Oberverwaltungsgericht urteilt über private Sportwetten

Gericht erlaubt private Sportwetten

Das Wettmonopol wankt

Stand: 30.09.2011, 14:58 Uhr

Hunderte private Sportwettbüros in NRW mussten vor fünf Jahren schließen. Proteste halfen nichts, die Gerichte standen auf Seiten der Kommunen - bis jetzt. Das Staatsmonopol verstößt gegen EU-Recht, befand das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag (30.09.2011).

Die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach hatte gegen die Entscheidung der Stadt geklagt, die ihr die Sportwettenvermittlung verboten hatte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster, wo der Fall schließlich landete, hatte im Eilverfahren zunächst das Monopol bestätigt. Am Freitag (30.09.2011) dann die Kehrtwende: Das Staatsmonopol für Sportwetten verstoße gegen das Europarecht, urteilte das Gericht, das sich auf verschärfte Vorgaben von Bundesverwaltungsgericht und Europäischem Gerichtshof beruft.

Spielsucht bekämpfen, aber Spielautomaten erlauben?

Das Gericht führt mehrere Argumente für seine Entscheidung an: Das Monopol verletze zum einen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Zum anderen verhalte sich der Staat widersprüchlich: Er berufe sich einerseits auf die Bekämpfung der Spielsucht. Andererseits überlasse er privaten Anbietern andere Glücksspiele mit höherem Suchtpotenzial - etwa Geldspielautomaten, obwohl sie als gefährlicher eingestuft werden. Das habe zu einer erheblichen Zunahme der Umsätze geführt, so das Gericht: "Bei einer solchen Politik ist das Sportwettenmonopol nicht zu rechtfertigen."

Kritik an Werbung mit "millionenschweren Jackpots"

Das Gericht kritisierte auch die Werbung des deutschen Lottoblocks, die gegen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts verstoße. Die ständigen Werbekampagnen mit millionenschweren Jackpots, so das Gericht, seien nicht geeignet, die Spiellust in legale Bahnen zu lenken. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden.

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