Urteil zu Sozialen Netzwerken Rauswurf nach Facebook-Beleidigung rechtens

Wer seinen Chef bei Facebook einen "Menschenschinder" nennt, muss damit rechnen, gefeuert zu werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm am Mittwoch (10.10.2012) entschieden und damit einem Arbeitgeber recht gegeben, der einen Azubi gefeuert hatte.


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Auch in sozialen Netzwerken können Beleidigungen geahndet werden

Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtfertigen fristlose Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am Mittwoch entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter gaben einem Bochumer Unternehmen Recht, das einem Auszubildenden fristlos gekündigt hatte, nachdem der Mann den Arbeitgeber auf der Internetplattform Facebook als Menschenschinder und Ausbeuter tituliert hatte.

26-jähriger Azubi gefeuert

Ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Bochum wurde damit aufgehoben. Die Bochumer Richter hatten die Einträge des Auszubildenden zwar ebenso wie ihre Kollegen in Hamm als beleidigend eingestuft. Sie hatten jedoch zugleich darauf verwiesen, dass das gesamte Facebook-Profil des Bochumers auf eine unreife Persönlichkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit schließen lasse. Daher sei es für den Arbeitgeber zumutbar gewesen, den Auszubildenden lediglich abzumahnen und ein klärendes Gespräch zu führen.

"Beschwerde" möglich

Das sahen die Richter in der höheren Instanz anders. Sie verwiesen auf das Alter des Mannes. Mit seinen 26 Jahren müsse er über genug Lebenserfahrung verfügen, um die Folgen seines Handelns einschätzen zu können, erklärte der Gerichtssprecher. Daher ist es ihm in den Augen der Richter auch zuzumuten, die Folgen zu tragen. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung ist allerdings Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht möglich. Die Aussichten auf Erfolg seien dabei aber sehr gering, sagte der Gerichtssprecher.


Stand: 10.10.2012, 19.38 Uhr


Kommentare zum Thema (22)

letzter Kommentar: 11.10.2012, 20:27 Uhr

Klaus Lohmann schrieb am 11.10.2012, 20:27 Uhr:
@dummer Martin: Der entscheidende Satz steht in Ihrer Quelle am Anfang: "Beleidigungen, Ehrverletzungen und Herabwürdigungen haben nicht nur strafrechtliche Relevanz, können als solche selbstverständlich auch das Arbeitsverhältnis berühren." Hier geht es nicht ums BGB, sondern ums Arbeitsrecht, welches uns wiederum direkt zum Artikel führt: Vertraulichkeit wurde verletzt und der rüde Tonfall hat auch nichts mit der Arbeitswirklichkeit in dieser Firma zu tun. Schon mal zwei Gründe, um den Azubi zu entlassen. Der Chef könnte auch noch selbst als Person Strafanzeige stellen.
dummer Martin schrieb am 11.10.2012, 17:06 Uhr:
@Klaus Lohmann: Ich wusste es vorher nicht, dachte aber, es könnte nicht anders sein und habe gegoogelt: Das falsche Wort am falschen Ort - Beleidigung ...Alle Umstände spielen eine Rolle, der Ort, die zu erwartende oder nicht erwartende Vertraulichkeit. Lesen Sie es! Es ist ein instruktiver und zu empfehlender Artikel.
Selber Schuld! :-)) schrieb am 11.10.2012, 16:34 Uhr:
Selber schuld, da braucht es kein Mitleid. Im Gegenteil! Viele dieser Jungster bekommen erst gar keine Lehrstelle weil heute fast jede Bewerbung, die Interesse geweckt hat, gegoogelt bzw. bei Facebook und anderswo recheriert wird. Wer so saublööd ist seinen Chef im Netz zu beleidigen oder Photos von Alkoholexessen oder Drogenkonsum u.Ä. im Netz hat braucht sich über Absagen nicht wundern. Das geschieht dann völlig zu recht denn wer will schon solche Vertreter der Generation Doof in seinem Betrieb haben und ausbilden müssen. Wir jedenfalls nicht!
Klaus Lohmann schrieb am 11.10.2012, 16:22 Uhr:
@Grüne Löhre: Nur eine Quelle zu lesen bildet ebensowenig. Aus dem entspr. SPON-Artikel: "Der Mann habe sein Studium abgebrochen und daraufhin eine Ausbildung zum "Mediengestalter Digital und Print" bei der Bochumer IT-Firma begonnen. Das Unternehmen verdient unter anderem Geld damit, dass es Facebook-Profile für seine Kunden erstellt." Danach ist das jetzige Urteil mit dem Hinweis auf "hätte-es-besser-wissen-müssen" noch viel deutlicher zu unterschreiben.
Grüne Löhre schrieb am 11.10.2012, 15:50 Uhr:
Ein 26(!!!)-jähriger Azubi! Da dreht sich einem der Magen um, wenn man das liest. Klasse gemacht, liebe Bildungspolitiker!

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