FAQ zu Warn-Buttons gegen Kostenfallen Damit "gratis" nicht teuer wird

Von Stefanie Hallberg

Sie locken mit Worten wie "gratis" oder "free" - und lügen dabei dreist. Denn den Kunden flattert eine saftige Rechnung ins Haus. Am Mittwoch (01.08.2012) tritt ein neues Gesetz in Kraft, das vor Kosten- und Abofallen im Netz schützen soll. Was hat es mit der "Button-Lösung" auf sich?


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Verbraucherschutz beim Online-Handel

Ab dem 1. August gilt: Verbraucher dürfen bei Bestellungen im Internet nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. WDR.de beantwortet Fragen zu der gesetzlichen Neuregelung.

1. Warum ein Gesetz gegen Kostenfallen im Internet?

Immer wieder werden Verbraucher durch trickreich gestaltete Online-Angebote getäuscht: Ihnen wird suggeriert, ein Angebot sei gratis, in Wirklichkeit ist es aber kostenpflichtig - nur ist diese Info meist gut versteckt. Das Gesetz soll dazu beitragen, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet einzudämmen und den Internet-Nutzer davor schützen, ungewollt in eine Kostenfalle hineinzutappen. "Durch die Neuregelung wird die Position des Verbrauchers deutlich gestärkt", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Deutschland ist mit der Einführung des Warn-Buttons Vorreiter in Europa. Eine EU-weite Richtlinie sieht vor, die Hinweispflichten erst bis Ende 2013 umzusetzen.

2. Was ist die sogenannte "Button-Lösung"?


Mit einem Bestätigungs-Button soll der Verbraucher deutlich darauf hingewiesen werden, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Verbraucher müssen im Onlineshop mit einem Klick ausdrücklich bestätigten, dass sie um die anfallenden Kosten wissen. Nur dann kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Zudem sind unmittelbar vor der Bestellung der Gesamtpreis, Mindestlaufzeiten, Produktbeschreibung und Lieferkosten einzublenden. Diese Informationen sind bei den meisten Onlineshops bereits Standard, aber ab dem 1. August für alle Online-Einkäufe verpflichtend.

3. Wie muss der Warn-Button gestaltet sein?

Das Gesetz gibt als Mustertext für die Buttons "zahlungspflichtig bestellen" vor. Zulässig sind beispielsweise aber auch "kostenpflichtig bestellen", "kaufen" oder "Gebot abgeben". Nicht mehr erlaubt sind schwammige Formulierungen wie "bestellen", "weiter" oder "Anmeldung". Warn-Buttons dürfen nur mit den genannten Hinweisen beschriftet werden. Der Text muss gut lesbar sein. Pflichtinfos wie der Preis müssen auf der Bestellseite in der Nähe des Buttons zu sehen sein.

4. Welche Vorteile bietet die neue Rechtslage dem Verbraucher?


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Verbraucherschutz beim Online-Handel

Für die Kunden soll Online-Shopping damit einfacher und sicherer werden. Falls Online-Händler sich die Zahlungspflicht nicht bestätigen lassen oder einen falsch beschrifteten Button verwenden, kommt kein Vertrag zustande. "Kunden müssen dann nicht zahlen, wenn sie geordert haben, können aber auch nicht auf Vertragserfüllung pochen", so die Verbraucherzentrale NRW. Führen Online-Abzocker ihre unzulässigen Praktiken weiter fort, können sich ihre Kunden ab dem 1. August besser zur Wehr setzen.

5. Wo und für wen gelten die neuen Vorgaben?

Sie gelten für alle Verträge, die im Internet und auf Mobilgeräten mit dem Endkunden geschlossen werden. Dabei ist es egal, ob jemand im Onlineshop eine Krawatte bestellt, in einem sozialen Netzwerk gegen Gebühr Premium-Mitglied wird, ein Provider im Internet Webhosting anbietet oder ein Autobesitzer online die Inspektion für den Wagen bucht. Auch Geschäfte über Ebay sind von der Button-Lösung betroffen.

6. Erhöhen Online-Händler nun die Preise?

Die Umstellung nach den Vorgaben des Gesetzes koste ein Unternehmen im Schnitt 150 Euro, schätzt die Bundesregierung. In Einzelfällen könne der Mehraufwand dazu führen, dass ein Anbieter seine Preise erhöht, vermutet die Regierung. Sie rechnet aber nicht mit Auswirkungen auf das gesamte Verbraucherpreis-Niveau.

7. Wie werden Anbieter bestraft, die das neue Gesetz nicht beachten?


Zum einen kommt der Vertrag, der mit dem Kunden abgeschlossen wurde, nicht zustande. Damit kann der Anbieter vom Kunden nicht verlangen, bezahlt zu werden. "Der Verbraucher muss keinen Widerspruch, Widerruf oder Ähnliches einlegen", schreibt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem Blog. "Wer als Shop-Betreiber die neue Rechtslage ignoriert, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherschützer oder Wettbewerber", sagt Thomas Bradler von der VZ NRW. Auch sei es möglich, Abzocker zur Unterlassung zu zwingen, notfalls mittels Klage. Wenn diese Maßnahmen nicht reichen sollten, könne man im Zweifel am Gesetz nachjustieren, so Bradler. Denkbar sei beispielsweise, Bußgelder einzuführen.

