Apple : Samsung - 1:1: Samsung darf Galaxy Tab 10.1 N vertreiben
Im Streit um Designs zwischen Apple und Samsung haben beide Konzerne einen Teilsieg errungen. Samsung darf das Tablet "Galaxy 10.1 N" weiter vertreiben. Apple erreichte ein europaweites Vertriebsverbot für das "Galaxy Tab 7.7".
Der 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf wies den Antrag Apples ab, den Vertrieb des Tablet-Computers "Galaxy Tab 10.1 N" in Europa zu untersagen. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts. Dieses hatte in erster Instanz entschieden, das "Galaxy Tab 10.1 N" ahme das Apple-IPad weder unerlaubt nach noch verletze es das Apple-Geschmacksmuster. Auch bestehe keine Gefahr, dass die Verbraucher beide Marken verwechselten.
Die Südkoreaner hatten das "Galaxy Tab 10.1 N" eigens für den deutschen Markt entwickelt, nachdem das OLG Düsseldorf den Vertrieb des Vorläufers "Galaxy Tab 10.1" aus wettbewerbsrechtlichen Gründen in Deutschland untersagt hatte. Samsung verbreiterte die Rahmen an den Querseiten, zog die Lautsprecher nach vorne und hoben den Firmen-Schriftzug auf der Vorderseite deutlicher hervor.
Verkaufsverbot für das "Galaxy 7.7"
Immerhin konnte Apple aber einen Teilsieg erringen: Das Düsseldorfer OLG sprach ein europaweites Verkaufsverbot für das "Samsung Galaxy Tab 7.7" aus. Dabei handelt es sich um ein kleineres Tablet, das in Deutschland nicht angeboten wird. Das "Galaxy Tab 7.7" ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten das Apple-Geschmachsmuster in unzulässiger Weise nach, urteilten die Richter. Schon das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter den Vertrieb des "Galaxy 7.7" untersagt. Die Richter am OLG weiteten dieses Verbot nun auch auf den koreanischen Mutterkonzern aus.
Schlacht um Verteilung von Marktanteilen

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Schlacht um Patente und Designs
In mehr als 25 Verfahren, die sich um iPhones, den iPod und Tablets drehen, ist Apple allein in Düsseldorf involviert, die Hälfte davon ist abgeschlossen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil einer weltweiten Schlacht um technische Patente und Designs von Smartphones und Tablets. "Derzeit laufen weltweit Hunderte Prozesse", sagt der Münchner Patent-Experte und bekannte Blogger Florian Müller. Etwa 50 Verfahren betreffen den Streit zwischen Apple und Samsung. Apple klagt zudem auch gegen Konkurrenten wie Nokia, Motorola, Jaytec und HTC - und umgekehrt oft genauso. "Bisher hat es aber keinen K.-o.-Schlag gegeben, von dem der Verlierer sich nicht erholt hat", sagt Müller.
Alles dreht sich um eine Zeichnung
Die Firmen können sich aussuchen, wo sie klagen, weil ihre Produkte überall vertrieben werden. Düsseldorf ist bei Geschmacksmuster-Verfahren ein oft gewählter Gerichtsstand. In Anwaltskreisen ist zu hören, die Verfahren würden zügig entschieden, sie seien kostengünstig und die Richter erfahren.
In dem Düsseldorfer Verfahren geht es allein um die Optik und das Design des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Dreh- und Angelpunkt ist dabei ein Geschmacksmuster, mit dem Apple sich 2004 die Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa hatte schützen lassen. Allerdings: Die Zeichnung, die Apple damals eingereicht hatte, um die Einzigartigkeit der Tablet-Bauform zu belegen, ist so allgemein gehalten, dass sie im Grunde auf jedes Tablet zutreffen könnte. Das Problem sei, dass Geschmacksmuster wie das von Apple bei den Patentämtern keiner echten Prüfung unterzogen würden, sagt Müller. Zu viele und zu schlechte Schutzrechte würden genehmigt und eingetragen. Gibt es Streit, werden die Richter auf den Plan gerufen.
Sich an die Grenzen des Erlaubten herantasten

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Klagen sollen erzieherischen Effekt haben
Wird die Justiz in der Schlacht um die Verteilung von Marktanteilen durch Schutzrechte-Klagen übermäßig strapaziert? Die Gerichte sehen keinen Grund zur Beschwerde. "Es ist unsere Aufgabe, Rechtsverletzungen zu prüfen", sagt Gerichtssprecher Andreas Vitek. Und Patent-Experte Müller erklärt: "Die Firmen klagen nicht, um sinnlos Geld zu verbrennen." Vielmehr würden im Wettbewerb um Marktanteile alle Register gezogen: neben Innovation, Preis und Marketing auch das "Patent-Register". Die Strategie von Apple verfolge nicht zuletzt einen erzieherischen Zweck. So gehe es in Prozessen wie dem vor dem OLG Düsseldorf darum, sich an die "Grenze zwischen erlaubt und verboten" heranzutasten. Wie viel Ähnlichkeit lassen die Gerichte zu? "Der Kampf um jeden Zentimeter Boden wird uns noch eine Zeit lang begleiten."
Nächtes Treffen: Patent-Prozess in Kalifornien
Nach dem Düsseldorfer Urteil schaut die Branche nun gespannt nach San Jose in Kalifornien. Dort beginnt am Montag (30.07.2012) ein großer Patent-Prozess zwischen Apple und Samsung.
Apple fordert im Ideenklau-Streit mit Samsung mehr als 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz. Das sei noch eine zurückhaltende Berechnung, erklärten Apple-Anwälte in Unterlagen für den Prozess in San Jose. Samsung hält die Schadenersatzforderungen für übertrieben und falsch - und bezichtigt Apple im Gegenzug, unrechtmäßig Technologie-Patente der Koreaner einzusetzen.
