Die Hände eines Geistlichen

Priester verschwieg Bewährungsstrafe

Bistum Köln suspendiert Pfarrer

Stand: 21.02.2011, 12:02 Uhr

Das Erzbistum Köln hat einen Gemeindepfarrer im oberbergischen Morsbach mit sofortiger Wirkung vom Priesteramt suspendiert. Der 64-Jährige hatte der Kirche verschwiegen, dass er wegen Kindesmissbrauchs eine Bewährungsstrafe erhalten hat.

Von Robert Franz

Die Gemeindemitglieder von St. Gertrud in Morsbach erfuhren während des sonntäglichen Gottesdienstes, dass ihr Pfarrer nicht mehr in Amt und Würden ist. Der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Generalvikariat, Prälat Stefan Hesse, ließ dazu eine schriftliche Erklärung verlesen. Das Erzbistum habe erst nachträglich erfahren, dass der langjährige Priester der Gemeinde im vergangenen Jahr wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine Bewährungsstrafe erhalten hat. Der Priester hatte die ihm zur Last gelegte Tat gestanden und einen Strafbefehl angenommen. Dadurch blieb ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. Das Bistum erfuhr davon nach eigenen Angaben aber erst verspätet.

Zu Einzelheiten des Falls wollte eine Sprecherin des Bistums am Montag (21.02.2011) keine Angaben machen. Bekannt wurde nur, dass der Missbrauchsfall bereits einige Jahre zurückliegt. Der Pfarrer ist laut seinem Lebenslauf, den er auf seiner Homepage veröffentlich hat, seit mehr als 20 Jahren Pfarrer im oberbergischen Kreis.

Persönliche Erklärung an die Gemeinde

Weder der Pfarrer noch ein anderes Mitglied des Gemeindevorstandes wollte sich am Montag (21.02.2011) öffentlich äußern. In einer persönlichen Erklärung an seine Gemeinde sagte der Geistliche, der Missbrauch den er begangen habe, sei ein schweres Vergehen, das er "sehr bereue". Er bekenne sich zu seiner Tat und räume zudem ein, seine Pflichten gegenüber dem Bistum verletzt zu haben, das er nicht über den Strafbefehl informiert hatte. Über die beruflichen Konsequenzen für den Pfarrer kann die katholische Kirche selbst entscheiden, da für sie laut Grundgesetz ein eigenes Arbeitsrecht gilt. Nach Auffassung des Arbeitsrechtsexperten Heinz-Dietrich Steinmeyer von der juristischen Fakultät der Universität Münster könnte dem Priester aber auch nach dem allgemeinen Arbeitsrecht gekündigt werden. Der Missbrauch wiege so schwer, dass damit seine Arbeit als Priester unmöglich geworden sei. Jeder Beschäftigte sei dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber alles mitzuteilen, was seine Berufstätigkeit unmöglich mache.

Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen der 64-Jährige nun rechnen muss, konnte die Sprecherin des Bistums nicht sagen. Die Angelegenheit sei aber dem Vatikan überstellt worden, der über das Schicksal des Priesters entscheiden müsse. In vergleichbaren Fällen habe der Papst die Geistlichen aus dem Amt entlassen. Besonders schwerwiegend sei das Vergehen, weil der Mann als Pfarrer in "persona christi" gehandelt habe, also als ein Stellvertreter Gottes.

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