Fakten zum Recht auf Kitaplatz

Rechtsweg für die Kleinsten

Stand: 29.07.2013, 13:05 Uhr

Seit Donnerstag (01.08.2013) gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auch für Kinder ab einem Jahr. Doch es fehlen gerade in Großstädten Plätze. Was bedeutet diese Garantie praktisch? Wann können Eltern klagen und welche Kosten bekommen sie erstattet? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Anwälte bekommen es jetzt möglicherweise mit sehr jungen Mandanten zu tun: Sie sind zwischen einem und drei Jahre alt und haben seit dem 1. August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Nicht überall wird der auch eingelöst - vor allem in Großstädten fehlen noch Plätze. Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie keinen passenden Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen haben? Ein Überblick.

Was kann ich tun, wenn mein Kind trotz Rechtsanspruch keinen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter bekommen hat?

Sobald Eltern einen Ablehnungsbescheid von ihrer Gemeinde erhalten haben, können sie vor dem Verwaltungsgericht eine Klage auf einen Kita-Platz einreichen. Dazu reicht ein formloser Brief - einen Anwalt brauchen Eltern erstmal nicht. Wichtig ist, die Klagefrist einzuhalten: Der Ablehnungsbescheid darf maximal vier Wochen alt sein. Da Klagen häufig lange dauern, raten Rechtsanwälte eher zu einem Eilverfahren, einem "einstweiligen Rechtsschutzantrag". Die Stadt Köln wurde auf diesem Weg jüngst verpflichtet, zwei Kleinkindern ein Angebot zu verschaffen.

Können Eltern einen Kita-Platz ablehnen, der ihnen nicht gefällt?

Ein Kita-Platz muss in einer "zumutbaren Entfernung" liegen - was genau das heißt, ist allerdings umstritten. Bisher galt eine Fahrzeit von einer halben Stunde als zumutbar. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilentscheid für den städtischen Bereich einen Radius von fünf Kilometern als Grenze bestimmt (Az: 19 L 877/13) - die Stadt Köln hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Ablehnen können Eltern einen Kita-Platz auch dann, wenn die Kita den gültigen Standards nicht entspricht: Wenn die Gruppenzahl zu hoch ist (mehr als 10 Kinder in einer reinen U3-Gruppe), die Betreuer nicht genügend qualifiziert sind oder die Einrichtung baufällig ist. Wer einen Kita-Platz ablehnt, sollte das allerdings gut überdenken: Ist der Platz "zumutbar" und wird nicht angenommen, verliert das Kind seinen Rechtsanspruch.

Kann ich einen Kita-Platz ablehnen, wenn ich lieber eine Tagesmutter für mein Kind will - oder andersrum?

Im Gesetz steht, dass ein Recht auf Frühförderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege besteht. Viele Rechtsanwälte bewerten das als Entweder-Oder-Wahlrecht - auch das Verwaltungsgericht Köln hat das in seinem jüngsten Urteil so gesehen: Demnach haben Eltern die Wahl zwischen einer Kita und Tagesmutter. In der Praxis wird dieses Wahlrecht nach Ansicht des Städtetags jedoch nicht überall umsetzbar sein, da das Angebot dafür fehlt.

In welchem Umfang haben Eltern Anspruch auf Betreuung?

Das Angebot soll dem Bedarf der Eltern entsprechen. Ob ein Halbtagsplatz für eine nicht berufstätige Mutter ausreicht oder einer Krankenschwester im Schichtdienst ein Übernachtangebot gemacht werden muss, ist im Streitfall individuell zu klären. Laut Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht muss der Bedarf über einen Halbtagsplatz hinaus nachgewiesen werden. Wichtig seien in diesem Fall vor allem die Bedürfnisse des Kindes - mehr als 45 Wochenstunden gelten bei Erziehungsexperten als nicht förderlich.

Muss die Kommune die Kosten für eine private Betreuung erstatten, wenn kein Kita-Platz gestellt wird?

Nicht sofort. Zunächst müssen die Eltern bei den Kommunen die Kostenerstattung einfordern und mit Belegen nachweisen. Lehnt die Kommune die Erstattung ab, kann auch dagegen vor dem Verwaltungsgericht formlos geklagt werden. Die Auslagen müssen sich allerdings im üblichen Rahmen bewegen und sollten 400 Euro im Monat nicht überschreiten.

Komplizierter wird es, wenn Eltern ihr Kind wegen eines fehlenden Kita-Platzes selbst betreuen und dafür einen Verdienstausfall bei der Kommune geltend machen wollen. Diese Forderung durchzusetzen ist langwierig und geht nur mit Hilfe eines Anwalts. Die erste Voraussetzung: Eltern bekommen trotz Klage keinen Kita-Platz. Erst dann können sie die Kommune wegen Amtspflichtverletzung auf Verdienstausfall verklagen. Für solch ein Verfahren ist das Landgericht zuständig - dort herrscht Anwaltspflicht. Der Anwalt der Eltern muss der Kommune ein Verschulden beim Ausbau der Kita-Plätze nachweisen. Einige Experten räumen einer solchen Klage allerdings Chancen ein, da die Kommunen seit fünf Jahren von ihrer Verpflichtung zum Kita-Ausbau wissen.