Reaktionen auf Kölner Urteil Beschneidung als Körperverletzung

Als "unerhörten und unsensiblen Akt" hat der Zentralrat der Juden das Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichts bezeichnet. In dem Urteil wurde die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als "rechtswidrige Körperverletzung" bewertet.


Kölner Landgericht
Bild 1 vergrößern +

Kölner Richter: "Religiöse Beschneidung ist rechtswidrig".

Juden und Muslime in Deutschland haben sich kritisch und besorgt zu dem Urteil des Kölner Landgerichts geäußert. In der Urteilsbegründung bewerteten die Richter der 1. kleinen Strafkammer die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung. Für den Zentralrat der Juden in Deutschland ist dieses Urteil "ein beispielloser und dramatischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". In einer Stellungnahme zu dem Urteil forderte der Zentralrat der Juden den Bundestag dazu auf, "in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen und die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Auch der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, äußerte sich kritisch zu dem Urteil. WDR.de sagte er am Dienstag: "Das Urteil ist ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit. Das betrachten wir mit Sorge und Bedauern." Nach Ansicht Kizilkayas werden gläubige Muslime durch das Urteil in einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt gebracht.

Freispruch mit folgenschwerer Begründung

Angeklagt war ein Arzt, der einen vierjährigen Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten hatte. Zwei Tage nach der Beschneidung kam es zu Nachblutungen und die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Der Arzt wurde bereits im November 2011 vom Kölner Amtsgericht freigesprochen. Die Begründung: Die Einwilligung der Eltern lag vor und die Beschneidung sei eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft". Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein und der Fall wurde vor dem Landgericht neu verhandelt.

Zwar sprachen auch die Richter des Landgerichts den angeklagten Arzt frei, begründeten ihr Urteil aber anders als das Amtsgericht. Sie stellten das Recht des Kindes auf "körperliche Unversehrtheit" über die religiösen Gründe für die Beschneidung. Der Arzt wurde lediglich wegen eines "Verbotsirrtums" freigesprochen, weil er zum Zeitpunkt der Beschneidung nicht wusste, dass er eine Straftat begeht. Grundsätzlich wurde die Beschneidung aber als "rechtswidrige Körperverletzung" eingestuft. In der Begründung heißt es weiter: Das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide. Das Urteil des Landgerichts wurde am Dienstag (26.06.2012) veröffentlicht und ist rechtskräftig.


Stand: 26.06.2012, 17.23 Uhr


Kommentare zum Thema (92)

letzter Kommentar: 01.07.2012, 18:31 Uhr

WDR.de schrieb am 01.07.2012, 18:31 Uhr:
Kommentar gelöscht. Bitte keine unbewiesenen Behauptungen!
Reporter112 schrieb am 30.06.2012, 19:46 Uhr:
Egal um welche Religion es geht, wir alle müssen unterscheiden zwischen dem was Gott, Allah oder Jahwe an Erwartungen an die Gläubigen hat und dem was das jeweilige "Bodenpersonal" interpretiert und als Tradition einfordert. Heute finden wir es schrecklich, dass die katholische Kirche vor Jahrhunderten so fürchterliche Kreuzzüge verübt hat und so genannte Hexen verbrannt hat. Die beiden Schwangeren im Filmbericht werden vermutlich zwei gesunde Kinder zur Welt bringen, so wie Gott/Allah/Jahwe sie geschaffen hat - mit Vorhaut. Wenn die Kinder nun - in einem Alter wo sie sich noch nicht wehren können - beschnitten werden ist dies die "Misshandlung von Schutzbefohlenen" in Tateinheit mit "Gefährlicher Körperverletzung" mittels gefährlichem Werkzeug (Skalpell). Das muss genauso bestraft werden wie der gesetzlich inzwischen verbotene Klaps auf den Po und die Ohrfeige. Keine Religion hat einen Freibrief für Straftaten.
Rüdiger schrieb am 30.06.2012, 19:08 Uhr:
Verstehe nicht, wenn die Ausländer sich hier nicht anpassen raus damit, sollen sie doch in ihr Land beschneiden lassen, aber da gibt es ja kein Hartz 4. Die haben sich an unsere Gesetze zu halten und nicht sagen das interessiert uns nicht, die würde ich zurecht weisen.
Anonym schrieb am 30.06.2012, 18:34 Uhr:
Nur mal so gedacht - sollen die Muslime ihre Söhne im Heimatland beschneiden lassen. Das soll am 6. Tag sein. Dann können sie entweder zwischen Geburt und Beschneidungstermin reisen, oder ihre Kinder im Heimatland zur Welt bringen. Bei Stützeempfänger und das sind die meisten, teuer. Und unsere Krankenkassen werden geschont, wo wir ja schon für Eltern, Großeltern und Kinder krankenkassenmäßig aufkommen müssen, auch wenn die gar nicht in Deutschland leben.
Im Namen aller Kinder schrieb am 30.06.2012, 02:17 Uhr:
Danke liebe Richter ! Niemand hat das Recht, Kinder zu verstümmeln. Wer beschnitten weren möchte, kann das mit 18 Jahren selbst entscheiden, genauso wie ein Tattoo oder ein Piercing. Man stelle sich mal vor, in irgend einer Religion gäbe es die Vorschrift ein Auge auszustechen oder einen Finger abzuhacken. Das würden wir in Deutschland auch nicht erlauben. Zugegeben, eine Beschneidung ist weniger schlimm, aber es ist trotzdem ein Eingriff mit bleibenden körperlichen Veränderungen und das darf nur jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden.

