Nach dem Kölner Beschneidungs-Urteil Beschneidung bestrafen? Ein Pro und Contra

Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung unter Strafe gestellt. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der muslimischen oder jüdischen Eltern. Ein Mediziner und ein Jurist kommentieren das Urteil.


Muslimischer Junge in einem Beschneidungskostüm
Bild 1 vergrößern +

Die Beschneidungsrituale für muslimische Jungen sorgen für Streit.

Das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sorgte am Mittwoch (27.06.2012) weiter für Diskussionen. Die Kölner Richter hatten die Beschneidung als Straftat bewertet. In der am Dienstag (26.06.2012) veröffentlichten Entscheidung verwiesen sie darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert" werde. Ins Rollen gekommen war der Fall, weil es nach dem Eingriff eines Mediziners an einem Vierjährigen zu Komplikationen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet. Scharfe Kritik an dem Urteil übten der Zentralrat der Juden und muslimischen Verbänden. Da es sich nicht um ein höchstrichterliches Urteil handelt, ist es nicht allgemeinverbindlich.

Für WDR.de diskutieren zwei Experten aus unterschiedlicher Blickrichtung über mögliche Folgen des Urteils. Der Rechtswissenschaftler Holm Putzke lobt den Richterspruch als "Meilenstein" für das "Kindeswohl". Der Mediziner Martin Büsing warnt hingegen vor mehr Beschneidungen in einer Grauzone. Führt das Urteil also in die richtige Richtung?

Pro

Holm Putzke: "Das Kölner Urteil ist ein Meilenstein, weil erstmals das Recht des Kindes auf seine körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, also das Kindeswohl, über das Recht elterlicher Religionsausübung gestellt wurde. Dieser Musterfall könnte mit seiner Signalwirkung weitreichende Folgen haben. Die Richter haben ein klares Zeichen gesetzt, dass Gewalt gegen Kinder selbst in Religionsgemeinschaften nicht akzeptabel ist und es insoweit keine rechtsfreien Räume gibt.


Prof. Dr. Holm Putzke, Jurist an der Uni Passau.

Beschneidungs-Skeptiker Putzke

Es ist zwar nicht zu erwarten, dass Staatsanwaltschaften von nun an gegen jede medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines kleinen Jungen vorgehen werden, aber für Ärzte ist das juristische Risiko weiter angestiegen. Jeder Mediziner muss noch genauer abwägen, ob er eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen vornimmt. Ich will niemandem die Beschneidung verwehren, aber nicht zuletzt angesichts medizinischer Risiken, die mit jedem operativen Eingriff nun einmal verbunden sind, sollten muslimische und jüdische Eltern gründlich überlegen, ob eine Zustimmung zu dem irreversiblen Eingriff unbedingt notwendig ist. Gut wäre es, wenn jetzt eine gesellschaftliche Debatte über die Beschneidung in Gang kommt.

Bei den Muslimen ist es mit den religiösen Riten durchaus vereinbar, länger mit der Beschneidung zu warten, weil es keinen festgelegten Zeitpunkt gibt. Bei den Juden ist die Beschneidung laut Bibel am achten Tag nach der Geburt vorgeschrieben, aber selbst im Judentum ist die religiöse Beschneidung umstritten. Das Alte Testament wird aus gutem Grunde ja nicht in jedem Punkt wortwörtlich genommen – warum sollte es nicht auch bei der Beschneidung möglich sein, über religions- und grundrechtskonforme Alternativen nachzudenken."

Contra

Martin Büsing: "Dieses Urteil mag juristisch nachvollziehbar sein, mit der Lebenswirklichkeit hat es aber leider wenig zu tun. Die Beschneidung ist nun einmal eine tief verwurzelte religiöse Tradition bei Muslimen und Juden. Mit Urteilen lässt sich religiöse Tradition nicht einfach brechen.

