Ditib gewinnt Rechtsstreit um Kölner Moscheebau

Die Bauherrin der Kölner Großmoschee, Ditib, muss ausstehende Lohnforderungen eines Bauunternehmens nicht zahlen. Das entschied das Kölner Landgericht am Freitag (08.03.2013). Bei dem Prozess ging es um einen Streitwert von über zwei Millionen Euro, die das Unternehmen einforderte.

Das Landgericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, dass die Ditib den geschlossenen Bauvertrag wirksam gekündigt habe. Die Baufirma hatte für die Moschee einen anderen Zement verwendet als vertraglich festgelegt worden war. Dadurch entstanden an dem Bau Mängel. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Das Bauunternehmen hat nun einen Monat Zeit, vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einzulegen.


Stand: 08.03.2013, 10.20 Uhr