Alle Kommentare anzeigen



Kulturnachrichten

  • Erstes Kölner Festival der Philosophie im Juni

    In Köln findet im Juni erstmals ein Festival der Philosophie statt. Die "Phil.Cologne" steht unter dem Motto "Die Suche hat begonnen...". In 44 Veranstaltungen geht es um den aufrechten Gang, den Tod, den Weltraum und auch um Fußball. Zu den Veranstaltungen werden Philosophen wie Richard David Precht, Oskar Negt und Rüdiger Safranski erwartet, aber auch die frühere Bischöfin Margot Käßmann und Astronaut Reinhold Ewald. Die "Phil.Cologne" ist eine Tochter des etablierten Literaturfestivals "Lit.Cologne", das in diesem Jahr mehr als 90.000 Besucher anzog. Das Festival der Philosophie beginnt am 26. Juni und dauert fünf Tage.

  • Wagner-Nachlass soll in öffentliches Archiv

    Die Bayreuther Festspielchefin Katharina Wagner will den Nachlass ihres Vaters Wolfgang in Kürze dem Bayerischen Staatsarchiv zur Verfügung stellen. Im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel sagte sie, damit habe die Forschung Zugang zu dem Material. Nachlässe des Wagner-Clans sind von besonderer Brisanz, weil die Familie in der NS-Zeit einen engen Umgang mit den Nazi-Größen pflegte. In den vergangenen Jahren wurde diskutiert, wie mit dem Nachlass Wolfgang Wagners umgegangen werden soll. Der Enkel von Richard Wagner hatte die Festspiele nach dem Zweiten Weltkrieg übernommen und sich auch mit der braunen Vergangenheit der Familie auseinandergesetzt. Er starb 2010.

  • Andris Nelsons wird Chefdirigent in Boston

    Der Lette Andris Nelsons wird neuer Chefdirigent des Boston Symphony Orchestra. Das Orchester zählt zu den fünf bedeutendsten in den USA. Es nominierte den 34-Jährigen als 15. Musikdirektor seit seiner Gründung vor mehr als 100 Jahren. Nelsons löst James Levine ab, der den Posten seit 2004 innehatte. Nelsons leitete bis 2009 die Nordwestdeutsche Philharmonie in Herford und arbeitete in letzten Jahren mehrfach mit dem WDR Sinfonieorchester Köln zusammen.

  • Rattenfängersage soll UNESCO-Kulturerbe werden

    Die Sage über den Rattenfänger von Hameln soll UNESCO-Kulturerbe werden. Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann sagte, die Rattenfängersage gelte als hohes, weltweit verbreitetes Kulturgut und sei einzigartig. Hameln hat eine Wissenschaftlerin engagiert, die das Antragsverfahren vorantreiben soll. Die Rattenfängersage wurde in mehr als 30 Sprachen übersetzt und ist nach Schätzungen rund einer Milliarde Menschen bekannt. Die UNESCO schützt nicht nur Bauwerke, sondern auch herausragende immaterielle Kulturgüter als gemeinsames Erbe der Menschheit.

  • Moers Festival beginnt mit John Zorn

    Das internationale Musikfestival in Moers beginnt am Freitag mit einem Konzert des New Yorker Komponisten und Saxofonisten John Zorn. Am Eröffnungsabend sind gleich vier Konzerte seiner Musik gewidmet, die mit Elementen des Jazz, der Klassik und des Rock arbeitet. Bis Sonntag treten Musiker aus Europa, Afrika, Lateinamerika und den USA im Moerser Schlosspark auf. Es ist das letzte Mal, dass das Moers Festival im Zirkuszelt stattfindet. Aus Kostengründen zieht das traditionsreiche Musikfest im kommenden Jahr in eine feste Veranstaltungshalle um.

