Creative Commons Summit 2011: Weg von der Kultur des "alles meins"
In Warschau begann am Freitag (16.09.2011) ein Treffen der Creative-Commons-Bewegung. Deren "CC-Lizenzen" gibt es seit zehn Jahren. Sie sollen es Urhebern einfacher machen, ihre Werke der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Gegründet wurde die Creative-Commons-Initiative 2001 in den USA. Weltweit gibt es in vielen Ländern lokale Projektgruppen. Markus Beckedahl ist als einer der beiden Projektleiter des Deutschen Ablegers auch in Warschau dabei. Er engagiert sich seit 2003 für die freien Lizenzen.
Creative-Commons-Lizenzen gibt es jetzt seit zehn Jahren. Ist das Modell mittlerweile etabliert?

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Markus Beckedahl
Markus Beckedahl: Creative Commons ist ins Leben gerufen worden, weil viele Beteiligte ein klein wenig hoffnungslos auf die Entwicklung im Urheberecht blickten. Das bestehende Urheberrecht war nicht zeitgemäß. Wir brauchten rechtliche Werkzeuge, um das Teilen von Kultur und Wissen, insbesondere über das Internet, zu ermöglichen. So wurden die Creative Commons geschaffen und sie sind heute schon gut etabliert. Es gibt nationale Anpassungen an das jeweilige Urheberecht in über 50 Staaten. Und die Lizenzen werden immer mehr auch von Regierungen genutzt, zum Beispiel für offene Datenkataloge oder andere Informationen. Die Wikipedia nutzt mittlerweile die Creative-Commons-Lizenzen und unzählige freie und Open-Source-Projekte ebenso. Es sind Millionen Menschen weltweit, die ihre Blogs, Bilder oder Videos unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen.
Warum geht das nicht einfach mit dem bestehenden Urheberecht?
Beckedahl: Das klassische Urheberecht sagt immer: "Alle Rechte vorbehalten". Ich muss immer den Urheber um Erlaubnis fragen, ob ich seine Werke nutzen darf. Für den Urheber ist es kompliziert, seine Werke zur Nutzung freizugeben. Creative-Commons-Lizenzen ermöglichen Nutzungsfreiheiten auf Basis des Urheberechts. Es wird also quasi ein weiterer Layer auf das bestehende Recht gelegt. Der Urheber kann dann mit verschiedenen Versionen der CC-Lizenz entscheiden, wie weit er sein Werk freigibt. Beispielsweise ob es verändert werden darf. Derjenige, der das Werk nutzen möchte, kann auf einen Blick sehen, was er alles damit machen darf, ohne noch einmal beim Urheber nachzufragen.
Also ein Vorteil für den Nutzer - hat der Urheber auch Vorteile?
Beckedahl: Die eigenen Werke erlangen unter Umständen mehr Bekanntheit und man bekommt dadurch eine gewisse Reputation. Aber man speist auch in die weltweite Allmende ein. Man beteiligt sich an der Schaffung eines große Pools an freien Werken, von dem alle profitieren können.
Bei dem Treffen in Warschau wird jetzt über eine neue Version der Lizenzen gesprochen. Warum müssen die denn überhaupt überarbeitet werden?
Beckedahl: Einerseits gibt es natürlich immer einige Anpassungen zu machen, die durch Änderungen in internationalen Verträgen entstehen. Aber gleichzeitig erkennt man dann auch immer wieder, dass die letzte Version noch ein paar Bugs hat. Ähnlich, wie in der Softwareentwicklung, agieren dann auch Juristen gerne so, dass sie aus Fehlern lernen und die dann in der nächsten Version gerne noch mal beheben. Meistens sind das aber Anpassungen in juristischen Details.
Ein größeres Thema scheint die Freigabe von Werken für kommerzielle Verwendungen zu sein. Welche Standpunkte gibt es denn da?
Beckedahl: Ein Urheber kann angeben, ob er sein Werk auch für kommerzielle Nutzung oder nur für nicht-kommerzielle Nutzung freigibt. Aber über diese Abgrenzung wird schon einige Zeit diskutiert. Der Begriff "nicht-kommerziell" ist schwer greifbar. Es gibt da zwei etwa gleich große Lager. Die einen sagen "Es darf absolut kein Geld fließen" und die anderen sind ein bisschen liberaler und sagen "es darf kein Profitstreben dahinter stehen." In der Praxis taucht die Frage beispielsweise auf, wenn der Betreiber eines kleinen Blogs auf seiner Seite Werbung einbaut, um seine Serverkosten zu refinanzieren. Der wird damit sicher nicht reich, wahrscheinlich bekommt er seine Kosten noch nicht mal rein, es würde schon eventuell etwas Geld fließen. Da ist nicht klar, wie das zu bewerten ist. Ein anderen Punkt: Was ist mit gemeinnützigen Organisationen, wie Greenpeace? Die bekommen viele Spenden, streben aber keinen Gewinn an. Sind die jetzt kommerziell oder nicht-kommerziell - da gibt es eine gewisse Art von Rechtsunsicherheit.
Was wird in Warschau noch passieren?
Beckedahl: Es sind Teilnehmer aus der ganzen Welt dabei und wir tauschen uns einfach aus. Interessant ist immer der Vergleich mit anderen Ländern. Zum Beispiel, wie viel öffentliche Informationen unter freie Lizenz gestellt werden. Da gibt es Länder, wie Australien, die schon sehr weit sind. Und es gibt Länder, wie Deutschland, wo wir halt noch so ein bisschen hinterher laufen. Daneben treffen sich natürlich auch die Juristen und brainstormen, wie man diese Lizenzen weiter anpassen könnte.
Deutschland läuft hinterher?
