Reaktionen auf Kölner Urteil: Beschneidung als Körperverletzung
Als "unerhörten und unsensiblen Akt" hat der Zentralrat der Juden das Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichts bezeichnet. In dem Urteil wurde die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als "rechtswidrige Körperverletzung" bewertet.

-
Bild 1 vergrößern
+
Kölner Richter: "Religiöse Beschneidung ist rechtswidrig".
Juden und Muslime in Deutschland haben sich kritisch und besorgt zu dem Urteil des Kölner Landgerichts geäußert. In der Urteilsbegründung bewerteten die Richter der 1. kleinen Strafkammer die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich als strafbare Körperverletzung. Für den Zentralrat der Juden in Deutschland ist dieses Urteil "ein beispielloser und dramatischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". In einer Stellungnahme zu dem Urteil forderte der Zentralrat der Juden den Bundestag dazu auf, "in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen und die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen". Auch der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, äußerte sich kritisch zu dem Urteil. WDR.de sagte er am Dienstag: "Das Urteil ist ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit. Das betrachten wir mit Sorge und Bedauern." Nach Ansicht Kizilkayas werden gläubige Muslime durch das Urteil in einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt gebracht.
Freispruch mit folgenschwerer Begründung
Angeklagt war ein Arzt, der einen vierjährigen Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten hatte. Zwei Tage nach der Beschneidung kam es zu Nachblutungen und die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Der Arzt wurde bereits im November 2011 vom Kölner Amtsgericht freigesprochen. Die Begründung: Die Einwilligung der Eltern lag vor und die Beschneidung sei eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft". Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein und der Fall wurde vor dem Landgericht neu verhandelt.
Zwar sprachen auch die Richter des Landgerichts den angeklagten Arzt frei, begründeten ihr Urteil aber anders als das Amtsgericht. Sie stellten das Recht des Kindes auf "körperliche Unversehrtheit" über die religiösen Gründe für die Beschneidung. Der Arzt wurde lediglich wegen eines "Verbotsirrtums" freigesprochen, weil er zum Zeitpunkt der Beschneidung nicht wusste, dass er eine Straftat begeht. Grundsätzlich wurde die Beschneidung aber als "rechtswidrige Körperverletzung" eingestuft. In der Begründung heißt es weiter: Das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide. Das Urteil des Landgerichts wurde am Dienstag (26.06.2012) veröffentlicht und ist rechtskräftig.
Stand: 26.06.2012, 17.23 Uhr
Kommentare zum Thema (92)
letzter Kommentar: 01.07.2012, 18:31 Uhr
- WDR.de schrieb am 01.07.2012, 18:31 Uhr:
- Kommentar gelöscht. Bitte keine unbewiesenen Behauptungen!
- Reporter112 schrieb am 30.06.2012, 19:46 Uhr:
- Egal um welche Religion es geht, wir alle müssen unterscheiden zwischen dem was Gott, Allah oder Jahwe an Erwartungen an die Gläubigen hat und dem was das jeweilige "Bodenpersonal" interpretiert und als Tradition einfordert. Heute finden wir es schrecklich, dass die katholische Kirche vor Jahrhunderten so fürchterliche Kreuzzüge verübt hat und so genannte Hexen verbrannt hat. Die beiden Schwangeren im Filmbericht werden vermutlich zwei gesunde Kinder zur Welt bringen, so wie Gott/Allah/Jahwe sie geschaffen hat - mit Vorhaut. Wenn die Kinder nun - in einem Alter wo sie sich noch nicht wehren können - beschnitten werden ist dies die "Misshandlung von Schutzbefohlenen" in Tateinheit mit "Gefährlicher Körperverletzung" mittels gefährlichem Werkzeug (Skalpell). Das muss genauso bestraft werden wie der gesetzlich inzwischen verbotene Klaps auf den Po und die Ohrfeige. Keine Religion hat einen Freibrief für Straftaten.
- Rüdiger schrieb am 30.06.2012, 19:08 Uhr:
- Verstehe nicht, wenn die Ausländer sich hier nicht anpassen raus damit, sollen sie doch in ihr Land beschneiden lassen, aber da gibt es ja kein Hartz 4. Die haben sich an unsere Gesetze zu halten und nicht sagen das interessiert uns nicht, die würde ich zurecht weisen.
- Anonym schrieb am 30.06.2012, 18:34 Uhr:
- Nur mal so gedacht - sollen die Muslime ihre Söhne im Heimatland beschneiden lassen. Das soll am 6. Tag sein. Dann können sie entweder zwischen Geburt und Beschneidungstermin reisen, oder ihre Kinder im Heimatland zur Welt bringen. Bei Stützeempfänger und das sind die meisten, teuer. Und unsere Krankenkassen werden geschont, wo wir ja schon für Eltern, Großeltern und Kinder krankenkassenmäßig aufkommen müssen, auch wenn die gar nicht in Deutschland leben.
- Im Namen aller Kinder schrieb am 30.06.2012, 02:17 Uhr:
- Danke liebe Richter ! Niemand hat das Recht, Kinder zu verstümmeln. Wer beschnitten weren möchte, kann das mit 18 Jahren selbst entscheiden, genauso wie ein Tattoo oder ein Piercing. Man stelle sich mal vor, in irgend einer Religion gäbe es die Vorschrift ein Auge auszustechen oder einen Finger abzuhacken. Das würden wir in Deutschland auch nicht erlauben. Zugegeben, eine Beschneidung ist weniger schlimm, aber es ist trotzdem ein Eingriff mit bleibenden körperlichen Veränderungen und das darf nur jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden.
Alle Kommentare zu "Reaktionen auf Kölner Urteil:Beschneidung als Körperverletzung" anzeigen
Seite teilen
Über Soziale Medien