  • Kleist-Preis für Katja Lange-Müller

    Der Kleist-Preis 2013 geht an die Schriftstellerin Katja Lange-Müller. Die Kleist-Gesellschaft teilte mit, die 62-Jährige sei eine der sprachmächtigsten Autorinnen der deutschen Gegenwartsliteratur. Lange-Müller wuchs in der DDR auf und reiste 1984 nach West-Berlin aus. Sie schreibt Erzählungen und Romane. Zuletzt erschien ihr Roman "Böse Schafe", in dem sie eine deutsch-deutsche Liebesgeschichte im Berlin der 80er Jahre schildert. Der Kleist-Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

  • Letzte Wohnstätte von Kaiser Wilhelm II. bleibt erhalten

    Die letzte Wohnstätte von Kaiser Wilhelm II. im niederländischen Exil bleibt erhalten. Das "Huis Doorn" in der Nähe von Utrecht wird von September an ein Museum über den Ersten Weltkrieg beherbergen. Der Museumsdirektor sagte zur Begründung, Wilhelm II. habe eine Hauptrolle im Ersten Weltkrieg gespielt. Nachdem im vergangenen Jahr die staatlichen Subventionen für das Haus drastisch gekürzt worden waren, drohte der Villa das Aus. Der Museumsdirektor kündigte an, dass das neue Museum ausschließlich mit Ehrenamtlichen arbeiten werde. Kaiser Wilhelm II. hatte von 1920 bis zu seinem Tod im Jahr 1941 auf dem kleinen Landgut gelebt.

  • Tibetischer Autor zu Gefängnisstrafe verurteilt

    In China ist ein bekannter tibetischer Autor zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Wie der Radiosender "Radio Free Asia" berichtet, wurde der 36-jährige Gartse Jigme zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sein Buch "Der Mut des Königs" verbreitet zu haben. Jigme schildert darin die Leiden Tibets und der Tibeter und schreibt auch über den Dalai Lama, die Exilregierung und die Selbstverbrennungen. Gartse Jigme war im Januar festgenommen worden. Seitdem hat seine Familie keine Nachrichten mehr von ihm erhalten.

  • Civis-Medienpreise in Berlin vergeben

    In Berlin ist der Civis-Medienpreis für Integration und kulturelle Vielfalt verliehen worden. Der mit gut 20.000 Euro dotierte Preis ging an acht Radio- und Fernsehprogramme aus Deutschland, Polen und der Schweiz. Auch zwei Produktionen des Westdeutschen Rundfunks wurden ausgezeichnet. So kürte die Jury das Porträt eines iranischen Boxtrainers als beste lange Radioreportage. Einen Preis erhielt auch die Fernsehdokumentation "Die story: Friedhof der Illegalen". Autor Andreas Morell zeigt darin das Elend der Flüchtlinge, die über die türkisch-griechische Grenze nach Europa einreisen wollen. Der Civis-Medienpreis würdigt Beiträge, die das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern.

  • Mäzen Udo van Meeteren erhält Stifterpreis

    Der Düsseldorfer Unternehmer und Mäzen Udo van Meeteren wird am Freitag mit dem Deutschen Stifterpreis geehrt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen teilte mit, der 86-Jährige habe an Rhein und Ruhr viele mäzenatische Spuren hinterlassen. Die von ihm 1980 gegründete Stiftung van Meeteren fördert Wissenschaft, Kultur, Naturschutz, den internationalen Jugendaustausch sowie soziale und karitative Projekte. Außerdem war er an der Gründung der Stiftung Schloss und Park Benrath sowie weiterer Einrichtungen beteiligt. Die undotierte Auszeichnung wird Udo van Meeteren im Rahmen des Deutschen Stiftungstags in Düsseldorf übergeben.

  • Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung nicht verbieten

    Im jahrelangen Rechtsstreit um Fotos einer Kunstperformance von Joseph Beuys hat der Bundesgerichtshof sein Urteil verkündet. Demnach kann die Witwe von Joseph Beuys dem Museum Schloss Moyland nicht mehr verbieten, Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes auszustellen. Die Witwe hatte argumentiert, dass die Kunstaktion ihres Mannes urheberrechtlich geschützt sei und die Fotos eine unzulässige Bearbeitung darstellten. Die Richter der beiden ersten Instanzen gaben der Witwe Recht. Der Bundesgerichtshof urteilte dagegen, dass Beuys die Fotoserie selbst inszeniert habe. Beuys hatte 1964 in einer Fernsehsendung live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt und mit Schokolade ein Transparent gemalt.