Beckedahl: Ja, ich würde mir wünschen, dass es nicht mehr die Ausnahme ist, dass öffentlich finanzierte Werke in Deutschland unter offene oder freie Lizenzen gestellt werden. Im Moment gibt es nur ein paar Leuchtturmprojekte, aber im Optimalfall wäre das die "Standardeinstellung".
Was wünschen Sie sich für die nächsten zehn Jahre?
Beckedahl: Es wäre gut, wenn die CC-Lizenzen ein bisschen überflüssiger würden, indem das Urheberechtsgesetz an die heutige Zeit angepasst würde. So dass wir beispielsweise ein "Recht auf Remix" erhalten. Dann müssten wir vielleicht gar nicht mehr soviel auf Creative Commons zurückgreifen. Ansonsten wünsche ich mir, dass die Lizenzen noch mehr zum Standard werden. Das viele Menschen diese Lizenzen nutzen, um ihr Wissen, ihre kulturellen Werke mit anderen zu teilen, auf andere aufzubauen und das wir mehr zu einer Kultur des Teilens hinkommen, anstatt zu einer Kultur des "alles meins".
Das Gespräch führte David Ohrndorf
Stichworte
- Creative Commons
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Creative Commons ist eine Initiative, die im Internet verschiedene Lizenzverträge zur Verfügung stellt. Diese können von Urhebern genutzt werden, um anderen die Verwendung ihrer Werke ohne Rücksprache zu gestatten. Je nach Variante des Vertrags kann die Verwendung eingeschränkt werden. So kann der Urheber etwa bestimmen, ob sein Werk kommerziell genutzt werden, oder ob es verändert werden darf. Die Creative-Commons-Lizenzen sind auf beliebige Werke anwendbar, die dem Urheberecht unterliegen, also beispielsweise auf Fotos, Videos, Texte oder Musikstücke.
Das Konzept für die Creative Commons wurde 2001 in den USA entwickelt. Es enstand aus dem Gedanken heraus, dass das bestehende Urheberecht durch das Internet und die zunehmende Digitalisierung überholt ist.
Stand: 16.09.2011, 06.02 Uhr
Kommentare zum Thema (8)
letzter Kommentar: 17.09.2011, 22:21 Uhr
- Daniel schrieb am 17.09.2011, 22:21 Uhr:
- @Analytiker: Der Schwertransporter der Bundeswehr kann aber nur einmal benutzt werden, Musik und Bilder kann ich beliebig digital vervielfältigen. Warum sollten also öffentlich finanzierte Güter etwas kosten, wenn alle sie benutzen können, ohne dass anderen dadurch Mangel entsteht? @Klaus Lohmann: wie stellen Sie sich das vor, mal kurz den Urheber fragen - wenn ich etwas aus fünf Komponenten zusammenbaue, muss ich fünf Leute fragen. Wie finde ich die überhaupt, wenn deren Inhalte schon Jahrzente alt sind? Wer ist überhaupt der Urheber bei Gemeinschaftsprojekten? Und die Urheber, wie sollen die denn die Inhalte freigeben? Indem sie "ich gebe das hier frei" auf ihre Website schreiben? Wie soll dadurch beim Nutzer Rechtssicherheit entstehen? Tja, Fragen über Fragen... mit Create Commons umgehe ich diese Probleme.
- Klaus Lohmann schrieb am 16.09.2011, 16:47 Uhr:
- Niemand hat bislang verhindert, dass ein Autor seinen Content z.B. auf einer Website mittels expliziter Erklärung freigibt, auch das Urheberrecht nicht. Das ist populistische Augenwischerei. Es waren die Konsumenten, die auch weiterhin zu faul und zu feige sind, den Rechteinhaber nach Freigabe zu fragen.
- Eigenverantwortlicher schrieb am 16.09.2011, 15:35 Uhr:
- @Analytiker: Die Analyse geht ins Leere: Es geht nicht ums Schmarotzen, sondern darum, dass der Urheber das Recht bekommen soll zu sagen: "Diese Kreation habe ich selbst erstellt und stelle es nun der Allgemeinheit zur Verfügung." Dabei bestimmt der Urheber wie weit das gehen soll. Es spielt überhaupt keine Rolle, welcher Art der Urheber ist, ob privater oder steuerfinanzierter Urheber. Wenn ein Urheber seine Werke nicht freigeben will, so muss er seine Werke nicht freigeben (auch kein steuerfinanzierter Urheber). Aber, es spricht doch nichts dagegen die Rechte der Urheber so zu erweitern, dass er es bei Bedarf kann, zum Nutzen aller. Es ist ganz einfach: Gibt der Urheber frei, so muss der Nutzer nicht fragen. Gibt der Urheber nicht frei, so muss der Nutzer fragen. Und das ist in Zeiten der digitalen Massenpublikation nicht nur sinnvoll sondern notwendig.
- Analytiker schrieb am 16.09.2011, 13:53 Uhr:
- @Anonym: Viele Dinge in unseren Land werden aus Steuern finanziert, ohne der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen. Ich kann auch nicht bei der Bundeswehr einen Schwertransporter , bei der Feuerwehr einen Leiterwagen oder beim Fahrdienst der Bundesregierung eine gepanzerte Limusine einfach benutzten obwohl ich diese Dinge durch meine Steuern selbst schon bezahlt habe. Auf Grund der Tatsache, dass Schmarotzen in unserem Land scheinbar immer salonfähiger wird, muss man das Urheberrecht noch lange nicht ändern.
- Anonym schrieb am 16.09.2011, 13:17 Uhr:
- Und es geht auch darum, dass Daten und Infromationen, die von öffentlichen Geldern finanziert wurden, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
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