Ein Spielschein der Oddset-Wette wird ausgefüllt.

Lotto

Keine Wetten für Hartz IV-Empfänger

Stand: 05.05.2011, 11:46 Uhr

Annahmestellen von Westlotto dürfen keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen. Mit diesem Urteil hat das Kölner Landgericht am Donnerstag (05.05.2011) eine umstrittene einstweilige Verfügung bestätigt.

Das Gericht wies mit der Entscheidung einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie ab. Im März 2011 hatte es bereits verfügt: Mitarbeiter von Lottoannahmestellen dürfen keine Spielscheine an Kunden verkaufen, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen", so ein Gerichtssprecher.

Die Entscheidung bedeute nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

Wettverbot im August 2011 wieder aufgehoben

"So kann man doch nicht leben!"

In dem konkreten Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Darauf kam die Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr ... So kann man doch nicht leben!"

Westlotto kündigt Berufung an

In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der am Donnerstag (05.05.2011) veröffentlichten Urteilsbegründung. Er handele dann "glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig". Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden.

Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als "realitätsfern". Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. "Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand." Deshalb gehe man in Berufung.