Stichworte
- Geschmacksmuster
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Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das sich auf die ästhetische Gestaltungsform, also Design, Farbe und zwei- oder dreidimensionale Form eines gewerblich nutzbaren Gegenstands bezieht, beispielsweise auf die Form einer Flasche oder das Muster von Stoffen und Tapeten.
Ein Geschmacksmuster verleiht seinem Inhaber das alleinige Recht, das Muster gewerbsmäßig nachzubilden und durch Gebrauch oder Verkauf zu verwerten. Geschmacksmuster können beispielsweise in Form von Zeichnungen hinterlegt werden.
Wer ein Geschmacksmuster erlangen will, muss das zu schützende Design beim Patentamt anmelden. Das Patentamt überprüft nur, ob die Anmeldung frei von Formfehlern erfolgt, aber nicht, ob das angemeldete Muster seiner Art her neu und geschmacksmusterfähig ist. Das wird erst im Streitfall zwischen dem Anmelder und einem Dritten durch ordentliche Gerichte untersucht.
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Video:
Samsung gewinnt im Tablet-Streit
(01:50 Min.)
WDR aktuell vom 24.07.2012
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Samsung gewinnt im Tablet-Streit
Stand: 24.07.2012, 11.44 Uhr
Kommentare zum Thema (14)
letzter Kommentar: 24.07.2012, 23:32 Uhr
- Bertram in Mainz schrieb am 24.07.2012, 23:32 Uhr:
- Man stelle sich vor, solche Prozesse hätte es früher bei Kofferradios, Plattenspielern usw. gegeben. Plötzlich keine Radios von Grundig oder von Nordmende mehr im Laden? Mit Bildschirmgeräten ist es ein besonderes Problem. Äußerlich bestehen die im Wesentlichen aus einem Bildschirm im Gehäuse. Knöpfe und Schalter sind am Rand, oft unter einer Klappe. Fernseher sehen zwangsläufig alle ähnlich aus. Man stelle sich vor, es gäbe solche Prozesse um das Design von Fernsehern. Oder es gäbe Prozesse um Taschenrechner. Frecherweise immer die gleichen Zahlen auf Tastatur und Display ;-)
- Berliner Bär schrieb am 24.07.2012, 16:39 Uhr:
- Auch wenn Apple den verschiedensten Gerichten zu suggerieren versucht, daß man nur aufgrund einer Verwechslung ein Samsung Produkt kauft, bin ich immer mit dem Produkt nach Hause gegangen, daß ich kaufen wollte. Wer ein Apple Produkt kaufen will, wird mit Sicherheit kein Samsung kaufen und vice versa. Und da es sich um kein Designermöbelstück handelt, sondern um ein technisches Gerät, wird man - von ein paar wenigen Verrückten abgesehen - ein Gerät nicht wegen seinen runden Ecken kaufen. Geht man ein wenig tiefer als bis zum Gehäuse und ein zwei Icons, wird man feststellen daß sich die Produkte in vielen Dingen sogar recht massiv unterscheiden. Die Klage ist nichts anderes als würde ein Autobauer einen anderen verklagen, weil dessen Sportwagen die gleiche Silverlackierung verwendet. Als Beweis brächte man abgekratzen Lack von beiden mit und behaupten anschließend frech es bestände eine hohe Verwechslungsgefahr. Ich nenne so etwas Gewinnmaximierung mit fragwüdigen Mitteln.
- CommanderBree schrieb am 24.07.2012, 15:02 Uhr:
- So langsam wird lächerlich, ich empfehle die Desktop-Hintergrundfarbe weiß schnell patentieren zu lassen, bevor sie weg ist.
- Andrea schrieb am 24.07.2012, 15:01 Uhr:
- @ Lukas (14:52 Uhr) Tja, aber bald wird der Markt eh wieder aufgemischt. Denn Canonical macht ebenfalls ein System für Smartphones und für Tablets. Davon gibt es sogar schon erste Screenshots und kommen soll da im Jahre 2014!! (Link entfernt) Und hier noch mehr dazu: (Link entfernt Von daher: was will Apple hier eigentlich?? Zumal die wirklich auch bei Parsix (dem iranischen Ubuntu-Derivat) geklaut haben wie die Raben und bei OpenSolaris?? Ohh man...Übrigens: Ubuntu hat ebenfalls das Multitouch-System. Aber eben selbst gebaut und nicht von Appel!! Von daher: ich kann da nur sagen: und tschüüßßßß Apple!!
- Lukas schrieb am 24.07.2012, 14:52 Uhr:
- Nachtrag: Es geht ja Apple nicht darum Samsung zu verbieten Tablets zu bauen, sondern darum, dass Samsung nun ein wenig kreativer im eigenen Design wird. Und das sind sie nicht. Selbst die Verpackung ist zum verwechseln ähnlich. Dass selbst Samsungs Anwalt die Geräte aus ein paar Metern Entfernung nicht mehr auseinander halten konnte spricht auch für sich. Zum anderen geht es natürlich auch darum Patente anzuerkennen. Und da hat Apple im Bereich User Interface in Verbindung mit Multi-Touch mittlerweile so einiges. Möchte Samsung diese Technologien verwenden, sollten sie dafür auch entsprechen Lizenzkosten bezahlen. Die ganze Geschichte ist natürlich um Apple aufgrund des Erfolgs unheimlich laut. Tatsache ist, dass diese Praktiken heutzutage ganz normal sind. Ständig verklagen sich irgendwelche Firmen gegenseitig. Man bekommt das als nicht-interressierter Bürger nur nicht immer direkt so mit.
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