Kündigung wegen Posting: Nicht bei Facebook über die Firma lästern
Nachdem ein Arbeitnehmer auf Facebook das Lied "Bück dich hoch" von Deichkind gepostet hatte, wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber fühlte sich beleidigt. Vor dem Arbeitsgericht Herford wurde am Dienstag (19.06.2012) ein Vergleich geschlossen. Anwälte raten, soziale Netzwerke nicht als privaten Raum zu betrachten.

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Mit "Bück dich hoch" erreichten Deichkind Platz 11 der deutschen Charts
"BÜCK DICH HOCH!!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends????" - dieser Eintrag und der Link zum Deichkind-Song auf seinem Facebook-Profil brachte einem Mann aus Ostwestfalen viel Ärger. Die Hamburger Hip Hopper singen in dem Stück unter anderem "Komm steiger den Profit!.. Sonst wirst du ausgesiebt!... Mach dich beim Chef beliebt!... Auch wenn es dich verbiegt!" Als der Chef dies über andere Mitarbeiter, die mit dem Mann auf Facebook befreundet waren, erfuhr, wurde er sauer, fühlte sich beleidigt und sprach die Kündigung aus.
In dem Kündigungsschreiben heißt es unter anderem: "Diese Ihre Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen.... Da Sie wussten, dass diese Äußerungen auch von Dritten, namentlich den Mitarbeitern von Zulieferfirmen wahrgenommen werden, ist Ihnen außerdem der Vorwurf zu machen, dass Sie nicht versucht haben, eventuelle Missstände zunächst innerbetrieblich zu klären, bevor Sie sie in einer unangemessenen Art und Weise über Facebook veröffentlichten. …"
Anwalt: "Soziale Netzwerke sind nicht privat"
Schnell mal gepostet. Job weg. Das wollte der gekündigte Facebook-Fan nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Kein Einzelfall - laut Medienrechtsanwalt Christian Solmecke steigt die Zahl solcher Fälle zurzeit sprunghaft an. Solmecke zu WDR.de: "Pro Woche landen zwei bis drei Fälle zu Beleidigungen oder Mobbing in sozialen Netzwerken in unserer Kanzlei. Die Leute vergessen, dass soziale Netzwerke überhaupt nicht privat sind und deshalb alles, was man dort tut, unter Beobachtung stehen kann." Als Anwalt rate er allen Facebook-Anwendern deutlich dazu, Postings zum eigenen Arbeitsplatz komplett zu unterlassen.
Kritik oder Beleidigung?
Laut dem Bundesarbeitsgericht können Arbeitnehmer zwar ihren Arbeitgeber kritisieren und sich auch überspitzt oder polemisch äußern. Denn grundsätzlich gilt in Deutschland zwar Meinungsfreiheit. Beleidigungen und Schmähkritik fallen aber nicht darunter. Ist das Lied von Deichkind nun eine erlaubte Form der Kritik oder schon eine Beleidigung? Und ist es auch für Dritte tatsächlich als Kritik an der konkreten Firma erkennbar? Diese Punkte hätte das Arbeitsgericht Herford klären müssen, wenn sich die Parteien nicht auf den Vergleich geeinigt hätten. Das Arbeitsgericht Herford durfte nicht mitteilen, welchen Inhalt der Vergleich hat.
Darüber hinaus hätte sich das Gericht mit der Frage auseinander setzen müssen, ob ein Facebook-Eintrag nicht einfach nur eine "vertrauliche Meinungsäußerung" sein kann. Wer in der Kantine mit Kollegen über den Arbeitgeber lästert, muss nämlich nicht mit einer Kündigung rechnen - selbst wenn die Kollegen den Chef informieren. Er darf darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen dringen.
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Der Kölner Medien- und Internet-Rechtsexperten Christian Solmecke
"Bei Facebook sieht das anders aus", sagt Medienrechtsanwalt Solmecke. Bei durchschnittlich 190 Facebook-Freunden erreichen spitze Bemerkungen ganz schnell ein großes Publikum. "Nicht nur, wenn die Facebook-Freunde den Eintrag wiederum mit ihren Freunden teilen." So gab das Arbeitsgericht Hagen vor einigen Wochen einem Arbeitgeber Recht, der einen Mann nach 31 Jahren aus der Firma warf, nachdem dieser ihn auf Facebook heftig beschimpft hatte.
Das Arbeitsgericht in Dessau hingegen wies die Kündigungsklage gegen eine Arbeitnehmerin ab, nachdem sie die böse Bemerkung eines Facebook-Freundes über ihren Arbeitgeber mit "Gefällt mir" kommentiert hatte. Medienrechtsanwalt Solmecke dazu: "Das Gericht sprach sich gegen die Kündigung aus, weil die Frau schon 20 Jahre bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt war. Es stellte aber klar, dass alleine ein Klick auf "Gefällt mir" als Beleidigung gewertet werden kann."
Stand: 20.06.2012, 13.08 Uhr
Kommentare zum Thema (15)
letzter Kommentar: 25.06.2012, 11:03 Uhr
- Robert schrieb am 25.06.2012, 11:03 Uhr:
- @Lohmann, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
- Ede schrieb am 20.06.2012, 22:05 Uhr:
- Würde gerne den Namen dieser Firma erfahren, nicht dass ich aus Unwissenheit noch dort Kunde bin oder Gefahr laufe, einer zu werden. Wer so mit seinen Mitarbeitern umgeht, geht auch mit Kunden und anderen Sachen so um. Hoffentlich hat der Mann genug Einblicke in die Interna gehabt, um jetzt wenigstens gewisse Ämter und Behörden mit Tipps zu versorgen
- Klaus Lohmann schrieb am 20.06.2012, 20:49 Uhr:
- Sorry, war für "Robert" 17:05 gedacht;-)
- Klaus Lohmann schrieb am 20.06.2012, 20:49 Uhr:
- Wenn ich also über Sie irgendwo z.B. mit passendem "Ärzte"-Liedtext poste, dass Sie ultradoof und hässlich seien, und Sie sich dagegen mittels Beleidigungs-Anzeige wehren - dann habe *ich* die Wahrheit geschrieben??? Noch mal drüber nachdenken, dann klappt's auch bei Ihnen mit Chefs und Kunden.
- heinzb aus nrw schrieb am 20.06.2012, 20:45 Uhr:
- ..:"..Und hoch auf dem Kilimandscharo, da liegt im Sommer noch Schnee..:"...., Wie kann man so wahnsinnig sein und sich Kritik am Chef erlauben, es geht auch anders, denn Kriecher und Radfahrer gibt es in jedem Unternehmen, die sich hochbücken und dem Chef am Wochenende die Wurst am Grill umdrehen, den eigenen Stolz dabei vergessen, um die eigene Familie satt zu bekommen, Stammkräfte sind jedem Unternehmen in der heutigen Zeit viel zu teuer, da wird nach Gründen gesucht für einen gepflegten Rausschmiss, zumal Gerichte und Gesetze der Politik das hergeben, wenn ich bedenke, wie viele Rechtsanwälte im Bundestag und den Landtagen sitzen, dann wäre die Meinung, sie würden ihre freischaffenden Kollegen arbeitslos machen, Phantomdenken. Zur Not kommt eine Insolvenz, das sparrt Abfindungen und dann gehts wieder los, siehe Schlecker, die sitzen noch auf zig Millionen und werden es auch behalten. Die andere Möglichkeit ist die des Hochschlafen statt Hochbücken, die Besetzungsliege.
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