls Sonderrecht??? Wo leben wir eigentlich? Leben wir in einem aufgeklärten und freiheitlichen Europa des 21. Jahrhunderts oder in einem noch im Mittelalter oder gar davor befindlichen Teil dieser Erde?!?
Alle Kommentare zu "Religiöse Beschneidung:Keine einheitliche Linie in NRW" anzeigen
Seite teilen
Über Soziale Medien