Nutzer-Debatte über Lösch-Aktion

"Wie das Abfackeln einer Bibliothek"

Stand: 28.05.2010, 17:00 Uhr

Der Bericht über die per Staatsvertrag verordnete Einschränkung des WDR-Internet-Angebotes hat bei den Nutzern eine rege Diskussion ausgelöst. Als nutzerfeindliches Unding bewerten dies die meisten Nutzer, einige Stimmen begrüßen die Löschaktion.

"Das große Löschen", der WDR.de-Bericht über das "Verweildauerkonzept" und die daraus folgende Löschung hunderttausender Seiten, Audios und Videos von den Homepages des WDR, ist in den ersten Tagen nach seiner Veröffentlichung oft und kontrovers kommentiert worden. Die meisten Kommentarschreiber äußern sich irritiert oder empört über die Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Web-Angebotes: "Das ist ja gruselig!","Wer verzapft solchen Mist?" "Warum wurde die Bevölkerung nicht gefragt?" "Und das lassen wir uns gefallen?" - das sind typische Postings. Hier die am häufigsten genannten Positionen und Fragen der Nutzer - kommentiert von WDR.de.

1. Gehört Internet überhaupt zu den Aufgaben des WDR?

So sagt ein User, der sich Lou Ziffer nennt, dass der Sender schließlich "WDR, also Westdeutscher Rundfunk" heiße und nicht "WDI, etwa Westdeutscher Internetportalbetreiber". Steffen findet, die "eh schon überzogenen Zwangsabgaben in Form der Gebühren" sollten nicht auch noch für Internet-Inhalte ausgegeben werden, und walter rät dem WDR: "Beschränkt euch auf euren Sendeauftrag und fertig."Dirk Fischer widerspricht: "Zur Grundversorgung gehört meiner Meinung nach auch mittlerweile die Präsentation von Informationen im Internet." Und zirkusdirektor erklärt, warum er die Homepages von WDR und ARD den Portalen privater Anbieter vorzieht: weil die öffentlich-rechtlichen Angebote "frei von jeglicher Werbung" sind. "Auch kann man gefahrlos klicken, ohne sich den PC versehentlich zu vermüllen."

Der Begriff Rundfunk umfasst auch das Internet, zumal die Grenzen zwischen Radio, Fernsehen und Internet immer mehr verschwimmen. Das Telemedienangebot, also Internet und Videotext, gehört laut Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender.

2. Könnten die zu löschenden Inhalte nicht auf einer anderen Website erscheinen?

Der überwiegende Teil der User macht seinem Ärger über die Einschränkung des WDR-Internet-Angebotes Luft, wobei immer wieder der Begriff "Zensur" auftaucht. "Theoretisch und praktisch gesehen ist das Löschen der Seiten wie das Abfackeln einer großen Bibliothek", meint Rabe, und Anonym schreibt: "Die Löschung von Online-Inhalten ist nach der Ethik für freie Verfügbarkeit von Wissen und Information mindestens ein moralisches Vergehen". Emil Blume sieht schon Schlagzeilen wie folgende vor Augen: "Rentner (74) muss wegen des illegalen Besitzes von 200 Gartentipps aus dem WDR-Angebot in Haft".

Viele User betonen, dass ihnen etwas weggenommen werde, das sie mit ihrer Rundfunkgebühr bereits bezahlt haben. "Wenn ich für etwas bezahle, dann gehört es mir", stellt larchmann klar, und Einstein spricht von einer "Enteignung der Bevölkerung zugunsten bestimmter privatwirtschaftlicher Interessengruppen." Viele Kommentarschreiber schlagen vor, der WDR solle die zu löschenden Inhalte doch an Google oder einen anderen großen Internet-Anbieter abgeben, damit dieser sie unbefristet online stellt.

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3. Öffentlich-rechtliches Internet gefährdet die Vielfalt in der Medienlandschaft

Einig sind sich die User in der Einschätzung, wer sich vom Löschen öffentlich-rechtlicher Web-Inhalte einen Vorteil verspreche: die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger.

Bewertet wird das allerdings sehr unterschiedlich. Anatol ärgert sich: "Es geht hier offensichtlich darum, Großverlagen einen Markt ohne lästige Konkurrenz zuzuschanzen."DetlefausDuisburg dagegen findet es "richtig und wichtig, dass die mediale und finanzielle Macht der öffentlich-rechtlichen Sender nicht dazu genutzt werden darf, die Printmedien und deren Internet-Portale zu erdrücken."Martin Kaysh kann sich zwar gut vorstellen, dass es den Verlagen schlecht gehe, aber "am guten Online-Programm der Öffentlich-Rechtlichen liegt das wohl kaum." Dass das öffentlich-rechtliche Internet-Angebot die Verleger in Bedrängnis bringe - Snof zieht aus dieser These eine ironische Schlussfolgerung: "Bibliotheken stören doch sicher auch den Buchmarkt, also lasst uns Bücher, die älter als ein Jahr sind, verbrennen."

Das öffentlich-rechtliche Online-Angebot ist ein wichtiger Teil der vielfältigen deutschen Medienlandschaft. Schließlich finden sich dort viele Themen, die es mangels kommerzieller Verwertbarkeit sonst nicht bis zu einer großen Netzöffentlichkeit schaffen würden, zum Beispiel kulturelle und Bildungsthemen. Auch sind die öffentlich-rechtlichen Internetangebote kaum wirtschaftliche Konkurrenten der privaten Portale, schließlich ist ihnen jegliche Online-Werbung verboten. Sie reduzieren allenfalls die Aufmerksamkeit, die Nutzer für private Angebote aufbringen. Vielleicht würden die Nutzer in der "gesparten" Zeit aber auch lieber mit dem Hund spazieren gehen. Niemand weiss das. Ein Blick in die US-amerikanische Medienlandschaft zeigt jedenfalls: die Druckausgaben sterben dort, obwohl es kein nennenswertes öffentlich-rechtliches Internet-Angebot gibt.

4. Spart die Einschränkung des Online-Angebotes Geld?

User Meinungsmache durch Weglassen ist überzeugt, dass Geld gespart werde, wenn Webinhalte nur noch zeitlich beschränkt zur Verfügung stehen: "So ein Archiv verursacht monatlich massive Kosten an Menschen, Material, Strom etc." "Weniger Inhalte bedeuten für mich weniger Gebühren", schreibt Meuterer.

Die Datenmenge der zu löschenden Inhalte ist nicht so groß, dass sich dadurch etwas an den laufenden Kosten, etwa für die Wartung der Server, ändern würde. Stattdessen verursacht die Löschung einen beträchtlichen zusätzlichen Aufwand. Archivbestände müssen langwierig gesichtet werden, komplexe Anpassungen der Software sind erforderlich. Denn die Content-Management-Systeme des WDR wurden zum Veröffentlichen, nicht zum Löschen von Inhalten entwickelt.