Der Richterspruch könnte sehr bedenkliche Folgen haben. Ich fürchte, dass viele Beschneidungen künftig in einer Grauzone abgehalten werden, ohne Narkose und mit mangelnder Hygiene. Schon jetzt gibt es bei Muslimen sogenannte Beschneider, die Jungen in Privatwohnungen ohne medizinische Mindeststandards beschneiden. Diese Beschneider haben ihre traditionellen Kenntnisse und beherrschen ihr Handwerk auch - gleichwohl ist hier der Anteil von Komplikationen und Missbildungen ungleich höher als in Kliniken, wo es äußerst selten zu Problemen kommt. Wir bekommen es in unserem Krankenhaus bereits jetzt immer wieder mit gravierenden Fehlbildungen am Penis nach solchen Eingriffen von Beschneidern zu tun.


Pro und Contra zum Thema Beschneidung.
Bild 2 vergrößern +

Der Chirurg Martin Büsing

Das Kölner Urteil könnte bei verunsicherten muslimischen Eltern den Trend zu Beschneidern verstärken - und einen Beschneidungs-Tourismus in muslimische Länder auslösen. Bei hunderttausenden Geburten von muslimischen Jungen pro Jahr allein in Deutschland könnte es zu zahlreichen Fällen mit Komplikationen kommen. Bei jüdischen Jungen führen wir an unserer Klinik Beschneidungen ab dem sechsten Lebensmonat durch. Die Beschneidung von jüdischen Säuglingen bis zum achten Lebenstag machen wir nicht."

Die Interviews führte Martin Teigeler.


Stand: 27.06.2012, 18.59 Uhr


Kommentare zum Thema (111)

letzter Kommentar: 02.07.2012, 13:40 Uhr

Paul Bömer schrieb am 02.07.2012, 13:40 Uhr:
Es ist ja kein rechtsfreier Raum, den Herr Putzke zu sehen glaubt. Wenn man die Beschneidung zuließe, wäre das ein gesellschaftlicher Raum mit einem eigenen Recht, welches sich vom Recht der anderen auf dem Gebiet des Raumes auf dem das Grundgesetz gilt, unterscheidet. Für uns alle gilt das Strafrecht gleichermaßen, es ist uns verboten, den Körper anderer zu verletzen, und es ist nicht einzusehen, dass es von Religionsgemeinschaften umgangen werden darf. Man darf ihnen nicht ein eigenes Strafrecht gewähren -ich halte es bereits für einen Skandal, dass sie über ein Arbeitsrecht verfügen. Wenn man dieses Prinzip nicht beherzigt, wird man auch Anderen Sonderrechte einräumen müssen und auf diese Weise viele in unserer Verfassung verankerte Prinzipien aufweichen müssen. In meiner Weltanschauung gibt es einen Ritus, bei dem Kindern im Alter von 4 Wochen durch Teilamputation die Ohren ein wenig gespitzt werden. Ich habe bei meinen Kindern aus o.g Gründen darauf verzichtet. LG Paul
ulrike rothe schrieb am 02.07.2012, 12:06 Uhr:
ich finde das urteil richtig. über die beschneidung von mädchen gibt es einige gruppen, die sich für deren abschaffung einsetzen. genauso sollte es bei jungen sein. auch für deren abschaffung sollte man sein. meistens hat alles am menschlichen körper eine funktion, so auch die vorhaut. die beschneidung aus hygienischen und religiösen gründen lehne ich ab (nicht die aus medizinischen). das empfinden am penis verändert sich durch beschneidung, das ist doch schade! außerdem stellt es vielleicht auch ein trauma für die betroffenen dar. ich halte beschneidung für falsch, sowohl männliche als auch weibliche.
WDR.de schrieb am 02.07.2012, 12:07 Uhr:
Post wurde entfernt. Bitte üben Sie Ihre Kritik sachlich und respektvoll, hier soll konstruktiv diskutiert werden
volkmar salzwedel schrieb am 02.07.2012, 09:48 Uhr:
Über die Meinung des Professors für Med. Geschichte der laufenden Sendung in WDR5 bin ich entsetzt, auch bei aller kultureller Logik. Nach seinem Rat werde ich mich auch zu einer kulturellen Entfernung der Klitoris einladen lasse, sollte ich dazu eingeladen werden.
elke schrieb am 02.07.2012, 09:42 Uhr:
ich wollte meinen Sohn kurz nach der Geburt, aus hygienischen Gründen, beschneiden lassen.das scheiterte an dem Kindsvater. In den ersten Jahren hatte da arme Kind 2 Vorhautentzündungen. Schmerzhaft und unnötig. Im Namen der Hygiene bin ich als Frau für die Beschneidung!

