Nach dem Kölner Beschneidungs-Urteil: Beschneidung bestrafen? Ein Pro und Contra
Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung unter Strafe gestellt. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege die Grundrechte der muslimischen oder jüdischen Eltern. Ein Mediziner und ein Jurist kommentieren das Urteil.

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Die Beschneidungsrituale für muslimische Jungen sorgen für Streit.
Das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sorgte am Mittwoch (27.06.2012) weiter für Diskussionen. Die Kölner Richter hatten die Beschneidung als Straftat bewertet. In der am Dienstag (26.06.2012) veröffentlichten Entscheidung verwiesen sie darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert" werde. Ins Rollen gekommen war der Fall, weil es nach dem Eingriff eines Mediziners an einem Vierjährigen zu Komplikationen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet. Scharfe Kritik an dem Urteil übten der Zentralrat der Juden und muslimischen Verbänden. Da es sich nicht um ein höchstrichterliches Urteil handelt, ist es nicht allgemeinverbindlich.
Für WDR.de diskutieren zwei Experten aus unterschiedlicher Blickrichtung über mögliche Folgen des Urteils. Der Rechtswissenschaftler Holm Putzke lobt den Richterspruch als "Meilenstein" für das "Kindeswohl". Der Mediziner Martin Büsing warnt hingegen vor mehr Beschneidungen in einer Grauzone. Führt das Urteil also in die richtige Richtung?
Pro
Holm Putzke: "Das Kölner Urteil ist ein Meilenstein, weil erstmals das Recht des Kindes auf seine körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, also das Kindeswohl, über das Recht elterlicher Religionsausübung gestellt wurde. Dieser Musterfall könnte mit seiner Signalwirkung weitreichende Folgen haben. Die Richter haben ein klares Zeichen gesetzt, dass Gewalt gegen Kinder selbst in Religionsgemeinschaften nicht akzeptabel ist und es insoweit keine rechtsfreien Räume gibt.

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Beschneidungs-Skeptiker Putzke
Es ist zwar nicht zu erwarten, dass Staatsanwaltschaften von nun an gegen jede medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines kleinen Jungen vorgehen werden, aber für Ärzte ist das juristische Risiko weiter angestiegen. Jeder Mediziner muss noch genauer abwägen, ob er eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen vornimmt. Ich will niemandem die Beschneidung verwehren, aber nicht zuletzt angesichts medizinischer Risiken, die mit jedem operativen Eingriff nun einmal verbunden sind, sollten muslimische und jüdische Eltern gründlich überlegen, ob eine Zustimmung zu dem irreversiblen Eingriff unbedingt notwendig ist. Gut wäre es, wenn jetzt eine gesellschaftliche Debatte über die Beschneidung in Gang kommt.
Bei den Muslimen ist es mit den religiösen Riten durchaus vereinbar, länger mit der Beschneidung zu warten, weil es keinen festgelegten Zeitpunkt gibt. Bei den Juden ist die Beschneidung laut Bibel am achten Tag nach der Geburt vorgeschrieben, aber selbst im Judentum ist die religiöse Beschneidung umstritten. Das Alte Testament wird aus gutem Grunde ja nicht in jedem Punkt wortwörtlich genommen – warum sollte es nicht auch bei der Beschneidung möglich sein, über religions- und grundrechtskonforme Alternativen nachzudenken."
Contra
Martin Büsing: "Dieses Urteil mag juristisch nachvollziehbar sein, mit der Lebenswirklichkeit hat es aber leider wenig zu tun. Die Beschneidung ist nun einmal eine tief verwurzelte religiöse Tradition bei Muslimen und Juden. Mit Urteilen lässt sich religiöse Tradition nicht einfach brechen.
Der Richterspruch könnte sehr bedenkliche Folgen haben. Ich fürchte, dass viele Beschneidungen künftig in einer Grauzone abgehalten werden, ohne Narkose und mit mangelnder Hygiene. Schon jetzt gibt es bei Muslimen sogenannte Beschneider, die Jungen in Privatwohnungen ohne medizinische Mindeststandards beschneiden. Diese Beschneider haben ihre traditionellen Kenntnisse und beherrschen ihr Handwerk auch - gleichwohl ist hier der Anteil von Komplikationen und Missbildungen ungleich höher als in Kliniken, wo es äußerst selten zu Problemen kommt. Wir bekommen es in unserem Krankenhaus bereits jetzt immer wieder mit gravierenden Fehlbildungen am Penis nach solchen Eingriffen von Beschneidern zu tun.