8. Gibt es auch Kritik an der "Button-Lösung"?

Ja. Die "Button-Lösung" treffe auch ehrliche Anbieter, kritisieren Schwenke und der WDR-Netzkenner Jörg Schieb. Diese müssten nun ihre Angebote neu anpassen, was Aufwand und Kosten verursache. Die Button-Lösung sei eine "PR-Aktion", schreibt der Bielefelder Jurist Markus Beckmann in seinem Blog. Er glaubt nicht, dass damit Internet-Abzocker und Abofallen-Betreiber im Internet wirksam bekämpft würden. Diese würden weiterhin auf Beutezug gehen. "Die angeblichen Kunden werden weiterhin mit Rechnungen, Mahnungen und Schreiben der Anbieter und Inkassounternehmen konfrontiert werden, um diese einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen."

9. Was tun, wenn die Kostenfalle trotz "Button-Lösung" wieder zuschnappt?


Es kann durchaus passieren, dass ein Kunde, der vor dem 1. August in die Kostenfalle getappt ist, demnächst noch eine Rechnung und Mahnung im Briefkasten findet. In diesen Fällen gelte dann noch die alte Rechtslage, erklärt VZ-Experte Bradler. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie der Kunde gegebenenfalls auf Inkasso-Drohungen reagieren kann. Zudem hilft sie Betroffenen, sich gegen Abzocke zur Wehr zu setzen: Sie mahnt Verstöße, die ihr gemeldet werden, ab und bietet im Internet Musterschreiben, mit denen Zahlungsansprüche abgelehnt werden, zum Download an.


Stand: 31.07.2012, 06.00 Uhr


Kommentare zum Thema (20)

letzter Kommentar: 01.08.2012, 11:23 Uhr

Ein Shopbetreiber schrieb am 01.08.2012, 11:23 Uhr:
Was ändert die neue Button-Lösung in den Onlineshops für die Kunden? Das Angebot war vorher schon ordentlich ausgezeichnet und mit Bestellung abschließen war auch klar das man die Ware anschließend auch bezahlen muss! (Was jedoch teilweise jedoch von machen Kunden vergessen wird) Die "Button" Betrüger sitzen eh schon seit Jahren im Ausland und lachen sich über solche Maßnahmen kaputt. Das ist super Aktionismus von unseren Politikern, der außer Kosten und Abmahnrisiko für die Onlineshops für den Kunden nichts geändert hat. Aber unsere Politiker sind ja Verbraucher freundlich. Mal sehen was sie sich als nächsten Blödsinn einfallen lassen. Z.B. eine Aufwandsentschädigung für Kunden wenn Sie Ihre Ware returnieren...
Ex-Internethändler schrieb am 01.08.2012, 09:35 Uhr:
Ein völliger Blödsinn! Bei den ehrlichen Händlern war schon immer klar, dass der Einkauf einer Ware auch etwas kostet. Das könnten auch Kunden eigentlich seit der ersten Klasse wissen. Die Abzocker verlegen einfach ihre Firma dorthin, wo es keine Button-Vorschrift gibt, oder lassen sich etwas anderes Neues einfallen. Es gibt nur eine Gruppe, die davon profitiert. Und das ist mit Sicherheit nicht der Internetkunde, sondern die Sozialschmarotzer Abmahn-Anwälte. Da hat dann der Button die falsche Farbe oder einen SChreibfähler oder erscheint auf der falschen Seite oder eine andere Nichtigkeit. Mann kann die ehrlichen Händler nur bedauern.
Anarchie = Reindemokratie schrieb am 01.08.2012, 07:59 Uhr:
Na ja eine Sache fehlt da noch wer nachweislich immer noch betrügt muss eine hohe Aufwandsentschädigung dem Betrogenen zahlen.
SG2 schrieb am 31.07.2012, 21:26 Uhr:
Wem soll denn dieser Quatsch nützen? Als wenn Abzocker und Betrüger sich an diese Vorschriften halten. Die werden morgen genau wie gestern ihr unredliches Spiel treiben, denn sie gehen davon aus, dass a) sie nicht erwischt werden und b) es genug Dumme gibt, die ihnen ins Netz gehen. Wer klug war, ist gestern nicht drauf reingefallen und hat nicht gezahlt; wer dumm ist, wird auch morgen auf eingehende Zahlungsaufforderungen einfach mal bezahlen. Und zum Thema "kann nicht schaden": Doch, kann es eben wohl. Der Irrsinn geht sogar soweit, dass einem z. B. beim Online-Banking so ein "jetzt kostenpflichtig beauftragen"-Button vorgesetzt wird, obwohl die in Rede stehende Dienstleistung in Wirklichkeit kostenlos ist - worauf die Bank natürlich dann gesondert hinweisen muss.
Anna Lyse schrieb am 31.07.2012, 16:04 Uhr:
Als ob das was nutzen würde. Betrügereien und Abzocke im Internet sind genauso alt wie das Internet selbst. Und daran können auch die tollsten Gesetze und Vorschriften nichts ändern. Aber das wird NIE NIE NIE in die sturen Betonköpfe passen, die tagtäglich was von Sicherheit faseln. Das Internet soll sicherer werden? Ha ha, fragen sie mal die Staaten, die Opfer von Spionagesoftware geworden sind. Aber die haben ja alle keine Ahnung von Internet ... ne? Sicher sind nur die Knipex und der Tod. Und letzterer ist sogar umsonst!

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