Urteil bestätigt: Handy auch als Navi am Steuer verboten: (10.16 Uhr)
Ein Handy darf während der Autofahrt auch nicht als Navigationsgerät in der Hand gehalten werden. Diesen Beschluss gab das Oberlandesgericht Hamm (OLG) am Freitag (08.03.13) bekannt und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen. Ein Mann aus Holzwickede hatte gegen eine 40-Euro-Buße wegen Handygebrauchs geklagt.
Die Nutzung als Navigationsgerät schränkt nach Meinung der Richter wie das Telefonieren die Handlungsfähigkeit des Fahrers ein und gilt damit als verboten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und hat beim OLG Hamm das Aktenzeichen III-5 RBs 11/13.
Stand: 08.03.2013, 10.16 Uhr
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