Eine bewegliche Kamera liegt in der Halle eines Rohrreinigungsbetriebes neben einem Kanalrohr

Einigung bei Kanal-TÜV

Nur wenige Hausbesitzer müssen Kanäle überprüfen

Stand: 23.10.2012, 17:59 Uhr

Das monatelange Hin und Her scheint ein Ende zu haben. Nach WDR-Informationen hat sich die rot-grüne Koalition in NRW darauf verständigt, dass private Hausbesitzer bei der Dichtheitsprüfung weitgehend von einer Nachweispflicht verschont bleiben.

Von Sven Gantzkow

Es waren immer wieder die gleichen Sätze, die man im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung zu hören bekam: "Alle Kanäle müssen dicht sein", war das Mantra von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). "Wir brauchen eine bürgerfreundliche Lösung", war die Überzeugung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Wie es scheint, hat Kraft sich durchgesetzt. Nach WDR-Informationen haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, private Hausbesitzer weitgehend davon zu befreien, die Dichtheit ihrer Abwasserrohre nachzuweisen. Am Dienstagnachmittag (23.10.2012) bestätigte das die SPD-Landtagsfraktion.

Entscheidend ist das Wasserschutzgebiet

Entscheidend soll demnach sein, ob ein Privathaus in einem Wasserschutzgebiet steht. Tut es das, muss der Eigentümer nach den neuen Plänen seine Abwasserrohre bis 2020 überprüfen lassen. Ist das Haus älter als 1965, muss der Check bis Ende 2015 erfolgen. Private Gebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten fallen nicht unter die Prüfpflicht - also die meisten. Die Regelungen gelten nicht für Gewerbe und Industrie. Deren Abwasserleitungen müssen bis 2020 untersucht werden, wenn sie außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegen. Für die innerhalb gilt die gleiche Frist wie bei privaten Haushalten. Für "soziale Härtefälle" wird außerdem auf Fördermöglichkeiten des Landes verwiesen.

Schlappe für Remmel

Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) beantwortet am Dienstag (03.07.2012) in Düsseldorf die Fragen von Journalisten

Remmels Kanal-TÜV ist damit faktisch vom Tisch. Und damit auch der Zwist, den er mit Opposition, Interessengruppen, Bürgerinitiativen und letztlich auch mit dem eigenen Koalitionspartner ausfechten musste. Von Remmels ursprünglichem Konzept, das er mit Fristverlängerungen und Ausnahmeerweiterungen zu retten versucht hatte, ist wohl kaum noch etwas übrig. Noch im September hieß es, der generelle Kanal-TÜV solle kommen, wenn auch mit deutlich längeren Prüfzeiten.

Aus dem Umweltministerium heißt es am Dienstag (23.10.2012) zur rot-grünen Einigung: "Kein Kommentar." Ein fertiges Konzept gebe es noch nicht. Mögliche Eckpunkte sollen in den nächsten Tagen vorgestellt werden, so ein Sprecher.

Union verweist auf eigenen Entwurf

Bei der CDU führt man die Einigung auf die Hartnäckigkeit der Unionsfraktion zurück. "Allerdings", so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josef Hovenjürgen, "sorgt Rot-Grün weiterhin für Verwirrung." Während die SPD-Fraktion von einem gemeinsamen Vorschlag der Koalitionsfraktionen spreche, heiße es beim Umweltministerium, dass noch kein fertiges Konzept vorliegt. Die Position der CDU hingegen sei klar: "Unser Gesetzentwurf sieht eine Prüfung nur bei begründetem Verdacht auf Undichtigkeit vor."

Weitere Themen