Alle Kommentare anzeigen



Kulturnachrichten

  • Maximilian Schnaus erhält Paul Hindemith-Preis

    Der Paul Hindemith-Preis geht in diesem Jahr an den Organisten und Komponisten Maximilian Schnaus. Die Auszeichnung wird vom Schleswig-Holstein Musik Festival im Rahmen eines Kompostitionswettbewerbs für Orgel vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Maximilian Schnaus wurde 1986 im fränkischen Bad Neustadt geboren. Ausgezeichnet wurde er für seine Komposition "Come sweetest death", die im Juli in Lübeck uraufgeführt wird.

  • Berliner Kurzfilm in Cannes ausgezeichnet

    Beim Filmfest in Cannes hat der deutsche Kurzfilm "Komm und Spiel" den Preis für die beste Neuentdeckung erhalten. Regisseurin Daria Belova erzählt von dem Jungen Grisha, der in Berlin Krieg spielt - bis auf einmal Bilder der Gegenwart mit denen aus dem Zweiten Weltkrieg verschmelzen. Daria Belova wurde in St. Petersburg geboren und studiert seit 2008 an der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin. "Komm und Spiel" ist einer der wenigen deutschen Beiträge beim diesjährigen Filmfest in Cannes.

  • Göttinger Unibibliothek gibt NS-Raubgut zurück

    Die Göttinger Universitätsbibliothek hat NS-Raubgut nach Frankreich zurückgegeben. Dabei handelt es sich um drei Bände zur Kunstgeschichte in Indien und Siam sowie um mehr als 4.000 Landkarten. Bereits im Februar hatte die Universitätsbibliothek 38 Bücher an die polnische Stadt Posen zurückgegeben. Insgesamt haben Wissenschaftler in einem Forschungsprojekt rund 1.100 Bücher aus dem Göttinger Bestand als eindeutige oder verdächtige NS-Raubgutfälle identifiziert. Im Dritten Reich waren neben Kunstwerken auch Bücher in großem Umfang beschlagnahmt und geraubt worden.

  • Höhlenmalereien im Norden Mexikos entdeckt

    Forscher haben im Nordosten Mexikos fast 5.000 gut erhaltene Höhlenmalereien entdeckt. Dargestellt sind unter anderem Menschen, Hirsche, Eidechsen und Tausendfüßler. Nach Auffassung der leitenden Archäologin Martha García Sánchez belegt der Fund, dass in der Region drei Jäger- und Sammlerkulturen aus der Zeit vor der spanischen Eroberung gelebt haben müssen. Sie hätten sich offenbar 200 Jahre lang der spanischen Kontrolle entzogen.

  • Deutsche Theaterlandschaft als Weltkulturerbe

    Die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft soll nach dem Willen des Deutsche Bühnenvereins zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt werden. Der Präsident des Bühnenvereins, Klaus Zehelein, sagte in einem Zeitungsinterview, eine Anerkennung von der UNESCO als Weltkulturerbe werde zwar keinen zusätzlichen Cent in die Kassen spülen. Die Aufmerksamkeit gegenüber der Theaterlandschaft werde aber dann eine andere sein. In Kiel treffen sich die Intendanten und Direktoren der deutschen Theater und Orchester zur Jahreshauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins.