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Der Chirurg Martin Büsing
Das Kölner Urteil könnte bei verunsicherten muslimischen Eltern den Trend zu Beschneidern verstärken - und einen Beschneidungs-Tourismus in muslimische Länder auslösen. Bei hunderttausenden Geburten von muslimischen Jungen pro Jahr allein in Deutschland könnte es zu zahlreichen Fällen mit Komplikationen kommen. Bei jüdischen Jungen führen wir an unserer Klinik Beschneidungen ab dem sechsten Lebensmonat durch. Die Beschneidung von jüdischen Säuglingen bis zum achten Lebenstag machen wir nicht."
Die Interviews führte Martin Teigeler.
Stand: 27.06.2012, 18.59 Uhr
Kommentare zum Thema (111)
letzter Kommentar: 02.07.2012, 13:40 Uhr
- Paul Bömer schrieb am 02.07.2012, 13:40 Uhr:
- Es ist ja kein rechtsfreier Raum, den Herr Putzke zu sehen glaubt. Wenn man die Beschneidung zuließe, wäre das ein gesellschaftlicher Raum mit einem eigenen Recht, welches sich vom Recht der anderen auf dem Gebiet des Raumes auf dem das Grundgesetz gilt, unterscheidet. Für uns alle gilt das Strafrecht gleichermaßen, es ist uns verboten, den Körper anderer zu verletzen, und es ist nicht einzusehen, dass es von Religionsgemeinschaften umgangen werden darf. Man darf ihnen nicht ein eigenes Strafrecht gewähren -ich halte es bereits für einen Skandal, dass sie über ein Arbeitsrecht verfügen. Wenn man dieses Prinzip nicht beherzigt, wird man auch Anderen Sonderrechte einräumen müssen und auf diese Weise viele in unserer Verfassung verankerte Prinzipien aufweichen müssen. In meiner Weltanschauung gibt es einen Ritus, bei dem Kindern im Alter von 4 Wochen durch Teilamputation die Ohren ein wenig gespitzt werden. Ich habe bei meinen Kindern aus o.g Gründen darauf verzichtet. LG Paul
- ulrike rothe schrieb am 02.07.2012, 12:06 Uhr:
- ich finde das urteil richtig. über die beschneidung von mädchen gibt es einige gruppen, die sich für deren abschaffung einsetzen. genauso sollte es bei jungen sein. auch für deren abschaffung sollte man sein. meistens hat alles am menschlichen körper eine funktion, so auch die vorhaut. die beschneidung aus hygienischen und religiösen gründen lehne ich ab (nicht die aus medizinischen). das empfinden am penis verändert sich durch beschneidung, das ist doch schade! außerdem stellt es vielleicht auch ein trauma für die betroffenen dar. ich halte beschneidung für falsch, sowohl männliche als auch weibliche.
- WDR.de schrieb am 02.07.2012, 12:07 Uhr:
- Post wurde entfernt. Bitte üben Sie Ihre Kritik sachlich und respektvoll, hier soll konstruktiv diskutiert werden
- volkmar salzwedel schrieb am 02.07.2012, 09:48 Uhr:
- Über die Meinung des Professors für Med. Geschichte der laufenden Sendung in WDR5 bin ich entsetzt, auch bei aller kultureller Logik. Nach seinem Rat werde ich mich auch zu einer kulturellen Entfernung der Klitoris einladen lasse, sollte ich dazu eingeladen werden.
- elke schrieb am 02.07.2012, 09:42 Uhr:
- ich wollte meinen Sohn kurz nach der Geburt, aus hygienischen Gründen, beschneiden lassen.das scheiterte an dem Kindsvater. In den ersten Jahren hatte da arme Kind 2 Vorhautentzündungen. Schmerzhaft und unnötig. Im Namen der Hygiene bin ich als Frau für die Beschneidung!
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