  • Nike Wagner wird neue Intendantin des Beethovenfestes

    Nike Wagner wird neue Intendantin des Bonner Beethovenfestes. Der Rat der Stadt wählte die Urenkelin von Richard Wagner einstimmig auf den Leitungsposten des Musikfestivals. Nike Wagner folgt auf die scheidende Intendantin Ilona Schmiel, die an die Tonhalle Zürich wechselt. Wagner tritt ihr Amt zu Beginn des kommenden Jahres an. Bekannt wurde die 1945 in Bayreuth geborene Kulturwissenschaftlerin unter anderem durch die kritische Auseinandersetzung mit ihrer Familiengeschichte. Nike Wagner leitet seit 2004 das Kunstfest "Pèlerinages" in Weimar.

  • Streichquartett des 14-jährigen Max Bruch entdeckt

    Eine Frankfurter Wissenschaftlerin hat ein verschollen geglaubtes Streichquartett von Max Bruch entdeckt. Der Komponist war 14 Jahre alt, als er sich damit 1852 um ein Stipendium der Frankfurter Mozart-Stiftung bewarb. Er gewann mit dem Streichquartett ein Vierjahres-Stipendium. Die Musikwissenschaftlerin Ulrike Kienzle fand die Handschrift bei Recherchen über die Geschichte der Mozart-Stiftung und ihrer Stipendiaten.

  • Emscherkunst-Projekt erhält UNESCO-Auszeichnung

    Die Freiluftausstellung Emscherkunst ist von der UNESCO als Beitrag zur UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgezeichnet worden. Das teilten die Veranstalter des Projektes in Essen mit. Premiere hatte die Emscherkunst im Kulturhauptstadtjahr 2010. Mit der Ausstellung sollte der Umbau des Abwasserflusses Emscher hin zu einer natürlichen Flusslandschaft künstlerisch begleitet werden. Ab dem 22. Juni folgt für genau 100 Tage eine Neuauflage des Kunstprojektes. Herzstück der Ausstellungsfläche ist wieder die Emscherinsel zwischen Emscher und Rhein-Herne-Kanal.

  • Europaparlament: Kultur aus Freihandel mit USA ausnehmen

    Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, die Kultur aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA auszuklammern. Das Straßburger Plenum verlangte in einer Entschließung, dass die "kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas" gewahrt bleiben müsse. Kulturschaffende fürchten, dass im Zuge einer Liberalisierung Möglichkeiten wegfallen könnten, Filme und andere Kulturgüter öffentlich zu fördern. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA sollen im Sommer beginnen.

  • Fotografin Leibovitz erhält Prinz-von-Asturien-Preis

    Die amerikanische Fotografin Annie Leibovitz erhält den spanischen Prinz-von-Asturien-Preis in der Sparte Kommunikation und Humanwissenschaften. Zur Begründung hieß es, Leibovitz habe den internationalen Fotojournalismus dynamisiert. Der Prinz-von-Asturien-Preis gilt als die "spanische Version des Nobelpreises". Er wird alljährlich in acht Sparten vergeben und ist mit jeweils 50.000 Euro dotiert. Die Auszeichnungen werden den Preisträgern im Oktober vom spanischen Kronprinzen Felipe überreicht.

  • UNESCO Deutschland sorgt sich um kulturelle Vielfalt in der EU

    Die Deutsche UNESCO-Kommission sorgt sich um die kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union. Anlass dafür ist das zwischen der EU und den USA geplante Freihandelsabkommen. Dieses Abkommen dürfe nicht zu einem Verbot öffentlicher Förderung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien führen, heißt es in einer Erklärung der deutschen Sektion der Weltkulturorganisation UNESCO. Vergangene Woche hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erklärt, er sorge sich mit Blick auf das Freihandelsabkommen um die Buchpreisbindung in Deutschland. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, der EU-Kommission nur dann ein Verhandlungsmandat für das Abkommen zu erteilen, wenn der Kultur- und Mediensektor ausgenommen werde.